Rechtsberatung Mietrückstand -

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Nicht jeder, der die Miete nicht zahlen kann ist damit schon ein potenzieller Mietnomade!

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  Mietnomaden sind IN - jedenfalls als Aufmacher für reisserische Berichterstattung!
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  Vorsicht Angstmache!

 

Das Böse ist immer und überall!

Das Morgenmagazin, Frühstücksfernsehen oder wie immer sich das Programm eines am frühen Morgen ausgestrahlten Senders nannte, hatte ein Thema: Mietnomaden.

Und weil sich in solchen Sendungen vieles immer wieder wiederholt, wurde auch das Thema de Morgens in regelmässigen Abständen immer wieder angekündigt: MIETNOMADEN - MIETNOMADEN - MIETNOMADEN:

Und worum ging es tatsächlich?

Um schlichtes Mietrecht und in der Hauptsache darum, wie man sich vor Mietern schützen kann, die ihre Miete vielleicht gar nicht oder irgendwann nicht mehr zahlen können.

Aber: Die wenigsten Menschen, die ihre Miete nicht oder irgendwann nicht mehr zahlen können sind Mietnomaden. Mietnomaden machen an der Gesamtheit der Wohnungssuchenden einen verschwindend geringen Prozentsatz aus.

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Und weil es am diesem Morgen um Mietrecht ging, war natürlich auch eine Experte im Studio. Ein Studierter. Ein Jurist mit Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Dieser Experte wurde nun u. a. dazu befragt, was zu tun sei, wenn die Miete ausbleibt.

Hier antwortete der Experte, dass man dann sofort einen Mahnbescheid beantragen könne. Das ist nicht falsch. Was der Experte jedoch nicht sagte ist, dass die Beantragung einen Mahnbescheids so ziemlich das Uneffektivste ist, was man in einem solchen Fall tun kann.

So ein Mahnbescheid muss ja erst mal besorgt werden, dann muss er ausgefüllt werden, was bei den mittlerweile fast überall automatisierten Verfahren für einen Laien gar nicht so einfach ist.

Dann geht er an eine zentrale Sammelstelle, die den Mahnbescheid dann dem Schuldner zustellt. Dieser hat dann zwei Wochen Zeit für den Widerspruch. Legt er Widerspruch ein, wird die Sache an das zuständige Gericht abgeben. Legt er keinen Widerspruch ein, erhalten sie dann eine Benachrichtigung, dass Sie einen Vollstreckungsbescheid beantragen können.

Bis Sie dann davon erfahren kann schon etwas Zeit ins Land gehen. Wenn es ganz schnell geht, sind das i.d. Regel so um die sechs Wochen.

Nehmen wir einmal an Ihr Mieter zahlt im Januar die Miete nicht und Sie beantragen so am 10. Januar einen Mahnbescheid. Bis Sie von diesem Mahnbescheid etwas hören, wird es - wenn es schnell geht - Mitte März.

Hat Ihr Mieter auch im Februar die Miete nicht gezahlt und Sie sollten wiederum einen Mahnbescheid rausschicken, hären Sie von diesem - wenn es schnell geht - Mitte April.

Wenn Sie von Ihrem am 10. Januar rausgeschickten Mahnbescheid wegen der Januarmiete im März möglicherweise etwas hören, könnte Ihr Mieter bereits mit drei Monatsmieten im Rückstand sein.

Dann dürfte Ihnen langsam klarwerden, dass möglicherweise keine Miete mehr kommen wird.

Sie haben jedoch die Möglichkeit Ihrem Mieter fristlos zu kündigen, wenn er mit zwei Mieten im Rückstand ist.

Mit zwei Mieten in Rückstand wäre Ihr Mieter jedoch schon Anfang Februar.

Haben Sie fristlos gekündigt und Ihr Mieter zieht nicht aus, können Sie dann umgehend auf Räumung klagen.

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Den Rat es erst mit einem Mahnbescheid zu versuchen, kann man einem Vermieter ernsthaft nur für die erste ausstehende Miete geben.

Aber auch da macht es wenig Sinn. Bis Sie von dem Mahnbescheid etwas hören, hat Ihr Mieter entweder längst gezahlt oder ist so in Verzug, dass Sie den Rechtsweg über die Gerichte sowieso bestreiten können.

............. jusdi102

Warum wir uns hier einmal Luft machen?

Wir waren so ziemlich die ersten, die in unserer Webseite auf den Missstand des Mietnomadentums hingewiesen haben. Es liegt in der Natur der Sache, dass die bei unserer Anwaltshotline angeschlossenen Rechtsanwälte den Finger am Puls der Zeit haben.

Aber nun alles und jeden, der aus irgendwelchen Gründen seine Miete nicht mehr zahlen kann in die Ecke der Mietnomaden abzuschieben, geht uns doch etwas zu weit.

Nicht jeder, der seine Arbeit verliert, der geschieden wird oder dem das Finanzamt das Gehaltskonto oder Firmenkonto pfändet ist ein potenzieller Betrüger, der einen Dummen sucht, bei dem er - ohne Miete zu zahlen - einziehen kann.

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JD

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Thema: Mietrecht - Mietrückstand - Mietnomaden - Kündigung - fristlose Kündigung - Mahnbescheid -  @

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