Immer
wenn von gut verdienenden Berufsgruppen die Rede ist, werden
Rechtsanwälte in einem Zug mit Ärzten, Architekten und
Ingenieure genannt. Und
genauso oft hört man, wenn es um Honorare von Rechtsanwälten
geht, die Forderung, dass es in Deutschland so sein sollte, wie
in anderen Ländern. Auch wenn nicht so genau bekannt ist, in
welchen Ländern Rechtsanwälte gegen Erfolgshonorar arbeiten,
das "Erfolgsmodell" Beteiligung wird immer wieder
herangezogen. Bekannt
wurde das Honorarmodell "Erfolg" vor allem wegen der
Millionenprozesse, die in den USA geführt werden. Da hört man
immer wieder, dass irgendjemandem Schadensersatz oder
Schmerzensgeld in Millionenhöhe zugesprochen wurde, weil er
sich z. B. an einem Klodeckel die Finger eingeklemmt hatte. Deshalb
findet man in den USA auf Kaffeetassen so sinnvolle Sprüche
wie: "Vorsicht! An heissem Kaffee kann man sich den Mund
verbrennen" oder an Microwellen Warnungen wie:
"Vorsicht, das Gerät ist nicht zum Trocknen von Haustieren
geeignet". Sicherlich
klingt es verlockend, wenn man glaubt mit jedem Scheiss zum
Anwalt gehen zu können, weil der ja auf Erfolgsbasis arbeitet. Übersehen
wird dabei jedoch, dass diese auf Erfolgsbasis arbeitenden
Rechtsanwälte, nur Fälle annehmen, die viel Geld versprechen
und ausserdem ein geringes Risiko beinhalten. Geringes Risiko
heisst, dass die Rechtslage so sein muss, dass ein Prozess
praktisch gar nicht verlorengehen kann. Auch
in den USA wird kein Rechtsanwalt ein Mandat annehmen bei dem es
um einen kleinen Geldbetrag geht und Ihnen anbieten auf
Erfolgsbasis arbeiten zu wollen. Gleiches gilt für Sachlagen,
die eher vakant sind und das Risiko des Unterliegens beinhalten. ...........
jusdi102 Andere
Rechtssysteme, wie z. B. in Frankreich sehen vor, dass jeder der
Parteien bei einer rechtlichen Auseinandersetzung ihre Kosten,
wie Anwaltskosten, Gerichtskosten etc selbst trägt. Hier kann
es Ihnen dann beispielsweise passieren, dass Sie um einen
kleinen Betrag streiten, obsiegen und am Ende noch Geld
drauflegen. Das
nutzen dann viele Firmen zu ihrem Vorteil aus. So ist in
Frankreich z. B. der Internetprovider Tiscali in der Kritik. In
vielen französischen Foren wird die Firma von vielen
verärgerten Kunden auf das Übelste als Abzocker beschimpft. Wer
"Tiscali France" mal einen "Dauerauftrag"
zur Abbuchung der monatlichen Beiträge erteilt, wird Tiscali so
schnell nicht wieder los. In Frankreich kann eine
"Dauerauftrag" nicht wie in Deutschland ganz einfach
rückgängig gemacht werden uns so bucht Tiscali Monat für
Monat ab, ganz egal, ob ein Vertrag innerhalb der
Widerspruchsfrist widerrufen wird und ganz egal, ob Kunden die
Verträge kündigen. Kündigungen scheitern zunächst schon
einmal daran, dass in der Internetseite der Firma keine Adresse
angegeben ist. Auch wer auf sonstigem Weg die Adresse der Firma
herausfindet und kündigt, kommt damit nicht weiter.
Kündigungen werden nicht bestätigt, behauptete Kündigungen
bestritten. Eine
solche Vorgehensweise wäre z. B. in Deutschland schon allein
deswegen unrentabel, weil die Firma verklagt würde und dann die
Anwaltskosten und Gerichtskosten zu tragen hätte. In
Frankreich ist dem nicht so. Klagt hier ein Geschädigter, muss
die Firma im schlimmsten Fall das unberechtigt eingezogene und
einbehaltene Geld zurückzahlen. Der
Geschädigte muss seine Anwaltskosten selbst tragen, ein Prozess
kostet ihn so möglicherweise mehr, als er am Ende
herauserhält. Ein
System, in dem jeder seine Anwaltskosten selbst zu tragen hat,
öffnet dem Missbrauch Tür und Tor, weil viele Prozesse mit
kleinen Streitwerten erst gar nicht geführt werden. ............... Das
deutsche Recht sieht vor, dass derjenige, der sich auf einen
Streit einlässt und dem dann ein Gericht es schriftlich gibt,
dass er im Unrecht ist, auch die Kosten des Rechtstreit zu
tragen hat. Das
macht Sinn und sorgt so auch für etwas ausgleichende
Gerechtigkeit. Stellen
Sie sich vor, dass Sie jemandem eine grössere Summe Geld
geliehen haben, der zahlt nicht zurück und Sie müssen nun
klagen. Beim
Erfolgsprinzip sagt Ihnen der Anwalt nun: "OK, ich mache
das für Sie, wenn sicher ist, dass Ihr Schuldner auch zahlen
kann, ich will 50% der Kreditsumme". Beim
Modell "Jeder trägt seine Kosten" sagt der Anwalt
Ihnen: "OK, mache ich, ich will von Ihnen eine Summe X, die
Sie sofort zu zahlen haben und nicht zurückerhalten, auch wenn
wir den Prozess gewinnen". Wie
würde Ihnen das gefallen? In
Deutschland müssen Sie zwar auch zunächst Ihre Anwaltskosten
selbst tragen. Sind Sie der Kläger müssen Sie auch zunächst
die Gerichtskosten tragen. Obsiegen Sie und Ihr Gegner kann
nicht zahlen, bleiben Sie zunächst auf Ihren Kosten sitzen, es
bleiben Ihnen jedoch viel Zeit (Verjährung), sich diese Kosten
von Ihrem Schuldner zurückzuholen. ............. Übrigens:
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Telefon ist im Ausland unbekannt. Anrufen
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