Rechtsberatung: Makler - Provision -

  Recht: Justitia Direct www.e-juristen.de  

Wer zahlt die Maklerprovision bei Kauf?

 Sie wollen direkt zum Rechtsrat online per eMail?
 Klicken Sie bitte hier > Rechtsberatung online < und Sie gelangen direkt zu Ihren Informationen  
............................................................................
 
  Sie telefonieren lieber und sprechen sofort mit einem Rechtsanwalt?     
  Kein Problem! Einfach anrufen, täglich - auch SA + SO > Telefonische Rechtsauskunft
..............................................................................
 
  Maklerrecht: Wer zahlt die Maklerprovision beim Kauf einer Immobilie?
  Datum: April 2006 - Ort: Homburg
.
Frage:
  .

Wir hatten in einer Zeitung speziell für Immobilien eine Anzeige für ein Einfamilienhaus gefunden. Die Anzeige war von einem Makler geschaltet worden. Der Makler sagte uns bei Anruf, dass er von einem Herrn ------ mit dem Verkauf der Immobilie beauftragt sei. Von dem Makler wurde uns der Verkäufer der Immobilie genannt. Wir setzten uns mit diesem in Verbindung, schauten das Haus an und schlossen dann mit diesem einen Kaufvertrag, der dann auch vor einem Notar vollzogen wurde.

Eine Woche nachdem der Kaufvertrag vor dem Notar geschlossen wurde, schickte uns der Makler nun eine Rechnung, in der er seine Provision forderte.

Wir haben daraufhin den Verkäufer der Immobilie angerufen. Dieser sagte uns, er hätte mit dem Makler vereinbart, dass die Maklerprovision sowohl von ihm, als auch dem Käufer zu tragen sei.

Mit dem Makler hatten wir jedoch keine in diese Richtung gehende Vereinbarung getroffen. Wir waren von dem Makler nicht einmal darüber informiert worden, dass eine solche Vereinbarung bestand.

Der Makler berechnet also sowohl uns, als auch dem Verkäufer des Hauses eine Provision von 3,5% des Kaufpreises.

Wir hatten mit dem Makler keinerlei Vereinbarung getroffen. Wir haben diesen überhaupt nur zweimal gesehen. Das erste Mal, als uns der Verkäufer das Einfamilienhaus zeigte und das zweite Mal bei der Vertragsunterzeichnung beim Notar. Dort war er jedoch nur anwesend und hatte keinerlei Funktion.

 

............... jusdi102
Antwort:
.

Zunächst einmal: Eine solche Vereinbarung ist grundsätzlich zulässig, also auch grundsätzlich möglich, wenn diese so vereinbart wurde. Dazu gehört, dass kein sogenannter "Vertrauensmaklervertrag" geschlossen wurde.

Es kommt hier entscheidend darauf an, ob Sie von der Vereinbarung wussten, man Ihnen dies also als Bedingung zum Abschluss eines Kaufvertrag bekannt gemacht hat. Das könnte auch dadurch zustande gekommen sein, dass man Sie darüber informiert und Ihnen das zur Kenntnis gebracht hat und Sie dem nicht widersprochen haben, Sie also Ihre schweigende Zustimmung erteilt haben.

Wenn für Sie Konstellation derart gestaltet war, dass Sie davon ausgehen konnten, dass zwischen Verkäufer und Makler eine Vereinbarung bestand, dass der Verkäufer des Hauses die Provision für den Verkauf übernimmt, könnten Sie versuchen mit diesem Argument an der Makler heranzutreten.

Eine wie oben geschilderte Situation ist zwar nicht üblich, aber durchaus denkbar.

Das Problem in Fällen wie dem Ihren ist immer, dass es nichts Schriftliches gibt. Kommt es dann zu einem Rechtsstreit gilt das, was mündlich vereinbart wurde.

Ich sage Ihnen sicherlich nichts Neues, wenn ich Ihnen befürchte, dass Ihre Darstellung der Sachlage wahrscheinlich erheblich davon abweichen könnte, was sie anderen an dieser Aktion beteiligten so von sich geben könnten.

Vor Gericht gilt der Grundsatz: "Wer behauptet, muss beweisen".

Selten wird etwas für einen Gegner im Zivilprozess Negatives dann auch von dem Prozessgegner bestätigt. Dann "erinnert" man sich nicht mehr, dann hat man etwas "ganz anderes" gesagt oder gemeint.

Oft wird auch ganz einfach nur dreist gelogen.

Raten würde ich Ihnen den Makler zunächst mal anzuschreiben und darauf hinzuweisen, dass ihm nach Ihrer Meinung kein Geld zusteht. 

Je nachdem, was dann passiert sollten Sie vielleicht einen Anwalt in Ihrer Stadt aufsuchen und mit diesem den Sachverhalt kleinklein durchzugehen. Bei Ihrer Konstellation kommt es sicherlich auf jedes Wort, auf jede Formulierung an und da dies alles mündlich geschah auch darauf, was beweisbar ist.

 

...................
  Empfehlungen - Lesetipps -
Machen Sie uns Ihre Seite mit zum Thema passenden Inhalt bekannt!

Rechtsanwälte beraten Sie sofort

   
 

Übersichten: Arbeitsrecht | Familienrecht | Erbrecht | Mietrecht | | Scheidungsrecht - Strafrecht - Verkehrsrecht - Wettbewerbsrecht etc |

| nach oben |
..............................................................................
Thema: Makler, Vertragsrecht - Maklervertrag - Vermittlungsprovision - Maklerprovision - Vertrag  -  @

Copyright: JD - Saarbrücken (Saarland)