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  Ein Recht auf Abfindung gibt es im Arbeitsrecht nicht.

Es ist jedoch vielfach üblich ist ein Arbeitsverhältnis per Aufhebungsvertrag zu beenden in dem dann eine Abfindungszahlung vereinbart ist.

Möglich ist, dass die Zahlung einer Abfindung bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in Tarifverträgen festgelegt ist, die Abfindung den Ausgleich eines Nachteils sein kann, in einem Sozialplan festgeschrieben sein kann etc.

Die Mehrzahl der Abfindungsvereinbarungen und Abfindungszahlungen sind freiwillige Vertragsangebote von Arbeitgebern die in einen Aufhebungsvertrag festgeschrieben werden sollen.

Weiterlesen: Arbeitsrecht

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Nach deutschem Recht gilt: Verträge sind grundsätzlich einzuhalten!

Das Widerrufsrecht gilt nur für Geschäfte, die unter das Haustürgeschäft fallen und für Verträge die den Normen des Fernabsatzgesetzes unterzuordnen sind.

Es kommt aber anscheinend immer mehr in Mode, dass Verträge abgeschlossen werden und dann nicht erfüllt, ignoriert oder ganz einfach wieder gebrochen werden.

Einen Vertrag zu brechen geht ganz schnell.

Den Ärger hat zunächst derjenige, der sich an den geschlossenen Vertrag gebunden fühlte.

Aber - ganz gleich ob es sich nun um einen Mietvertrag, Pachtvertrag, einen Kaufvertrag, Maklervertrag, Arbeitsvertrag, Leasingvertrag oder was auch immer handelt, derjenige, der sich auf die Erfüllung des Vertrags verlassen hat, muss meistens einen Schaden hinnehmen.

Weiterlesen: Vertragsrecht

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Insolvenzverfahren die insgesamt bis zu Jahre dauern, sind keine Seltenheit und auch wer sich z. B. bereits in der "Wohlverhaltensphase" befindet, scheidet aus dem Konsumleben aus und kann keinen "Umsatz" machen.

Ein solcher Schuldner tritt sein pfändbares Einkommen für den Zeitraum von sechs Jahren an einen von einem Gericht bestimmten "Treuhänder", einen Insolvenzverwalter ab. Glücklich, wer einen neutralen Verwalter "erwischt". Arme Schweine diejenigen, die an einen weniger neutralen, voreingenommenen, möglicherweise unverständigen und selbstherrlichen Verwalter geraten.

Die bei unserer Anwaltshotline angeschlossenen Rechtsanwälte haben da schon so manche Geschichte gehört, die kaum zu glauben, aber leider oft genug wahr war.

Weiterlesen: Insolvenzrecht

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Bei Gesamtschuldnern kann der Gläubiger sich aussuchen wen er in die Haftung nimmt. Er kann alle, er kann einzelne, er kann aber auch nur einen einzigen in die Haftung nehmen und seinen Anspruch gegen diesen gerichtlich durchsetzen. 

Wenn jetzt jemand zahlungsunfähig und insolvent ist, macht es für einen Kreditgeber wenig Sinn diesen allein in Anspruch zu nehmen, auch wenn klar ist, dass der Kredit eigentlich nur für ihn bestimmt war und auch das Geld von ihm allein ausgegeben wurde.

Weiterlesen: Vertragsrecht - Gesamtschuldner

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Der Fall: Gebrauchtwagenverkauf

Ein Auto wird weit unter dem Schwackepreis abgegeben. 

Der Käufer hat sich den Wagen genau angeschaut und hat das Auto auch probegefahren.

Das Fahrzeug war kurz vor dem Verkauf in der Werkstatt und wurde dort genau überprüft. 

Der Wagen wurde verkauft und im Kaufvertrag es wurde sinngemäss reingeschrieben, dass der Wagen so verkauft wird, wie er besichtigt wurde.

Einige Tage nach dem Kauf meldet sich der Käufer des Autos und verlangt eine Zahlung als Schadensersatz für angeblich anstehende Reparaturen.

Weiterlesen: Kaufvertragsrecht

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Der Ehevertrag regelt den sogenannten Güterstand, in dem die Ehepartner leben wollen.

Existiert kein Ehevertrag lebt man automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, d. h., dass alles was was einem zum Zeitpunkt der Heirat gehört auch weiterhin allein gehört. Man kann damit machen was man will.

Für Schulden von Ehemann oder Ehefrau in spe braucht man also nicht aufzukommen. Die Eheleute haften nur für Verträge die Dinge des täglichen Lebens betreffen. Kauft ein zukünftiger Ehegatte sich z. B. in der Ehe einen Porsche auf Pump und kann dann nicht mehr bezahlen, haftet der Ehepartner dafür nicht.

Im Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird beim Beenden der Ehegemeinschaft zusammengezählt, was jeder während der Ehe hinzugewonnen hat (wenn es einen solchen Zugewinn geben sollte) und dann geteilt. 

Weiterlesen: Familienrecht - Eherecht

 

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