Wir
handeln mit Autos, gebräuchliche
Gebrauchtwagen von Audi, BMW, Mercedes,
VW, Peugeot etc. Wir
haben einen stationären Standort an dem
wir unsere Autos zur Schau stehen haben,
bieten diese Autos aber auch schon mal
bei Ebay an. Eine
solche Verkaufsaktion bei Ebay
einzustellen macht ja schon einmal etwas
Arbeit. In
letzter Zeit kommt es immer wieder vor,
dass irgendwelche Leute mitbieten, die
dann am Ende aber tatsächlich den
Vertrag nicht erfüllen wollen. In
Internet hat sich dafür der Begriff
"Spassbieter" eingebürgert,
obwohl ich bezweifle, dass die Motive
dieser Idi... keineswegs der Spass ist,
sondern die ernsthafte Absicht, aus
welchen Gründen auch immer, anderen
Schaden zuzufügen. Bietet
ein solcher dieser Spassbieter die
Höchtstsumme und bezahlt dann nicht,
haben wird jedesmal einen Riesenärger,
weil Ebay uns sofort die Gebühren für
einen zustande gekommenen Verkauf in
Rechnung stellt. Ebay
zeigt sich auch nicht gerade sehr
kooperativ und bearbeitet Reklamationen,
nach unserem Dafürhalten doch eher
widerwillig. Es ist auch schon
vorgekommen, dass eine Reklamation dort
"verlorenging" und die
Bearbeitung unserer Reklamation der
Reklamation sich so lange hinzog, dass es
nach den AGB von Ebay nichts mehr zu
bearbeiten gab, d. h., wir mussten die
Provision für einen Transaktion
bezahlen, die nicht stattgefunden hatte.
Die Alternative wäre gewesen, dass Ebay
unseren Account dort sperrt. Nicht
immer sind diese "Spassbieter"
greifbar, weil viele dort unter falschen
Namen auftreten, was kein allzu grosses
Problem zu sein scheint. Andere sind
jedoch greifbar und die möchten wir für
ihr Tun in die Verantwortung nehmen und
den uns entstandenen Schaden geltend
machen. Nur
wissen wir nicht so genau, was wir bei
diesem Schadenersatz so genau in
Anrechnung bringen können. |