Rechtsberatung Pfändung -

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Ist ein Bausparvertrag, eine Lebensversicherung, die Rente oder ähnliches eigentlich pfändbar?

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  Fragestellung: Können Versicherungen, Rente, Bausparvertrag etc gepfändet werden?
  Datum: April 2006  - Ort: Bielefeld
Frage:
   

Ich habe eine relativ kurze Frage, von der ich annehme, dass sie jedoch nicht in wenigen Sätzen zu beantworten ist. Unsere Situation: Wir sind pleite, unser Geschäft ging in den letzten Jahren immer schlechter. Nun haben wir das Finanzamt am Ar...und die drehen uns nun endgültig die Luft ab. 

Wie müssen damit rechnen, dass demnächst die Gerichtsvollzieher in unserem Haus Dauergäste sein werden. Deshalb, nur um schon einmal vorbereitet zu sein: Sind so Dinge wie Rente, Versicherungen, Bausparverträge etc pfändbar?

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Antwort:

Kurze Frage, kurze Antwort: Grundsätzlich Ja.

Ist es einmal soweit, dass ein Pfändung- und Überweisungsbeschluss vorliegt, kann ein Gläubiger z. B. einen Bausparvertrag pfänden. In der Praxis sieht dass so aus, dass der Gläubiger die Rechte an dem Bausparvertrag übernimmt und diesen kündigt. 

Die angesparte Summe wird dann an den Gläubiger ausgezahlt.

Genauso funktioniert es z. B. mit einer Lebensversicherung.

Allerdings verlangen die Versicherungen dafür meist den originalen Versicherungsschein.

Den hat aber meist der Gläubiger, d. h., es müsste im Rahmen der Zwangsvollstreckung vom Schuldner verlangt werden, dass dieser ihn herausgibt. Ist ein solches Original nicht mehr vorhanden, weil verlorengegangen, kann auch i. d. R. nicht gepfändet werden.

Auch die Rente kann gepfändet werden.

Auch hier ist ebenfalls das Vorliegen eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss notwendig.

Fast unisono enthalten die Pfändungsforderungen folgende Formulierung:

Gepfändet werden alle gegenwärtigen und zukünftigen fortlaufenden Ansprüche des Schuldners auf Zahlung von Rente wegen Altersruhegeld, Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit in Höhe der nach § 850 c ZPO in jeweils gültiger Fassung pfändbaren Beträge in Verbindung mit § 54 Abs. 4 SGB I.

Nach Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs sind Rentenansprüche wie Arbeitseinkommen pfändbar.

Nun ist es bei Pfändung von Rentenansprüchen jedoch nicht wie z. B. bei Bausparverträgen oder Lebensversicherungen, dass einfach die Verträge gekündigt werden müssen, um an das eingezahlte Geld heranzukommen.

Geld kann ein Gläubiger nur erhalten, wenn auch sowieso an den Schuldner Rente gezahlt würde. Frühestens wenn ein Schuldner sowieso in Rente gehen würde, kann dieses Einkommen verwertet werden. 

Dabei sind jedoch diverse Freibeträge und die Pfändungsfreigrenze zu berücksichtigen. Es kann also keinesfalls alles gepfändet werden und Voraussetzung ist, dass der Rentenfall gegeben ist.

Meist ist die Rente dann jedoch so niedrig, dass für einen Gläubiger nichts überbleibt und er leer ausgeht.

................... jusdi102

 

 

   
JD

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Thema: Zwangsvollstreckung - Pfändung - Bausparverträge - Lebensversicherungen - Rente  -  @

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