Rechtsauskunft - Nebenarbeit

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Wie ist das eigentlich mit dem Nebenjob?

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  Fragestellung Arbeitsrecht: Ist der Nebenjob grundsätzlich erlaubt?
  Eine oft an die bei uns angeschlossenen Rechtsanwälte gestellte Frage!

Einen Arbeitnehmer ist eine Nebenarbeit grundsätzlich erlaubt, aber es gibt bei der Annahme und Ausübung eines Nebenjobs einiges zu beachten.

So müssen Nebenjobs möglicherweise dem Arbeitgeber bekannt gemacht werden.

Beamte und Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes müssen eine Nebentätigkeit bekannt machen und sich eine Erlaubnis ihres Arbeitgebers einholen.

Auch Arbeitslose und Empfänger von Arbeitslosengeld müssen eine Nebentätigkeit der Arbeitsagentur immer bekanntgeben. Daraus erzielte Einkommen werden auf das Arbeitslosengeld angerechnet.

Für sonstige Arbeitnehmer gilt: Vor Annahme einer Nebentätigkeit in Ihrem Arbeitsvertrag nachsehen, ob es in diesem dazu eine Regelung gibt. Steht im Arbeitsvertrag das ein Nebenjob zu melden ist und einer Genehmigung vom Arbeitgeber bedarf muss sich daran gehalten werden. Derartige Vereinbarungen können auch z. B. tarifvertraglich geregelt sein.

Logischerweise ist ein Arbeitnehmer verpflichtet einem ihn bezahlenden Arbeitgeber seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen.

Urlaub soll der Erholung und Regenerierung des Arbeitnehmers dienen.

So ist es denn einsehbar, dass ein Nebenjob einen Arbeitnehmer nicht derart beanspruchen darf, dass dadurch sein Einsatz für seinen Hauptarbeitgeber eingeschränkt wird.

Ebenso darf der Urlaub nicht zur Ausübung einer Nebenbeschäftigung genutzt werden. 

Schwarzarbeit ist sowieso nicht gestattet.

Ein weiteres Kriterium, dass es zu beachten gilt ist, dass der Nebenjob nicht den Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen darf., wie das z. B. der Fall ist, wenn ein Arbeitnehmer einen Nebenjob bei der Konkurrenz annimmt.

Verstösse gegen diese Kriterien können im schlimmsten Fall eine fristlose Kündigung zur Folge haben, wenn betriebliche Interessen des Arbeitgebers tangiert werden.

 

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JD

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Thema: Arbeitsrecht - Nebenarbeit - Nebenjob - Nebentätigkeit - Nebenarbeit - Meldepflicht - Kündigung -  @

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