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Ich muss Ihnen
ehrlich sagen, dass dies die ungewöhnlichste Anfrage ist, die ich
in meiner nunmehr mehr als 8jährigen Tätigkeit als beratender
Rechtsanwalt (Rechtsanwältin) in der Teleberatung erhalten habe
und ich habe mittlerweile 10 000e Anfragen bearbeitet und
beantwortet. Als
Ihr Mann geschieden wurde, war ich noch gar nicht geboren und
wahrscheinlich dürfte es in ganz Deutschland nicht einen einzigen
aktiven Juristen mehr geben, der zu diesem Zeitpunkt bereits aktiv
war. Das
Ansinnen des Sozialamts in -------- empfinde ich persönlich schon
als mehr als unmoralisch, das Problem ist aber, dass es in der
Welt ist. Ich
würde Ihnen zunächst einmal empfehlen keinerlei Auskünfte zu
geben und in ein zwei Sätzen zu antworten, dass Sie diese
Auskunft verweigern, weil kein Anspruch auf Unterhalt besteht. Damit
haben Sie jedoch leider noch keine Gewähr, dass damit die
Geschichte aus der Welt ist und das Sozialamt Ruhe geben wird. Sollte
das Sozialamt es auf einen Streit ankommen lassen, müsste die im
Jahr 1955 geltende Gesetzgebung und Rechtsprechung als
Beurteilungsgrundlage herangezogen werden. Sie
können jedoch davon ausgehen, dass Sie in Deutschland keinen
Juristen mehr finden, der Ihnen über die damalige Rechtslage
etwas sagen könnte. Ein Berufsanfänger des Jahres 1955 wäre
heute wahrscheinlich weit über 80 Jahre alt. Literatur
dazu findet sich wahrscheinlich nur noch in Universitäten. Es
kommt also auf die damalige Rechtslage an und darauf, was im
Scheidungsurteil steht. Aus
dieser Konstellation müsste dann die rechtliche Würdigung
erfolgen. Auch
wäre zu überprüfen, ob ein Anspruch - so er denn theoretisch
bestanden haben sollte, der Verjährung anheim gefallen ist. So
wäre es sicher von Vorteil, wenn Ihr Mann das Scheidungsurteil
noch hätte. Ist dem nicht so, müsste versucht werden, dieses
beim Gericht, dass die Scheidung vollzog anzufordern. Das
Problem bei Streitereien mit dem Sozialamt ist, dass vielfach so
in gerichtlichen Verfahren, so etwas wie ein Beweislastumkehr
stattfindet, d. h., dort wo eigentlich das Sozialamt eine
Behauptung beweisen müsste, muss der in Anspruch genommene
beweisen, dass eine Behauptung des Sozialamtes unrichtig ist. Aber
wie schon einmal gesagt: Ich
rat Ihnen das Auskunftsverlangen des Sozialamtes erst mal
zurückzuweisen und abzuwarten, was dann passiert. Ich kann mir
nur schwer vorstellen, dass das Sozialamt tatsächlich versuchen
sollte weiter gegen Sie vorzugehen. Dieser
Fall ist - wie schon einmal gesagt - wirklich ein Hammer. Da kommt
ein Sozialamt nach mehr als 50 Jahren und fordert Unterhalt für
eine Ehe die ein Jahr bestand. Es
ist wirklich kaum zu glauben, was so manchen Behörden einfällt,
wenn sie Geld einsparen wollen. ------- Liebe
Leser - glauben Sie es uns
bitte: diese Anfrage ist kein Witz und wurde tatsächlich so an
einen unserer Rechtsanwälte herangetragen. Es
bleibt abzuwarten, wie sich die Angelegenheit entwickelt. So die
Betroffenen damit einverstanden sind, werden wir den Fall der
Presse bekanntmachen, um den Betroffenen so vielleicht etwas
öffentliche Unterstützung zukommen zu lassen. Justitia
Direct
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