Sie hatten einen
festen Liefertermin, also sollten Sie sich nicht länger hinhalten
lassen. Schreiben Sie das Möbelhaus an und setzen Sie diesem
einen Termin. Kündigen Sie auch an, dass Sie sich vorbehalten vom
Vertrag zurückzutreten, wenn der Termin nicht eingehalten
wird. Dass
das Möbelhaus Probleme mit seinen Lieferanten hat ist nicht Ihr
Problem. Schicken
Sie das Ganze aus Beweisgründen am besten per Einschreiben. Das
Möbelhaus hat Ihnen verbindlich eine Lieferung für die erste
Woche im April zugesagt. Das konnte nicht eingehalten werden,
damit befindet sich das Möbelhaus in Verzug, genau gesagt in
Lieferverzug. Eine
Kaufpreisminderung kommt für Sie nicht in Betracht, weil kein
Mangel an der Sache vorliegt, Sie können also nicht z. B. sagen:
"Wir ziehen jetzt pauschal einen Betrag X ab. Wenn
Ihnen durch die Nichteinhaltung der Vereinbarung des Vertrags ein
Schaden entsteht, können Sie diesen Schaden geltend machen und
mit dem Kaufpreis verrechnen. Ich
kann mir jedoch nur schwer vorstellen, dass das
Möbelfachgeschäft keine AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
haben sollte. Sie
sollten sich Ihren Vertrag, bevor Sie etwas unternehmen, genau
ansehen. Schauen Sie, ob sich irgendwo allgemeine
Geschäftsbedingungen finden oder ein Hinweis auf allgemeine
Geschäftsbedingungen. Meist
ist der Fall, dass nicht oder nur verspätet geliefert werden kann
in den AGB geregelt. Dass nämlich nicht oder nur verspätet
geliefert werden kann ist auch in diesem Marktsegment nichts
Ungewöhnliches. Dass
eine Firma sich für einen solchen Fall vertraglich nicht
abgesichert sein soll, kann ich mir nur schwer vorstellen. Findest
sich eine solche Regelungen in Ihrem Vertrag, bzw. in den AGB
müssen Sie nachschauen, was diese Vertragsbedingungen für den
Fall der Nichtlieferung oder verspäteten Lieferung vorsehen. Sie
müssen sich jedoch nicht alles, was in AGB vereinbar ist,
gefallen lassen. Wurde eine fixer Liefertermin fest vereinbart,
kommt Ihr Lieferant daran nicht so ohne weiteres vorbei. Es
ist ein gern genommener "Trick", im Vertrag z. B.
festzulegen: "Lieferung in der soundsovieltern
Kalenderwoche" und dann in den AGB zu formulieren: "Kann
ein vereinbarter Liefertermin nicht eingehalten werden,
......" ........
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