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  Rechtsanwaltvergütung - Honorarbasis oder doch das deutsche System?
 
 
   
 

Immer wenn von gut verdienenden Berufsgruppen die Rede ist, werden Rechtsanwälte in einem Zug mit Ärzten, Architekten und Ingenieure genannt.

Und genauso oft hört man, wenn es um Honorare von Rechtsanwälten geht, die Forderung, dass es in Deutschland so sein sollte, wie in anderen Ländern. Auch wenn nicht so genau bekannt ist, in welchen Ländern Rechtsanwälte gegen Erfolgshonorar arbeiten, das "Erfolgsmodell" Beteiligung wird immer wieder herangezogen.

Bekannt wurde das Honorarmodell "Erfolg" vor allem wegen der Millionenprozesse, die in den USA geführt werden. Da hört man immer wieder, dass irgendjemandem Schadensersatz oder Schmerzensgeld in Millionenhöhe zugesprochen wurde, weil er sich z. B. an einem Klodeckel die Finger eingeklemmt hatte.

Deshalb findet man in den USA auf Kaffeetassen so sinnvolle Sprüche wie: "Vorsicht! An heissem Kaffee kann man sich den Mund verbrennen" oder an Microwellen Warnungen wie: "Vorsicht, das Gerät ist nicht zum Trocknen von Haustieren geeignet".

Sicherlich klingt es verlockend, wenn man glaubt mit jedem Scheiss zum Anwalt gehen zu können, weil der ja auf Erfolgsbasis arbeitet.

Übersehen wird dabei jedoch, dass diese auf Erfolgsbasis arbeitenden Rechtsanwälte, nur Fälle annehmen, die viel Geld versprechen und ausserdem ein geringes Risiko beinhalten. Geringes Risiko heisst, dass die Rechtslage so sein muss, dass ein Prozess praktisch gar nicht verlorengehen kann.

Auch in den USA wird kein Rechtsanwalt ein Mandat annehmen bei dem es um einen kleinen Geldbetrag geht und Ihnen anbieten auf Erfolgsbasis arbeiten zu wollen. Gleiches gilt für Sachlagen, die eher vakant sind und das Risiko des Unterliegens beinhalten.

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Andere Rechtssysteme, wie z. B. in Frankreich sehen vor, dass jeder der Parteien bei einer rechtlichen Auseinandersetzung ihre Kosten, wie Anwaltskosten, Gerichtskosten etc selbst trägt. Hier kann es Ihnen dann beispielsweise passieren, dass Sie um einen kleinen Betrag streiten, obsiegen und am Ende noch Geld drauflegen.

Das nutzen dann viele Firmen zu ihrem Vorteil aus. So ist in Frankreich z. B. der Internetprovider Tiscali in der Kritik. In vielen französischen Foren wird die Firma von vielen verärgerten Kunden auf das Übelste als Abzocker beschimpft.

Wer "Tiscali France" mal einen "Dauerauftrag" zur Abbuchung der monatlichen Beiträge erteilt, wird Tiscali so schnell nicht wieder los. In Frankreich kann eine "Dauerauftrag" nicht wie in Deutschland ganz einfach rückgängig gemacht werden uns so bucht Tiscali Monat für Monat ab, ganz egal, ob ein Vertrag innerhalb der Widerspruchsfrist widerrufen wird und ganz egal, ob Kunden die Verträge kündigen. Kündigungen scheitern zunächst schon einmal daran, dass in der Internetseite der Firma keine Adresse angegeben ist. Auch wer auf sonstigem Weg die Adresse der Firma herausfindet und kündigt, kommt damit nicht weiter. Kündigungen werden nicht bestätigt, behauptete Kündigungen bestritten.

Eine solche Vorgehensweise wäre z. B. in Deutschland schon allein deswegen unrentabel, weil die Firma verklagt würde und dann die Anwaltskosten und Gerichtskosten zu tragen hätte.

In Frankreich ist dem nicht so. Klagt hier ein Geschädigter, muss die Firma im schlimmsten Fall das unberechtigt eingezogene und einbehaltene Geld zurückzahlen.

Der Geschädigte muss seine Anwaltskosten selbst tragen, ein Prozess kostet ihn so möglicherweise mehr, als er am Ende herauserhält.

Ein System, in dem jeder seine Anwaltskosten selbst zu tragen hat, öffnet dem Missbrauch Tür und Tor, weil viele Prozesse mit kleinen Streitwerten erst gar nicht geführt werden.

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Das deutsche Recht sieht vor, dass derjenige, der sich auf einen Streit einlässt und dem dann ein Gericht es schriftlich gibt, dass er im Unrecht ist, auch die Kosten des Rechtstreit zu tragen hat.

Das macht Sinn und sorgt so auch für etwas ausgleichende Gerechtigkeit.

Stellen Sie sich vor, dass Sie jemandem eine grössere Summe Geld geliehen haben, der zahlt nicht zurück und Sie müssen nun klagen.

Beim Erfolgsprinzip sagt Ihnen der Anwalt nun: "OK, ich mache das für Sie, wenn sicher ist, dass Ihr Schuldner auch zahlen kann, ich will 50% der Kreditsumme".

Beim Modell "Jeder trägt seine Kosten" sagt der Anwalt Ihnen: "OK, mache ich, ich will von Ihnen eine Summe X, die Sie sofort zu zahlen haben und nicht zurückerhalten, auch wenn wir den Prozess gewinnen".

Wie würde Ihnen das gefallen?

In Deutschland müssen Sie zwar auch zunächst Ihre Anwaltskosten selbst tragen. Sind Sie der Kläger müssen Sie auch zunächst die Gerichtskosten tragen. Obsiegen Sie und Ihr Gegner kann nicht zahlen, bleiben Sie zunächst auf Ihren Kosten sitzen, es bleiben Ihnen jedoch viel Zeit (Verjährung), sich diese Kosten von Ihrem Schuldner zurückzuholen. 

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