Der Online-Rechtsanwalt berät zum Arbeitsrecht - Thema: Arbeitszeugnisse

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Normales Arbeitszeugnis - Zwischenzeugnis

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 jusdi102
  Fragestellung Arbeitsrecht - Arbeitszeugnisse: Welche Arten von Zeugnissen gibt es?
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Wer in ungekündigter Stellung arbeitet und sich verändern will braucht es zur Bewerbung bei einem eventuellen neuen Arbeitgeber: das Zwischenzeugnis.

Das Verlangen eines Zwischenzeugnisses ist meist ein zweischneidiges Schwert, da die meisten Arbeitgeber dies meist (auch zu Recht) als Indiz dafür werten, dass ein Arbeitnehmer sich verändern will und der Firma wahrscheinlich nicht mehr lange zur Verfügung stehen könnte.

Es empfiehlt sich deshalb, schon bei Vertragsverhandlungen mit einem Arbeitgeber vorab abzumachen, dass in bestimmten (zu vereinbarenden) zeitlichen Abständen ein Zwischenzeugnis erstellt werden soll. So kann ein Arbeitnehmer sich dann jederzeit nach einem neuen Job umsehen und vermeidet es Misstrauen und manchmal "böses Blut" zu provozieren.

Wann und mit welcher Begründung ein Arbeitnehmer ein Zeugnis zwischendurch verlangen kann ist umstritten. Die Rechtsprechung spricht von dem "berechtigten" Interesse. Was dann tatsächlich "berechtigt" ist, darüber wird manchmal herzlich gestritten.

Gründe, die im Allgemeinen nicht zu diskutieren sind:

Wenn der Betrieb auf einen neuen Inhaber übergeht -

Wenn der Vorgesetzte ausgetauscht wird -

Wenn der Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis zur Vorlage bei einer Bank, Behörde etc benötigt -

Wenn die Vorlage eines Arbeitszeugnisses für Weiterbildungsmassnahmen verlangt wird -

Wenn die Tätigkeit für einen längeren Zeitraum unterbrochen wird -

Wenn ein Stellenwechsel (auch in demselben Betrieb) ansteht -

und selbstverständlich -

Wenn vorhersehbar ist, dass die Firma schliessen wird.

 

Nun hat ein - wie oben beschrieben - ein Arbeitnehmer aus berechtigten Gründen einen Anspruch darauf ein Zwischenzeugnis von seinem Arbeitgeber zu erhalten, diese Gründe muss er jedoch nicht nennen, was natürlich immer wieder zu Misstrauen und Streiterein führt, die dann vor dem Arbeitsgericht ausgetragen werden. Kommt es zu einem Streit, muss der Arbeitnehmer dann dem Gericht die Gründe nennen, warum er ein Zwischenzeugnis verlangt hat.

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Das "normale" Arbeitszeugnis wird bei Beendigung einer Tätigkeit, eines Arbeitsverhältnisses fällig.

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Zu unterscheiden ist zwischen dem einfachen Zeugnis und dem qualifizierten Arbeitszeugnis.

Das einfache Arbeitszeugnis hat als Inhalt Angaben wie: Beginn und Ende der Tätigkeit, Art der Tätigkeit etc.

Das qualifizierte Arbeitszeugnis beinhaltet weitergehende Angaben zur Arbeitsleistung und Qualität der Führung etc und ist auf Fordern des Arbeitnehmers zu erstellen.

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JD

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