Wer
in ungekündigter Stellung arbeitet und sich verändern will
braucht es zur Bewerbung bei einem eventuellen neuen
Arbeitgeber: das Zwischenzeugnis.
Das Verlangen eines
Zwischenzeugnisses ist meist ein zweischneidiges Schwert, da die
meisten Arbeitgeber dies meist (auch zu Recht) als Indiz dafür
werten, dass ein Arbeitnehmer sich verändern will und der Firma
wahrscheinlich nicht mehr lange zur Verfügung stehen könnte.
Es empfiehlt sich deshalb, schon
bei Vertragsverhandlungen mit einem Arbeitgeber vorab
abzumachen, dass in bestimmten (zu vereinbarenden) zeitlichen
Abständen ein Zwischenzeugnis erstellt werden soll. So kann ein
Arbeitnehmer sich dann jederzeit nach einem neuen Job umsehen
und vermeidet es Misstrauen und manchmal "böses Blut"
zu provozieren.
Wann und mit welcher Begründung
ein Arbeitnehmer ein Zeugnis zwischendurch verlangen kann ist
umstritten. Die Rechtsprechung spricht von dem
"berechtigten" Interesse. Was dann tatsächlich
"berechtigt" ist, darüber wird manchmal herzlich
gestritten.
Gründe, die im Allgemeinen nicht
zu diskutieren sind:
Wenn der Betrieb auf einen neuen
Inhaber übergeht -
Wenn der Vorgesetzte ausgetauscht
wird -
Wenn der Arbeitnehmer ein
Arbeitszeugnis zur Vorlage bei einer Bank, Behörde etc
benötigt -
Wenn die Vorlage eines
Arbeitszeugnisses für Weiterbildungsmassnahmen verlangt wird -
Wenn die Tätigkeit für einen
längeren Zeitraum unterbrochen wird -
Wenn ein Stellenwechsel (auch in
demselben Betrieb) ansteht -
und selbstverständlich -
Wenn vorhersehbar ist, dass die
Firma schliessen wird.
Nun hat ein - wie oben
beschrieben - ein Arbeitnehmer aus berechtigten Gründen einen
Anspruch darauf ein Zwischenzeugnis von seinem Arbeitgeber zu
erhalten, diese Gründe muss er jedoch nicht nennen, was
natürlich immer wieder zu Misstrauen und Streiterein führt,
die dann vor dem Arbeitsgericht ausgetragen werden. Kommt es zu
einem Streit, muss der Arbeitnehmer dann dem Gericht die Gründe
nennen, warum er ein Zwischenzeugnis verlangt hat.
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Das "normale"
Arbeitszeugnis wird bei Beendigung einer Tätigkeit, eines
Arbeitsverhältnisses fällig.
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Zu unterscheiden ist zwischen dem
einfachen Zeugnis und dem qualifizierten Arbeitszeugnis.
Das einfache Arbeitszeugnis hat
als Inhalt Angaben wie: Beginn und Ende der Tätigkeit, Art der
Tätigkeit etc.
Das qualifizierte Arbeitszeugnis
beinhaltet weitergehende Angaben zur Arbeitsleistung und
Qualität der Führung etc und ist auf Fordern des Arbeitnehmers
zu erstellen.
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