Rechtsberatung Zwangsvollstreckung Pfändung - Pfändungsgrenzen -

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Neue Pfändungsfreibeträge ab dem 1.07.2005 -

 
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 Aktuell:
Juli 2005 - Es gelten neue Pfändungsfreibeträge - Freigrenzen
 
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Nach den rechtlichen Oberbegriffen wie Arbeitsrecht, Mietrecht und Familienrecht ist nach Dienstaufsichtsbeschwerde der Suchbegriff Pfändungsfreibetrag der am meisten gesuchte auf unseren Seiten.

Das sagt zunächst etwas darüber aus, was sehr viele Menschen in diesem Land beschäftigt.

Hier gibt es für Betroffene eine gute Nachricht.

Zum 01.07.2005 wurden die Pfändungsfreigrenzen beachtlich nach oben angepasst.

Die neuen Zahlen können Sie > Pfändungstabelle (PDF) herunterladen!

Bis 989,99 Euro ist alles unpfändbar. Muss der Schuldner andere Personen unterhalten erhöhen sich die Beträge entsprechend.

Das geht bis zu einem Betrag von Euro 3026. Ab diesem Betrag kann nichts mehr in Anrechnung gebracht werden, d. h., alles was über diesen Betrag geht muss abgeführt werden.

Davon nicht betroffen sind nichtspfändbare Leistungen. Eine Übersicht dazu finden Sie hier am Ende der Seite.

Die jeweils gültige Pfändungsfreigrenze wird jedoch nicht automatisch berücksichtig. Sie müssen über das zuständige Gericht gehen und so dafür sorgen, dass der Pfändungsfreibetrag bei Lohnpfändung oder Kontopfändung freigegeben wird.

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Steht Ihnen eine Pfändung ins Haus, rechnen Sie damit, dass es bald soweit sein könnte? Kennt Ihr Gläubiger Ihr Bankkonto oder könnte er Ihre Bankverbindung kennen?

Hier Vorsorge zu treffen, dass ein Gläubiger bei einer Kontopfändung nicht mehr allzu viel Geld auf Ihrem Konto vorfindet ist nicht illegal.

Auch die rechtzeitige Eröffnung eines zweiten oder dritten Kontos - eventuell in einem anderen Ort, wegen der damit erschwerten Auffindbarkeit des Kontos - ist nicht illegal.

Sie verfügen über einen Dispo, einen Dispositionskredit?

Dieser ist nicht pfändbar und so können Sie auch noch - innerhalb dieses Dispositionsrahmens - über Geld verfügen, wenn das Konto einer Pfändung unterliegt.

Bedingung ist jedoch, dass Ihre Bank mitspielt. Leider lassen viele Banken selbst die langjährigsten und besten Kunden wie eine heisse Kartoffel fallen, wenn eine Pfändung ins Haus flattert.

Hier helfen oft persönliche Beziehungen zu Ihrem Berater bei der Bank. Für die Mitarbeiter einer Online-Bank sind Sie nur eine Nummer ohne Gesicht. Dies sollten Sie vielleicht bedenken, wenn Sie mit dem Gedanken spielen bei einer Onlinebank ein Konto zu eröffnen.

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Nicht pfändbare Leistungen:

zur Hälfte die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens -

die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge, Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treugelder, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen -

Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen -

Weihnachtsvergütungen bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis zum Betrag von 500 Euro -

Heiratsbeihilfen und Geburtsbeihilfen, sofern die Vollstreckung wegen anderer als der aus Anlass der Heirat oder der Geburt entstandenen Ansprüche betrieben wird -

Sterbebezüge und Gnadenbezüge aus Arbeits- oder Dienstverhältnissen -

Blindenzulagen.

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Wettbewerbsrecht - Abmahnung - Störer - Mitstörer
Vertragsrecht - Gewährleistung - Garantie
Vertragsrecht - Widerrufsrecht - Widerrufsbelehrung
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