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Pferderecht: Mängel an der Sache Pferd -

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  Pferdeverkauf von Privat an Privat ohne Ankaufsuntersuchung - Mängelhaftung?
  Datum: März 2006 - Ort: Saarbrücken
Frage:
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Wir haben vor einigen Wochen unseren Quarter verkauft. Das Pferd war zu diesem Zeitpunkt 10 Jahr alt.

Es handelt sich um einen Verkauf von Privat an Privat.

Der Käufer hat das Pferd mehrmals probegeritten und war zufrieden.

Eine sichtbare Verletzung am Sprunggelenk bemerkte der Käufer sofort. Wir erklärten ihm, wie es war: Es handelte sich hier um eine fünf Jahre alte ausgeheilte Erkrankung, die auf eine Verletzung zurückzuführen war.

Das Pferd wurde von uns regelmässig - auch im Gelände - geritten, diese alte verheilte Verletzung hatte sich nie mehr auffallend bemerkbar gemacht. Es gab, auch bei hoher Beanspruchung nie ein Problem.

Im Vertrag haben wir festgehalten, dass das Tier so wie gesehen auch verkauft wird und das mit der Übergabe des Tieres keine Haftung mehr übernommen wird.

Auch wurde im Kaufvertrag festgehalten, dass dem Käufer alle bekannten Erkrankungen bekannt gemacht worden waren und dem Verkäufer keine sonstigen Erkrankungen bekannt sind.

Nun hat sich der Käufer des Pferdes gemeldet und behauptet, das Tier wäre zu nichts mehr zu gebrauchen. Das Gelenk würde bei jeder Belastung heiss und würde anschwellen. Er behauptet das Tier beim Tierarzt vorgeführt zu haben und dieser wäre ebenfalls der Auffassung, dass das Pferd zum Reiten nicht mehr zu gebrauchen wäre.

Der Käufer hat das Pferd - als es noch bei uns im Stall stand - mehrmals geritten und war einmal mehr als 90 Minuten mit dem Quarter im Gelände unterwegs. Bei diesen Ausritten zeigte sich am ehemals verletzen Gelenk keine Auffälligkeit. Es ist auch so, dass der Käufer kein Anfänger ist und von Pferden durchaus etwas versteht.

Jetzt will er das Pferd zurückgeben und sein Geld zurück.

Muss ich das Tier zurücknehmen?

............... jusdi102
Antwort:
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Auch wenn es so manchen schwerfällt es zu akzeptieren, das geliebte Tier ist vor dem Gesetz wie eine Sache zu behandeln und wird ein Tier verkauft, ist es unter dem Aspekt von Gewährleistung und Haftung zu behandeln wie z. B ein Gebrauchtwagen auch.

Sie schreiben, dass es ein Verkauf von Privat an Privat war.

In einem solchen Fall kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden.

Das haben Sie im Vertrag so zwar nicht formuliert. So wie Sie es formuliert haben, ist es jedoch als Ausschluss der Gewährleistung anzusehen.

Wie Sie schreiben versteht der Käufer etwas von Pferden, wofür auch spricht, dass er sich mit einem für ihn völlig fremden Tier ins Gelände traut.

Er hat die alte Verletzung auch direkt gesehen und erkannt.

Er hat das Pferd mehrmals geritten, was man beim Gebrauchtwagenkauf als Probefahrt bezeichnen würde.

Hinzu kommt auch, dass jemand der oft mit Pferden zu tun hat, im Zweifel vor Kauf darauf besteht, dass eine Ankaufsuntersuchung durch einen Tierarzt durchgeführt wird.

Dass der Käufer mehrmals probegeritten ist und eine solche Ankaufsuntersuchung nicht für notwendig hielt, ist ein weiterer Hinweis darauf, dass er das Tier für gesund und "brauchbar" hielt.

Wenn man als "Pferdemensch" ein Pferd kauft, dass schon einmal eine Verletzung am Sprunggelenk hatte, weiss man auch, dass es ein grosses Risiko ist, ein solches Tier einer Höchst- oder Extrembelastung auszusetzen.

Ohne etwas unterstellen zu wollen, vermute ich mal, dass der Käufer das Pferd nach dem Kauf "mal so richtig rangenommen" hat und dabei ganz einfach überlastet hat und nun versucht das Pferd loszuwerden und sein Geld zurück zu erhalten.

Ich sehe keine Rechtsgrundlage, aus welcher der Käufer von Ihnen verlangen könnte, das Pferd zurück zu nehmen und eine Rückzahlung des Kaufpreises zu fordern.

 

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JD

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Thema:  Pferderecht - Vertragsrecht - Kaufvertrag - Pferdeverkauf - Betrug - Täuschung - gesundheitliche Mängel - Vorkaufsuntersuchung  durch Tierarzt-  @

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