Das
Böse ist immer und überall!
Das Morgenmagazin,
Frühstücksfernsehen oder wie immer sich das Programm eines am
frühen Morgen ausgestrahlten Senders nannte, hatte ein Thema:
Mietnomaden.
Und weil sich in solchen
Sendungen vieles immer wieder wiederholt, wurde auch das Thema
de Morgens in regelmässigen Abständen immer wieder
angekündigt: MIETNOMADEN - MIETNOMADEN - MIETNOMADEN:
Und worum ging es tatsächlich?
Um schlichtes Mietrecht und in
der Hauptsache darum, wie man sich vor Mietern schützen kann,
die ihre Miete vielleicht gar nicht oder irgendwann nicht mehr
zahlen können.
Aber: Die wenigsten Menschen, die
ihre Miete nicht oder irgendwann nicht mehr zahlen können sind
Mietnomaden. Mietnomaden machen an der Gesamtheit der
Wohnungssuchenden einen verschwindend geringen Prozentsatz aus.
........
Und weil es am diesem Morgen um
Mietrecht ging, war natürlich auch eine Experte im Studio. Ein
Studierter. Ein Jurist mit Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
Dieser Experte wurde nun u. a.
dazu befragt, was zu tun sei, wenn die Miete ausbleibt.
Hier antwortete der Experte, dass
man dann sofort einen Mahnbescheid beantragen könne. Das ist
nicht falsch. Was der Experte jedoch nicht sagte ist, dass die
Beantragung einen Mahnbescheids so ziemlich das Uneffektivste
ist, was man in einem solchen Fall tun kann.
So ein Mahnbescheid muss ja erst
mal besorgt werden, dann muss er ausgefüllt werden, was bei den
mittlerweile fast überall automatisierten Verfahren für einen
Laien gar nicht so einfach ist.
Dann geht er an eine zentrale
Sammelstelle, die den Mahnbescheid dann dem Schuldner zustellt.
Dieser hat dann zwei Wochen Zeit für den Widerspruch. Legt er
Widerspruch ein, wird die Sache an das zuständige Gericht
abgeben. Legt er keinen Widerspruch ein, erhalten sie dann eine
Benachrichtigung, dass Sie einen Vollstreckungsbescheid
beantragen können.
Bis Sie dann davon erfahren kann
schon etwas Zeit ins Land gehen. Wenn es ganz schnell geht, sind
das i.d. Regel so um die sechs Wochen.
Nehmen wir einmal an Ihr Mieter
zahlt im Januar die Miete nicht und Sie beantragen so am 10.
Januar einen Mahnbescheid. Bis Sie von diesem Mahnbescheid etwas
hören, wird es - wenn es schnell geht - Mitte März.
Hat Ihr Mieter auch im Februar
die Miete nicht gezahlt und Sie sollten wiederum einen
Mahnbescheid rausschicken, hären Sie von diesem - wenn es
schnell geht - Mitte April.
Wenn Sie von Ihrem am 10. Januar
rausgeschickten Mahnbescheid wegen der Januarmiete im März
möglicherweise etwas hören, könnte Ihr Mieter bereits mit
drei Monatsmieten im Rückstand sein.
Dann dürfte Ihnen langsam
klarwerden, dass möglicherweise keine Miete mehr kommen wird.
Sie haben jedoch die Möglichkeit
Ihrem Mieter fristlos zu kündigen, wenn er mit zwei Mieten im
Rückstand ist.
Mit zwei Mieten in Rückstand
wäre Ihr Mieter jedoch schon Anfang Februar.
Haben Sie fristlos gekündigt und
Ihr Mieter zieht nicht aus, können Sie dann umgehend auf
Räumung klagen.
.......
Den Rat es erst mit einem
Mahnbescheid zu versuchen, kann man einem Vermieter ernsthaft
nur für die erste ausstehende Miete geben.
Aber auch da macht es wenig Sinn.
Bis Sie von dem Mahnbescheid etwas hören, hat Ihr Mieter
entweder längst gezahlt oder ist so in Verzug, dass Sie den
Rechtsweg über die Gerichte sowieso bestreiten können.
............. jusdi102
Warum wir uns hier einmal Luft
machen?
Wir waren so ziemlich die ersten,
die in unserer Webseite auf den Missstand des Mietnomadentums
hingewiesen haben. Es liegt in der Natur der Sache, dass die bei
unserer Anwaltshotline angeschlossenen Rechtsanwälte den Finger
am Puls der Zeit haben.
Aber nun alles und jeden, der aus
irgendwelchen Gründen seine Miete nicht mehr zahlen kann in die
Ecke der Mietnomaden abzuschieben, geht uns doch etwas zu weit.
Nicht jeder, der seine Arbeit
verliert, der geschieden wird oder dem das Finanzamt das
Gehaltskonto oder Firmenkonto pfändet ist ein potenzieller
Betrüger, der einen Dummen sucht, bei dem er - ohne Miete zu
zahlen - einziehen kann.
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