Rechtsberatung: Schadenersatz -

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  Kaufrecht - Kaufvertragsrecht: Was, wenn einer einer einen Vertrag nicht erfüllt?
  Datum: April 2006 - Ort: Saarlouis
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Frage:
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Wir handeln mit Autos, gebräuchliche Gebrauchtwagen von Audi, BMW, Mercedes, VW, Peugeot etc.

Wir haben einen stationären Standort an dem wir unsere Autos zur Schau stehen haben, bieten diese Autos aber auch schon mal bei Ebay an.

Eine solche Verkaufsaktion bei Ebay einzustellen macht ja schon einmal etwas Arbeit.

In letzter Zeit kommt es immer wieder vor, dass irgendwelche Leute mitbieten, die dann am Ende aber tatsächlich den Vertrag nicht erfüllen wollen.

In Internet hat sich dafür der Begriff "Spassbieter" eingebürgert, obwohl ich bezweifle, dass die Motive dieser Idi... keineswegs der Spass ist, sondern die ernsthafte Absicht, aus welchen Gründen auch immer, anderen Schaden zuzufügen.

Bietet ein solcher dieser Spassbieter die Höchtstsumme und bezahlt dann nicht, haben wird jedesmal einen Riesenärger, weil Ebay uns sofort die Gebühren für einen zustande gekommenen Verkauf in Rechnung stellt.

Ebay zeigt sich auch nicht gerade sehr kooperativ und bearbeitet Reklamationen, nach unserem Dafürhalten doch eher widerwillig. Es ist auch schon vorgekommen, dass eine Reklamation dort "verlorenging" und die Bearbeitung unserer Reklamation der Reklamation sich so lange hinzog, dass es nach den AGB von Ebay nichts mehr zu bearbeiten gab, d. h., wir mussten die Provision für einen Transaktion bezahlen, die nicht stattgefunden hatte. Die Alternative wäre gewesen, dass Ebay unseren Account dort sperrt.

Nicht immer sind diese "Spassbieter" greifbar, weil viele dort unter falschen Namen auftreten, was kein allzu grosses Problem zu sein scheint. Andere sind jedoch greifbar und die möchten wir für ihr Tun in die Verantwortung nehmen und den uns entstandenen Schaden geltend machen.

Nur wissen wir nicht so genau, was wir bei diesem Schadenersatz so genau in Anrechnung bringen können.

............... jusdi102
Antwort:
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Wie Sie ja schon richtig erkannt haben handelt es sich bei den bei Ebay durchgeführten Aktionen keineswegs um Auktionen sondern um schlichte Kauf- und Verkaufsaktionen. Ebay ist also keineswegs ein Auktionshaus, sondern eine schlichtes Kaufhaus.

Wo Verträge, hier Kaufverträge abgeschlossen werden, kann natürlich auch Schadenersatz gefordert werden, wenn eine der einen Vertrag schliessenden Parteien dann den geschlossenen Vertrag nicht einhält.

Die von Ihnen geschilderten "Spassbieter" haben natürlich erst gar nicht die Absicht den mit Ihnen geschlossenen Vertrag einzuhalten. Möglicherweise ist die Motivation die, Ihnen zu schaden, sodass auch daran zu denken ist, einen Strafanzeige wegen Betrug zu erstatten, wenn erkennbar ist, dass dem "Spassbieter" selbst oder einem sonstigen Dritten durch das Tun ein Vermögensvorteil verschafft werden soll.

Wie dem auch sei:

Ob ein "Spassbieter" auch tatsächlich ein Spassbieter ist, können Sie ja nicht sofort erkennen.

Sie müssen einem Käufer also zunächst eine Frist zur Zahlung setzen. Weisen Sie ihn darauf hin, dass Sie sich vorbehalten vom Vertrag zurückzutreten und kündigen Sie ihm an, ihn auf Ersatz des Ihnen entstandenen Schadens in Anspruch zu nehmen.

Dieser Schaden setzt sich aus allem zusammen, was Ihnen aus dem Tun des "Spassbieters" an Schaden tatsächlich entstanden ist. Die Geschichte mit dem entgangenen Gewinn ist so eine Sache. Das könnten Sie z. B. an der Summe festmachen, die der am zweithöchsten Bietende geboten hat und der wegen des "Spassbieters" nicht zum Zuge gekommen ist.

Beachten Sie bitte, dass es nicht genügt einen Schaden zu behaupten, ein behaupteter Schaden muss bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung auf belegt werden können.

 

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Thema: Vertragrecht - Kaufrecht - Kaufvertragsrecht - Vertragsbruch - Ebay - Spassbieter - Schadenersatz  -  @

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