Ein
Recht auf Abfindung gibt es im Arbeitsrecht nicht.
Es ist jedoch vielfach
üblich ist ein Arbeitsverhältnis per Aufhebungsvertrag zu
beenden in dem dann eine Abfindungszahlung vereinbart ist.
Möglich ist, dass die Zahlung
einer Abfindung bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in
Tarifverträgen festgelegt ist, die Abfindung den Ausgleich
eines Nachteils sein kann, in einem Sozialplan festgeschrieben
sein kann etc.
Die Mehrzahl der
Abfindungsvereinbarungen und Abfindungszahlungen sind
freiwillige Vertragsangebote von Arbeitgebern die in einen
Aufhebungsvertrag festgeschrieben werden sollen.
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Nach deutschem
Recht gilt: Verträge sind grundsätzlich
einzuhalten!
Das
Widerrufsrecht gilt nur für Geschäfte, die
unter das Haustürgeschäft fallen und für
Verträge die den Normen des Fernabsatzgesetzes
unterzuordnen sind.
Es kommt aber
anscheinend immer mehr in Mode, dass Verträge
abgeschlossen werden und dann nicht erfüllt,
ignoriert oder ganz einfach wieder gebrochen
werden.
Einen Vertrag zu
brechen geht ganz schnell.
Den Ärger hat
zunächst derjenige, der sich an den
geschlossenen Vertrag gebunden fühlte.
Aber - ganz
gleich ob es sich nun um einen Mietvertrag,
Pachtvertrag, einen Kaufvertrag, Maklervertrag,
Arbeitsvertrag, Leasingvertrag oder was auch
immer handelt, derjenige, der sich auf die
Erfüllung des Vertrags verlassen hat, muss
meistens einen Schaden hinnehmen.
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........... jusdi102
Insolvenzverfahren die insgesamt
bis zu Jahre dauern, sind keine Seltenheit und auch wer sich
z. B. bereits in der "Wohlverhaltensphase" befindet,
scheidet aus dem Konsumleben aus und kann keinen
"Umsatz" machen.
Ein solcher Schuldner tritt sein
pfändbares Einkommen für den Zeitraum von sechs Jahren an
einen von einem Gericht bestimmten "Treuhänder",
einen Insolvenzverwalter ab. Glücklich, wer einen neutralen
Verwalter "erwischt". Arme Schweine diejenigen, die an
einen weniger neutralen, voreingenommenen, möglicherweise
unverständigen und selbstherrlichen Verwalter geraten.
Die bei unserer Anwaltshotline
angeschlossenen Rechtsanwälte haben da schon so manche
Geschichte gehört, die kaum zu glauben, aber leider oft genug
wahr war.
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Bei
Gesamtschuldnern kann der Gläubiger sich aussuchen wen er in die
Haftung nimmt. Er kann alle, er kann einzelne, er kann aber auch
nur einen einzigen in die Haftung nehmen und seinen Anspruch gegen
diesen gerichtlich durchsetzen.
Wenn jetzt jemand zahlungsunfähig und insolvent ist, macht es für
einen Kreditgeber wenig Sinn diesen allein in Anspruch zu nehmen,
auch wenn klar ist, dass der Kredit eigentlich nur für ihn bestimmt war und auch das Geld von
ihm allein ausgegeben wurde.
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- Gesamtschuldner
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Der Fall: Gebrauchtwagenverkauf Ein
Auto wird weit unter dem
Schwackepreis abgegeben. Der
Käufer hat sich den Wagen genau
angeschaut und hat das Auto auch
probegefahren. Das
Fahrzeug war kurz vor dem Verkauf in der Werkstatt
und wurde dort genau überprüft. Der
Wagen wurde verkauft und im
Kaufvertrag es wurde sinngemäss reingeschrieben, dass
der Wagen so verkauft wird, wie er
besichtigt wurde. Einige
Tage nach dem Kauf meldet sich der
Käufer des Autos und verlangt eine Zahlung
als Schadensersatz für angeblich
anstehende Reparaturen. Weiterlesen:
Kaufvertragsrecht ........
Der Ehevertrag
regelt den sogenannten Güterstand, in dem die Ehepartner leben
wollen.
Existiert kein
Ehevertrag lebt man automatisch im Güterstand der
Zugewinngemeinschaft, d. h., dass alles was was einem zum Zeitpunkt
der Heirat gehört auch weiterhin allein gehört. Man kann
damit machen was man will.
Für Schulden von Ehemann
oder Ehefrau in spe braucht man also nicht
aufzukommen. Die Eheleute haften nur für Verträge die Dinge des
täglichen Lebens betreffen. Kauft ein zukünftiger Ehegatte sich
z. B. in der Ehe einen Porsche auf Pump und kann dann nicht mehr
bezahlen, haftet der Ehepartner dafür nicht.
Im Güterstand
der Zugewinngemeinschaft wird beim Beenden der Ehegemeinschaft
zusammengezählt, was jeder während der Ehe hinzugewonnen hat
(wenn es einen solchen Zugewinn geben sollte) und dann
geteilt.
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- Eherecht
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