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Rechtsberatung: Abrechnung über 0900 Mehrwertnummern - Sondernummern -

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  Fragestellung: Mehrwertnummer 0900 - Preisansage - tatsächlicher abweichender Preis -
  Datum: 3.01.2006 - Ort: Lübeck
Frage:
   
Von einen Bekannten erfuhr ich, dass bestimmte Kombinationen von neuen Rufnummern (Sondernummern?) die mit 0900 beginnen bei Prepaid-Handy-Telefonkarten offenbar nur einen Bruchteil der normalen Telefongebühren von der Prepaid-Karte abziehen.

Es sind keinerlei Manipulationen nötig. Offenbar handelt es sich um einen Computerfehler des
Providers. Beispiel: Als Preis einer beliebigen 0900 Sondernummer wird z. B. 1.99 Euro je Minute angesagt, abgebucht werden aber tatsächlich nur 19 Cent je Minute. Gleiches gilt, wenn z. B. ein Handylogo oder ein Klingelton der Firma heruntergeladen wird.

Ich kaufte so eine Nummer in einem Telefonladen.

Es klappte sogar mit diesen Mehrwert-Rufnummern.

Meine Frage: mache ich mich bei Gebrauch dieser Prepaidkarten mit diesen bestimmten Telefonnummern strafbar?

............... jusdi102
Antwort:
Bei der von Ihnen genannten Konstellation handelt es sich wohl eher um einen Computerfehler, denn normalerweise kosten die 0900-Telefonnummern (bis zum 31.13.2005 auch 0190er Nummern) den Minutenpreis, der vor dem Zustandekommen der Verbindung genannt wird.

Es gibt zwar Möglichkeiten, von den üblicherweise vorgesehenen Preisen (wie z.B. 1,99Minute bei Nummern, die mit 0900 beginnen) abzuweichen und als Anbieter selbst einen höheren oder niedrigeren Preis zu verlangen.

Das gilt dann aber grundsätzlich für alle Anrufer dieser Telefonnummer.

Theoretisch könnte es auch sein, daß verschiedene Mobilfunkanbieter Sonderabkommen mit bestimmten Mehrwertdiensteanbietern haben und deshalb deren Kunden dort vergünstigt anrufen können.

Wenn dies so wäre, würde dies aber sicherlich als vorteilhaft beworben und würde generell für eine Nummer gelten.

Da dem aber offensichtlich nicht so ist, liegt es nahe, daß die Vergünstigungen unfreiwillig erfolgen.

Auch wenn Kunden in Vermutung Systemfehlers die betroffenenen Nummern nutzen und so in den Genuß der günstigeren Preise kommen, so machen sich diese keineswegs strafbar.

Dies wäre nur der Fall, wenn der Kunde selbst durch Manipulation die niedrigeren Preise hervorrufen würde. 

Das ist gemäß Ihrer Schilderung aber nicht der Fall.

Solange also die Kunden nur die "Lücke im System" nutzen, kann ihnen weder ein Betrug noch ein sonstiger Straftatbestand zur Last gelegt werden.

Sie sind als Kunde auch nicht verpflichtet, die Gesprächszeiten aufzuzeichnen und den abgezogenen Betrag zu errechnen.

Die korrekte Abrechnung der geführten Gespräche ist einzig und allein Sache des Mobilfunkanbieters.

Das Aufzeichnen der Gesprächszeiten durch Sie selbst macht für Sie nur dann Sinn, wenn Sie den Verdacht haben, der Mobilfunkanbieter oder Provider rechnet falsch ab.

Im übrigen aber ist es dessen Problem, sein System auf Fehler zu überprüfen, fehlerfrei zu halten und korrekte Abrechnungen zu erstellen.

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