Gerichtsvollzieher _

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  Fragestellung: Gerichtsvollzieher in Frankreich _
  Datum: Februar 2008  - Ort: Nahe von Paris _
Frage:
   
Hier geht es zur Frage: Zwangsvollstreckung Frankreich
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Antwort:

Sehr geehrter Herr -------

Die Huissiers (Gerichtsvollzieher) sind in Frankreich i. d. R. vollausgebildete Juristen. Hinzu kommt, dass ein Hussier in Frankreich ein „Offizier der Justiz“ ist und über sehr umfangreiche Rechte verfügt.

Hier ist es ähnlich wie mit der Polizei, wenn Sie etwas beweisen wollen, brauchen Sie viele Zeugen und einen langen Atem.

So wie Sie die Situation schildern überschreitet der Mann ganz sicher seine Befugnisse und Kompetenzen. Sie haben jedoch das Problem des Beweises, der von den Behörden anerkannt wird und das weiss der Mann mit Sicherheit. Je nachdem in welcher Gegend Sie in Frankreich leben, dürfte auch noch eine latente Ausländerfeindlichkeit dazukommen oder eine spezielle gegen Deutsche.

Das französische Recht kennt die Dienstaufsichtsbeschwerde, die sich gegen Personen richtet, so wie wir sie in Deutschland kennen, nicht.

Trotzdem haben alle Personen (Bürger), auch Ausländer, das Recht, gegen Verwaltungsentscheidungen oder gegen deren Unterlassungen Beschwerden - Reclamation - einzulegen, bzw. Einspruch - Contester - zu erheben.

Diese Verwaltungsbeschwerde richtet sich jedoch – wie schon gesagt – nicht gegen Personen, sondern gegen Entscheidungen von Dienststellen oder Dienststellen selbst.

Theoretisch könnten Sie sich an das Verwaltungsgericht wenden, das ist jedoch nicht zu raten, weil eine Klage dort abgewiesen werden könnte, weil der sog. Verwaltungsweg nicht eingehalten wurde, d. h., dass man Ihnen möglicherweise vorwerfen könnte, dass Sie vorgeordnete Dienststellen übergangen haben und somit sonstige Möglichkeiten nicht genutzt haben.

Auch in Frankreich ist der Verwaltungswust dicht und unübersichtlich.

Sie können sich in Frankreich immer an die übergeordnete Dienststelle mit einer schriftlichen Reklamation wenden. Diese kann formlos sein, muss jedoch in französisch verfasst verfasst sein und per Einschreiben - Lettre avec accusé de réception – zugehen.

In Frankreich empfiehlt es sich auch immer, sich mit einer Beschwerde an den örtlichen Bürgermeister zu wenden. Die Maries haben in Frankreich ebenfalls weitgehende Rechte und Möglichkeiten der Einflussnahme.

Etwas Weiteres ist zu beachten. Frankreich kennt den Mediateur. Bei verschiedenen Akten ist die Einschaltung des Mediateurs vorgeschrieben um den Rechtsweg einzuhalten. Der Mediateur ist unabhängig von der Justiz. An ihn kann sich jeder wenden. Die Aufgabe des Mediateurs ist es Bürgern dort zu helfen, wo sie sich vom Staat oder deren Organen benachteiligt fühlen. Kann ein Mediateur Ihnen nicht weiterhelfen, so wird er Ihnen jedoch Anleitungen geben, wie Sie weiter vorgehen könnnen und gegebenenfalls weitere Stellen einschalten.

Welcher Mediateur für Sie zuständig ist können Sie direkt bei der Hauptstelle in Paris erfragen: (Conseil d’Etat) : Palais Royal, F-75100 Paris 01 - SP, Tel. 01.40.20.80.50

Die Adressen der regionalen Mediateure sind auch der dortigen Polizei, den Gerichten und dem Bürgermeisteramt bekannt.

Vielleicht sollten Sie auch überlegen die deutsche Botschaft in Frankreich einzuschalten. Die hat zwar nicht sehr viel Einfluss auf Ihre Geschichte, aber auch in Frankreich ist man bemüht „Skandale“ mit ausländerfeindlichem Hintergrund möglichst geräuschlos zu erledigen.

Ich würde Ihnen empfehlen es zunächst mit der Einschaltung eines Mediateurs zu versuchen. Vermeiden Sie es jedoch möglichst, wenn Sie mit dem Mann sprechen, den Gerichtsvollzieher als ausländerfeindlich zu bezeichnen, auch wenn es so ist. Lassen Sie die ausländerfeindliche Einstellung des Mannes mehr so nebenbei einfliessen, indem Sie die Bemerkungen des Herrn während seiner Amtshandlungen zur Kenntnis bringen.

Das französische Vollstreckungsrecht kennt die Einschränkung der Pfändbarkeit von Gegenständen, so wie es das deutsche Vollstreckungsrecht kennt, nicht derart bestimmend.

Im Prinzip kann der Huissier (Gerichtsvollzieher) erst mal alles pfänden, was er vorfindet, auch wenn es dem Schuldner nicht gehört. Das ist auch in Deutschland (eingeschränkt) möglich und in Deutschland muss der Eigentümer der gepfändeten Gegenstände einem Gericht nachweisen (Quittungsvorlage, Zeugenbeweis etc), dass die gepfändeten Gegenstände sein Eigentum sind. Das Gericht wird dann anordnen, dass die Gegenstände nicht verwertet werden dürfen, bzw. herauszugeben sind. Das kann sich auch in Deutschland zeitlich hinziehen. In Frankreich ist das nicht anders.

Auch in Deutschland muss ein Gerichtsvollzieher ein Anschreiben des wahren Eigentümers von Gegenständen nicht beachten. Was zählt ist ein Titel, sprich: eine Entscheidung eines Gerichts. Damit ist der Gerichtsvollzieher aus der Verantwortung, wenn er Gegenstände freigibt.

Auch in Frankreich sind einem Schuldner bestimmte Sachen, die er unbedingt für sein Leben und seinen Lebensunterhalt braucht zu belassen, bzw. zurückzugeben. Hier sind die Vorschriften jedoch für einen nichtfranzösischen Advokaten sehr unverständlich. Ein Mediateur wird Ihnen hier sicherlich Genaues sagen können, ebenso eine französische Verbraucherzentrale, die es in fast jedem grösseren Ort gibt.

Das Zwangsvollstreckungsrecht ist schon in Deutschland schwierig und kompliziert, in Frankreich ist es noch etwas komplizierter. Hinzu kommt die Sprachbarriere, die bei der Juristensprache auch greift, wenn jemand sich im Alltag sehr gut verständigen kann.

Es wäre deshalb wirklich überlegenswert, ob Sie nicht einen französischen Anwalt einschalten, am Besten wäre ein zweisprachiger. Ich fürchte, dass man Sie mit Ihren Anliegen auflaufen lässt, auch wenn sonstige Stellen das Verhalten des Huissiers insgeheim missbilligen.

Ein französicher Avocat hat aus der geschichtlichen Darstellung heraus in Frankreich noch immer die Stellung einer Respektsperson.

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Sehen Sie dazu auch den zur Pfändung und den Beitrag zur Pfändung v. Renten und Versicherungen, sowie die Beiträge Zwangsvollstreckung - Zwangsvollstreckung Haftbefehl - Zwangsvollstreckungsrecht - Zwangsverwaltung Immobilien _

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