| Die
vieldiskutierte Gleichung: meinungsbildend = presserechtlich und
presserechtlich = Vorabkontrolle verunsichert und irritiert
viele Forenbetreiber.
Nach
dieser Gleichung wäre im Extrem schon jede subjektiv erstellte
Linkliste zu einer bestimmten Thematik geeignet beim Nutzer eine
Meinungsbildung zu beeinflussen oder zu steuern. So einfach kann
es also nicht sein.
Wir
dürfen aber noch einmal unsere Auffassung zum Hamburger
Heiseurteil wiederholten:
Kein
Grund zur Panik und zur Hektik!
Wer
aufgrund des Hamburger Urteils glaubt abmahnen zu können hat
keinerlei Kenntnis von den Gefahren des Wettbewerbsrechts und
kann anwaltlich eigentlich nur schlecht beraten sein.
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Zugriffe
von der Webseite www.r-archiv.de
fanden wir in unseren Referern. Auch dort geht es um das hier
behandelte Thema. Wie der dortige Autor schreibt, nahm er unsere
Beiträge überhaupt nur ernst, weil er von einem Dritten auf
die Beiträge aufmerksam gemacht wurde.
Das
geht uns leider immer wieder so. Es mag möglicherweise daran
liegen, dass wir für juristische Laien schreiben und diese sind
weniger am Weg (den nur die wenigsten nachvollziehen können)
zur Findung einer rechtlichen Beurteilung interessiert. Was
interessiert ist das Ergebnis.
Einige
von uns "durchgedrückte" Urteile - Beispiel
- wurden in der Vergangenheit jedoch gerne in einigen - uns
ignorierende Seiten - eingestellt.
Unsere
erste Berteilung v. 14.04.2006 des Heiseurteils fanden wir in
den Seiten unter r-archiv.de in grossen Teilen wieder.
Zitat
der Rechtsanwälte Udo Vetter + Sascha Kremer:
Foren, die keinen
redaktionellen Hintergrund aufweisen, in denen die Nutzer also
im Rahmen des vom Betreiber vorgegebenen Forenthemas
"frei" diskutieren können ("alles über deine
Lieblingsband"), werden von dem Urteil wohl gar nicht
erfasst.
Dabei macht das LG Hamburg
aber zugleich klar, worum es hier geht: Es soll keine
allgemeingültige "neue" Regelung zur Haftung von
Forenbetreibern formuliert werden, sondern im konkreten
Einzelfall der Zusammenhang zwischen dem
redaktionellen Beitrag einerseits und den Forenbeiträgen mit
den Aufforderungen zu Angriffen gegen Universal Boards
andererseits hergestellt werden.
Dass aus Heise-Entscheidung
irgendwas herausschauen könnte, was zukünftig pauschal auf die
gesamte Landschaft der Foren, Chats, Bloggs etc übertragbar
ist, halten wir - wie schon einmal gesagt - für mehr als
unwahrscheinlich.
Für genauso unwahrscheinlich
halten wir es, dass hier irgendetwas festgeschrieben wird, was
auch für die Betreiber von "presseähnlichen" Foren
in Zukunft pauschal Geltung erlangen wird.
Das in diesem Zusammenhang
vielzitierte BGH-Urteil zur Beurteilung von Leserbriefen bei
Printmedien ist nach unserem Dafürhalten auch auf das Internet
nicht übertragbar.
Schon vor dem Internetzeitalter
gab es Pressemedien, welche einer Vorabkontrolle geäusserter
Meinungen nicht unterlagen. Schon immer gab es im Fernsehen
Livediskussionen in denen jedermann spontan seine Meinung sagen
konnte. Gleiches galt für den Rundfunk. Diese Formate lebten
schon immer von sich direkt und dynamisch entwickelnder
Diskussionskultur. Es ging Schlag auf Schlag ohne jegliche Form
der Vorabkontrolle und Zensur.
Und natürlich kam es auch hier
immer wieder zu Ausfällen bis hin zu strafrechtlich relevanten
Sachverhalten.
Und natürlich gab es, wenn es zu
etwas Derartigem kam, keine Möglichkeit der korrigierenden
Einflussnahme mehr. Gesagt war gesagt! So entstandener Schaden
musste mit den Möglichkeiten des Rechtstaats nachträglich
korrigiert und sanktioniert werden.
Vor 20 Jahren wäre hier jedoch
noch niemand auf die Idee gekommen einen Fernsehsender oder eine
Rundfunkanstalt als Mitstörer in die Pflicht zu nehmen oder
denen, die eine derartige Meinungsäusserung möglich machten
aufzuerlegen, dass Live-Beiträge vor dem Senden
"hausintern" durch einen Filter laufen müssten.
"So, jetzt erzählen Sie
unserem Redakteur vorab mal in wenigen Worten, was Sie gleich zu
der Live-Diskussion beitragen wollen!".
Die im Grundgesetz verankerte
Meinungsfreiheit beinhaltet auch das grundsätzlich latent
vorhandene Risiko, dass diese Meinungsfreiheit von Einzelnen
falsch ausgelegt werden könnte. Im Sinne einer demokratischen
Kultur ist dies hinzunehmen.
Wer vor 20 Jahren Herrn Kinsky zu
einer Livediskussion einlud musste fast zwangsläufig davon
ausgehen, dass eine Diskussion in einem Disput enden konnte und
es zu Beleidigungen kommen könnte.
In Foren wurde das gesprochene
Wort lediglich durch das geschriebene Wort ersetzt. Auch in
Foren geht es oft Schlag auf Schlag, Diskussionen entwickeln
sich dynamisch, oft auch von momentanen Emotionen beeinflusst.
Jede harmlos beginnende
Diskussion - auch in "zivilisierten" Foren - kann
umschlagen.
.............. jusdi102
Jeder hat für sein Tun eine
Verantwortlichkeit. Wie diese Verantwortlichkeit im Einzelnen
aussieht hängt natürlich immer vom Umfang und der (Aus-)Wirkung
der Aktion ab.
Nichts anderes wird in Hamburg
versucht zu beurteilen.
Die Frage die dort versucht wird
zu klären heisst: Inwieweit ist Heise der sich aus Ihrem Tun
ergebenden Verantwortlichkeit in dem hier speziell zu
beurteilenden Einzelfall gerecht geworden?
Eine Einstweilige Verfügung darf
nie die Hauptsache vorwegnehmen und hat nur eine
"Gültigkeit" von sechs Monaten. Wir wiederholen uns;
in der gegebenen Konstellation ist es für uns nicht
nachvollziehbar, dass Heise überhaupt gegen die Einstweilige
Verfügung selbst vorging und nicht gleich versuchte die
Angelegenheit in einem Hauptsacheverfahren zu klären.
Soll heissen: Die einstweilige
Verfügung bleibt unwidersprochen, der Rechtsanspruch des die
einstweilige Verfügung Erwirkenden wird in einem
ausführlicherem Hauptsacheverfahren überprüft.
Möglicherweise hätte es dann
noch etwas gedauert, aber möglicherweise hätten wir dann auch
eine "ausführlichere" Urteilsbegründung.
Auch für
"Presseorgane" wie Heise dürfte es in der Beurteilung
der Verantwortlichkeit einen Unterschied machen, ob dort gerade
ein heisse Diskussion zu "Problemen von
Klosterschülerinnen in der Mittagspause" oder eine
Diskussion zu einem angeblichen Trojaner des Mario D. läuft.
Jedem der auf Grundlage des
Hamburger Heiseurteils eine Abmahnung mit
Unterlassungserklärung erhält können wir nur raten: Nicht
akzeptieren und eine mögliche Negative Feststellungsklage in
die Betrachtungen miteinbeziehen. Die Chancen mit einer
derartigen Abmahnung durchzukommen sind mehr als gering, wenn es
sich nicht gerade um eine ähnliche Konstellation - Heise - UB -
Mario D - oder einer noch klarer zu erkennenden
Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht handelt.
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