Sehr
geehrter Herr -------
Die
Huissiers (Gerichtsvollzieher) sind in Frankreich i. d. R.
vollausgebildete Juristen. Hinzu kommt, dass ein Hussier in
Frankreich ein „Offizier der Justiz“ ist und über sehr
umfangreiche Rechte verfügt.
Hier
ist es ähnlich wie mit der Polizei, wenn Sie etwas beweisen
wollen, brauchen Sie viele Zeugen und einen langen Atem.
So
wie Sie die Situation schildern überschreitet der Mann ganz
sicher seine Befugnisse und Kompetenzen. Sie haben jedoch das
Problem des Beweises, der von den Behörden anerkannt wird und das
weiss der Mann mit Sicherheit. Je nachdem in welcher Gegend Sie in
Frankreich leben, dürfte auch noch eine latente Ausländerfeindlichkeit
dazukommen oder eine spezielle gegen Deutsche.
Das
französische Recht kennt die Dienstaufsichtsbeschwerde, die sich
gegen Personen richtet, so wie wir sie in Deutschland kennen,
nicht.
Trotzdem
haben alle Personen (Bürger), auch Ausländer, das
Recht, gegen Verwaltungsentscheidungen
oder gegen deren Unterlassungen Beschwerden - Reclamation -
einzulegen, bzw. Einspruch - Contester - zu erheben.
Diese Verwaltungsbeschwerde
richtet sich jedoch – wie schon gesagt – nicht gegen Personen,
sondern gegen Entscheidungen von Dienststellen oder Dienststellen
selbst.
Theoretisch könnten Sie sich an
das Verwaltungsgericht wenden, das ist jedoch nicht zu raten, weil
eine Klage dort abgewiesen werden könnte, weil der sog.
Verwaltungsweg nicht eingehalten wurde, d. h., dass man Ihnen möglicherweise
vorwerfen könnte, dass Sie vorgeordnete Dienststellen übergangen
haben und somit sonstige Möglichkeiten nicht genutzt haben.
Auch in Frankreich ist der
Verwaltungswust dicht und unübersichtlich.
Sie können sich in Frankreich
immer an die übergeordnete Dienststelle mit einer schriftlichen
Reklamation wenden. Diese kann formlos sein, muss jedoch in französisch
verfasst verfasst sein und per Einschreiben - Lettre avec accusé
de réception – zugehen.
In Frankreich empfiehlt es sich
auch immer, sich mit einer Beschwerde an den örtlichen Bürgermeister
zu wenden. Die Maries haben in Frankreich ebenfalls weitgehende
Rechte und Möglichkeiten der Einflussnahme.
Etwas Weiteres ist zu beachten.
Frankreich kennt den Mediateur. Bei verschiedenen Akten ist die
Einschaltung des Mediateurs vorgeschrieben um den Rechtsweg
einzuhalten. Der Mediateur ist unabhängig von der Justiz. An ihn
kann sich jeder wenden. Die Aufgabe des Mediateurs ist es Bürgern
dort zu helfen, wo sie sich vom Staat oder deren Organen
benachteiligt fühlen. Kann ein Mediateur Ihnen nicht
weiterhelfen, so wird er Ihnen jedoch Anleitungen geben, wie Sie
weiter vorgehen könnnen und gegebenenfalls weitere Stellen
einschalten.
Welcher Mediateur für Sie zuständig
ist können Sie direkt bei der Hauptstelle in Paris erfragen: (Conseil
d’Etat) : Palais Royal, F-75100 Paris 01 - SP, Tel.
01.40.20.80.50
Die
Adressen der regionalen Mediateure sind auch der dortigen Polizei,
den Gerichten und dem Bürgermeisteramt bekannt.
Vielleicht
sollten Sie auch überlegen die deutsche Botschaft in Frankreich
einzuschalten. Die hat zwar nicht sehr viel Einfluss auf Ihre
Geschichte, aber auch in Frankreich ist man bemüht „Skandale“
mit ausländerfeindlichem Hintergrund möglichst geräuschlos zu
erledigen.
Ich würde
Ihnen empfehlen es zunächst mit der Einschaltung eines
Mediateurs zu versuchen. Vermeiden Sie es jedoch möglichst, wenn
Sie mit dem Mann sprechen, den Gerichtsvollzieher als ausländerfeindlich
zu bezeichnen, auch wenn es so ist. Lassen Sie die ausländerfeindliche
Einstellung des Mannes mehr so nebenbei einfliessen, indem Sie die
Bemerkungen des Herrn während seiner Amtshandlungen zur Kenntnis
bringen.
Das französische
Vollstreckungsrecht kennt die Einschränkung der Pfändbarkeit von
Gegenständen, so wie es das deutsche Vollstreckungsrecht kennt,
nicht derart bestimmend.
Im Prinzip kann
der Huissier (Gerichtsvollzieher) erst mal alles pfänden, was er vorfindet, auch wenn
es dem Schuldner nicht gehört. Das ist auch in Deutschland
(eingeschränkt) möglich und in Deutschland muss der Eigentümer
der gepfändeten Gegenstände einem Gericht nachweisen
(Quittungsvorlage, Zeugenbeweis etc), dass die gepfändeten
Gegenstände sein Eigentum sind. Das Gericht wird dann anordnen,
dass die Gegenstände nicht verwertet werden dürfen, bzw.
herauszugeben sind. Das kann sich auch in Deutschland zeitlich
hinziehen. In Frankreich ist das nicht anders.
Auch in
Deutschland muss ein Gerichtsvollzieher ein Anschreiben des wahren
Eigentümers von Gegenständen nicht beachten. Was zählt ist ein
Titel, sprich: eine Entscheidung eines Gerichts. Damit ist der
Gerichtsvollzieher aus der Verantwortung, wenn er Gegenstände
freigibt.
Auch in
Frankreich sind einem Schuldner bestimmte Sachen, die er unbedingt
für sein Leben und seinen Lebensunterhalt braucht zu belassen,
bzw. zurückzugeben. Hier sind die Vorschriften jedoch für einen
nichtfranzösischen Advokaten sehr unverständlich. Ein Mediateur
wird Ihnen hier sicherlich Genaues sagen können, ebenso eine
französische Verbraucherzentrale, die es in fast jedem grösseren
Ort gibt.
Das
Zwangsvollstreckungsrecht ist schon in Deutschland schwierig und
kompliziert, in Frankreich ist es noch etwas komplizierter. Hinzu
kommt die Sprachbarriere, die bei der Juristensprache auch greift,
wenn jemand sich im Alltag sehr gut verständigen kann.
Es wäre
deshalb wirklich überlegenswert, ob Sie nicht einen französischen
Anwalt einschalten, am Besten wäre ein zweisprachiger. Ich fürchte,
dass man Sie mit Ihren Anliegen auflaufen lässt, auch wenn
sonstige Stellen das Verhalten des Huissiers insgeheim
missbilligen.
Ein französicher
Avocat hat aus der geschichtlichen Darstellung heraus in
Frankreich noch immer die Stellung einer Respektsperson.
.........................
Sehen
Sie dazu auch den zur Pfändung
und den Beitrag zur Pfändung
v. Renten und Versicherungen, sowie die Beiträge Zwangsvollstreckung
- Zwangsvollstreckung
Haftbefehl - Zwangsvollstreckungsrecht
- Zwangsverwaltung
Immobilien _
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