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Wir
sind Mieter eines Einfamilienhauses in
einer kleineren Stadt im Saarland. Das
Haus liegt in einer Einliegerstrasse. Wir
wohnen nun dort schon seit mehr als 10
Jahren. Seitdem ist das Grundstück neben
dem Haus, dass wir gemietet haben
"verwaist", d. h., es fand dort
keinerlei Aktivität statt. Im Sommer
wächst das Gras dort fast einen Meter
hoch. Seit
etwa drei Monaten beobachteten wir auf
dem Nachbargrundstück, das sich etwas
tat. Es kamen immer wieder irgendwelche
Leute, die das Grundstück begangen, es
wurde auch fotografiert. Nun
haben wir über Umwege erfahren, dass das
Grundstück verkauft worden ist und
gebaut werden soll. Nur
soll dort kein normales Einfamilienhaus
gebaut werden. Wie wir erfahren haben,
soll dort so etwas wie ein "Palazzo
Prozzo" entstehen. Der Käufer ist
ein in der Stadt bekannter
Geschäftsmann, der es etwas
"üppiger" liebt. Es
soll ein Riesenanwesen werden, mit
Tiefgarage, Riesenterrasse und einem
Garten, der wie ein Park angelegt werden
soll. Wie
wir von anderen Nachbarn erfahren haben,
soll die Bauzeit fast ein Jahr betragen.
Da das Grundstück leicht ansteigend ist,
soll vorher noch alles geebnet werden.
Wobei geebnet werden ja wohl bedeutet,
dass das Gelände zuerst mal mit Baggern
in die Horizontale gebracht wird. Für
uns heisst das, dass es erst mal mit der
Gemütlichkeit vorbei sein würde, wenn
die da drüben wirklich anfangen sollten. Wir
haben nun folgende Frage: Wir
haben uns überlegt, dass wir den
Mietvertrag für das Haus kündigen, wenn
wir etwas Gleichartiges gefunden haben,
was wir mieten können. Um
unsere Ruhe zu haben, würden wir aber
ganz gerne verhindern, dass nebenan mit
den Baumassnahmen angefangen wird. Haben
wir eine Möglichkeit irgendwie gegen die
Baugenehmigung die bereits erteilt wurde
oder noch erteilt wird (so genau wissen
wir das noch nicht) rechtlich vorzugehen,
um so den Beginn der Lärmbelästigung
erst mal nach hinten zu verschieben, bis
wir eine andere Bleibe gefunden haben? |