Nach
den rechtlichen Oberbegriffen wie Arbeitsrecht,
Mietrecht und Familienrecht ist nach
Dienstaufsichtsbeschwerde der Suchbegriff
Pfändungsfreibetrag der am meisten gesuchte auf
unseren Seiten.
Das sagt
zunächst etwas darüber aus, was sehr viele
Menschen in diesem Land beschäftigt.
Hier gibt es für
Betroffene eine gute Nachricht.
Zum 01.07.2005
wurden die Pfändungsfreigrenzen beachtlich nach
oben angepasst.
Die neuen Zahlen
können Sie >
Pfändungstabelle (PDF) herunterladen!
Bis 989,99 Euro
ist alles unpfändbar. Muss der Schuldner andere
Personen unterhalten erhöhen sich die Beträge
entsprechend.
Das geht bis zu
einem Betrag von Euro 3026. Ab diesem Betrag
kann nichts mehr in Anrechnung gebracht werden,
d. h., alles was über diesen Betrag geht muss
abgeführt werden.
Davon nicht
betroffen sind nichtspfändbare Leistungen. Eine
Übersicht dazu finden Sie hier am Ende der
Seite.
Die jeweils
gültige Pfändungsfreigrenze wird jedoch nicht
automatisch berücksichtig. Sie müssen über
das zuständige Gericht gehen und so dafür
sorgen, dass der Pfändungsfreibetrag bei
Lohnpfändung oder Kontopfändung freigegeben
wird.
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Steht Ihnen eine
Pfändung ins Haus, rechnen Sie damit, dass es
bald soweit sein könnte? Kennt Ihr Gläubiger
Ihr Bankkonto oder könnte er Ihre
Bankverbindung kennen?
Hier Vorsorge zu
treffen, dass ein Gläubiger bei einer
Kontopfändung nicht mehr allzu viel Geld auf
Ihrem Konto vorfindet ist nicht illegal.
Auch die
rechtzeitige Eröffnung eines zweiten oder
dritten Kontos - eventuell in einem anderen Ort,
wegen der damit erschwerten Auffindbarkeit des
Kontos - ist nicht illegal.
Sie verfügen
über einen Dispo, einen Dispositionskredit?
Dieser ist nicht
pfändbar und so können Sie auch noch -
innerhalb dieses Dispositionsrahmens - über
Geld verfügen, wenn das Konto einer Pfändung
unterliegt.
Bedingung ist
jedoch, dass Ihre Bank mitspielt. Leider lassen
viele Banken selbst die langjährigsten und
besten Kunden wie eine heisse Kartoffel fallen,
wenn eine Pfändung ins Haus flattert.
Hier helfen oft
persönliche Beziehungen zu Ihrem Berater bei
der Bank. Für die Mitarbeiter einer Online-Bank
sind Sie nur eine Nummer ohne Gesicht. Dies
sollten Sie vielleicht bedenken, wenn Sie mit
dem Gedanken spielen bei einer Onlinebank ein
Konto zu eröffnen.
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Nicht pfändbare
Leistungen:
zur Hälfte
die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden
gezahlten Teile des Arbeitseinkommens -
die für
die Dauer eines Urlaubs über das
Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge,
Zuwendungen aus Anlass eines besonderen
Betriebsereignisses und Treugelder, soweit sie
den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen -
Aufwandsentschädigungen,
Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für
auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für
selbstgestelltes Arbeitsmaterial,
Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und
Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den
Rahmen des Üblichen nicht übersteigen -
Weihnachtsvergütungen
bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen
Arbeitseinkommens, höchstens aber bis zum
Betrag von 500 Euro -
Heiratsbeihilfen
und Geburtsbeihilfen, sofern die Vollstreckung
wegen anderer als der aus Anlass der Heirat oder
der Geburt entstandenen Ansprüche betrieben
wird -
Sterbebezüge
und Gnadenbezüge aus Arbeits- oder Dienstverhältnissen
-
Blindenzulagen.
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