| Auch
wenn viele Rechtsschutzversicherungen es gerne so aussehen
lassen: Eine Rechtsschutzversicherung ist kein Allroundschutz
gegen jegliche rechtliche Unbill. Viele Konstellationen sind
nicht versichert und was nicht versichert ist, finden Sie in den
meist sehr umfangreichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB).
Es gibt aber auch Menschen, die
überhaupt keine Rechtschutzversicherung haben oder wollen.
Darunter viele Selbstständige und Unternehmer.
Denen wollen jetzt sogenannte
"Prozessfinanzierer" - darunter wiederum viele
Versicherungen - weiterhelfen, indem sie Prozesse gegen
Beteiligung (20 bis 50 Prozent) im Erfolgsfall
finanzieren.
Damit scheiden schon wieder viele
Möglichkeiten Prozesse derart zu finanzieren flach. Die uns
bekannten Prozessfinanzierer finanzieren nur Prozesse, bei denen
am Ende im Erfolgsfall die Auszahlung von Geld winkt.
.....
Die Mehrzahl der
Befürworter der Prozessfinanzierung bemüht gerne Statistiken.
So wird z. B. angeführt, dass
nur ca. 52% aller angestrengten Prozesse auch gewonnen werden.
Daraus schliesst man, dass viele Anwälte nicht fähig sind die
Erfolgsaussichten einer Klage richtig einzuschätzen.
Das dürfte als pauschale
Beurteilung völliger Unsinn sein. Zum ersten gibt es da auch im
juristischen Bereich den Unsicherheitsfaktor Mensch in Form der
beurteilenden Richter, zum zweiten dürfte auch eine Vielzahl
von Menschen Prozesse führen, von denen sie wissen, dass sie
sehr riskant sind, zum dritten - das sollte nicht verschwiegen
werden - dürfte auch so mancher Rechtsanwalt so manchem
Mandanten zur Klage raten, obwohl er weiss, dass die
Erfolgsaussichten schlecht bis sehr schlecht sind.
Aus der täglichen Arbeit der
Telerechtsberatung wissen die bei unserer Anwaltshotline
angeschlossenen Rechtsanwälte, dass es auch Rechtsanwälte
gibt, die ihre Mandanten in völlig aussichtslose Prozesse
treiben.
.....
Allgemein ist die
Prozessfinanzierung - auch nach unserer Meinung - eine gute
Sache. Ein Prozess der - aus Ängsten gleich welcher Art - nicht
geführt wird, bevorteilt den Schuldner - genau darauf wird oft
(von Kapitalkräftigen) gerne spekuliert - und bringt keine
Mark (Euro). Da ist es schon wirklich beruhigend kein Risiko zu
haben und im Erfolgsfall zu teilen.
Einige Probleme stellen sich
jedoch.
Die Beurteilung, ob eine Zusage
erteilt wird läuft ähnlich ab, wie bei jeder
Rechtsschutzversicherung: Die Erfolgsaussichten werden
"eingeschätzt".
Wird ein Rechtsanwalt mit dem
Einholen einer Beurteilung und Zusage beauftragt und wird ein
Verfahren nur geführt, wenn Rechtschutzversicherung oder
Prozessfinanzierer eine positive Zusage erteilen, hat der
beauftragte Anwalt erst mal die Arbeit gehabt und bei einer
Absage kein Mandat.
Soll jetzt seine Arbeit bezahlt
werden, sind Sie der Ansprechpartner für den Anwalt.
Ein weiteres Problem, dass sich
Ihnen als Herantretender an einen Prozessfinanzierer stellt ist,
dass Sie wahrscheinlich nicht beurteilen werden können, wie
hoch eine Prozessrisiko in Ihrem Fall tatsächlich ist. Sie
können logischerweise auch nicht beurteilen, welches Risiko der
Prozessfinanzierer tatsächlich zu tragen hat und ob eine Ihnen
angebotene Quotelung fair ist.
Es empfiehlt sich also für Sie
sich zunächst die Anbieter im Bereich Prozessfinanzierung
zusammen zu stellen und die Angebote zu vergleichen. Da dazu das
Studium der der jeweiligen AGB unbedingt notwendig ist, dürfte
das sicherlich etwas Arbeit sein.
Ein Vergleich im Bereich der
Prozessfinanzierer wie das z. B. in allen Sparten der
Versicherungen von den verschiedensten "Testern und
Vergleichern" bereits vielfach geschehen ist, ist uns nicht
bekannt.
Dabei sollte zunächst daraufhin
geprüft werden, ab welcher Summe die jeweiligen
Prozessfinanzierer einsteigen. Mit Kleinvieh geben sich die
meister Anbieter nicht ab. Bei vielen geht es ab einer
Streitsumme von 50 000 Euro los.
..... jusdi102
Ein weiteres - von den
Befürwortern der Prozessfinanzierung eingebrachtes - Argument
ist, dass die Juristen der Prozessfinanzierer die
Erfolgsaussichten einer Klage besser beurteilten könnten, als
die Mehrheit der sonstigen Anwaltschaft. Auch dieses Argument
ist nicht stichhaltig. Eventuelle Erfahrung der Juristen in
diesem Segment bedeutet nicht zwangsläufig, dass damit die
Qualität der Beurteilung und Einschätzung zwangsläufig besser
sein muss.
Ein in einen bestimmten Bezirk
ansässiger Rechtsanwalt wird zusätzlich die regionalen
"Besonderheiten" der beurteilenden Gerichte
möglicherweise sehr viel besser einzuschätzen wissen.
.....
Auch wenn es um
Prozessfinanzierung und Prozessfinanzierer geht ist es
sicherlich für Sie von Vorteil, wenn Sie wissen wovon Sie reden
und wenn Sie einzuschätzen wissen, was man Ihnen erzählt.
Die bei unserer Anwaltshotline
angeschlossenen Rechtsanwälte beraten Sie gerne im Vorfeld und
auch, wenn Sie (auch überprüfende) Fragen zu laufenden
Verhandlungen mit Prozessfinanzierern haben.
Wir freuen uns, wenn wir Ihnen
weiterhelfen können.
|