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Ich
benötige Hilfe in folgende
Angelegenheit:
1.
Abwehr
eines Mahnbescheides bzw. evtl. weiterer
folgender Massnahmen ( vollstreckung,etc.).
2.
Beratung
inwieweit der Leasingvertrag rechtsgültig
abgeschlossen wurde
Zu
1
Gläubiger:
XYZ Leasing in Abcde
Forderungssumme
lt. Mahnbescheid incl. der Gerichtsgebühren:
4100 Euro
Der
Mahnbescheid wurde gestern am -- -- 06
zugestellt.
Vorausgegangen
sind: Verhandlungen von mir bzw.
Informationen an die XYZ Leasing mit der
Bitte die aktuelle Leasingrate ( mtl. 206
Euro ) zu stunden.
Seit August 2005 hatte ich
Probleme diese monatliche Rate zu
bezahlen und habe dies auch der XYZ
mitgeteilt. Auf einen Vorschlag von mir,
wurde jeweils mit der Kündigung des
Leasingvertrages gedroht und dies dann
auch im Dezember gemacht.
Von mir wurden mündlich als Teilzahlung
max. 70 Euro angeboten, die ich dann
mittelfristig auf 120 Euro steigern
wollte. ( Ich bin in der Existenzgründung
als Arbeitslosengeld II Empfänger, und
habe dies auch der XYZ so mitgeteilt )
Schriftlich
hatte ich vor dem Mahnbescheid keinerlei
Zahlung angeboten ( da die XYZ Leasing
mit dieser Summe nicht einverstanden
war), und dies hat dann zum Mahnbescheid
geführt. Ich habe dies inzwischen
schriftlich richtiggestellt, d.h. der
Aussage widersprochen: „Da
sie nun mitteilten, das Sie nicht einmal
Teilzahlungen leisten können…“
Ich
habe keinerlei Vermögen, das zu
verwerten wäre. Mein Einkommen beträgt als
ALLgeld II Empfänger ---
Euro.
Wie erwähnt bin ich selbständig, und
auch so gegenüber dem Arbeitsamt geführt.
D.h. in der Phase der Existenzgründung
muß ich jeden Monat eine Gewinn-Verlust
Abrechnung
dem Arbeitsamt vorlegen und bekomme dann
entsprechend weniger Unterstützung ,
sofern Einnahmen fliesen. Dies habe ich
auch der XYZ Leasing mitgeteilt und auch
belegt, durch ein Protokoll der
fruchtlosen Pfändung vom Finanzamt ( 1500 Euro
Schuld Mehrwertsteuer)
Eine
Privatinsolvenz möchte ich auf jeden
Fall vermeiden, soweit es geht. Die Vereinbarungen mit den anderen
Gläubigern habe ich bisher erfüllen können,
kann dies jedoch nur wenn ich meine
Existenz aufbauen kann. Mit 52 Jahre eine
zu Anstellung finden, ist unheimlich
schwierig, deshalb gehe ich ja auch
diesen Weg der Existenzgründung
Bisher
habe ich keinerlei negativen Einträge,
weder ein EV abgegeben noch sonst etwas.
Die
Forderung besteht auf den ersten Blick
zurecht. Ich habe ja auch das Leasingübergabeprotokoll
unterschrieben, d.h. das ich den
Leasinggegenstand ordnungsgemäß übernommen
habe. Auf der anderen Seite hat meine
Frage bei einem Leasingsachbearbeiter
„Ist das Leasingobjekt überhaupt
leasingfähig“, zu der Antwort geführt,
das es hier bereits Rechtsstreitigkeiten
gibt.
Als
Leasingobjekt wurde eine Software angegeben. Tatsächlich wurde
mir keine Software ausgehändigt, sondern
lediglich ein paar CD’s mit
Infomaterial. Schulungen fanden statt,
waren aber teilweise kostenpflichtig,
d.h. separat zu bezahlen.
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