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Der
Rundfunksgebührenstaatsvertrag verpflichtet jeden der ein
Radio oder einen Fernseher besitzt zur Zahlung von
Rundfunkgebühren. Dagegen wurde schon öfter vergeblich versucht rechtlich vorzugehen. Das
Bundesverfassungsgericht hat sich dazu auch bereits geäussert und
sagt, dass die "Abzocke" - wie die GEZ-Gebühren von
vielen empfunden werden, mit der deutschen Verfassung vereinbar
ist. Keine
GEZ-Gebühren zu zahlen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann auch
dementsprechend mit Geldbusse geahndet werden. Die
GEZ muss jedoch beweisen, dass jemand Schwarzhörer oder
Schwarzseher ist. Es
hält sich seit Jahrzehnten das Märchen, dass Schwarzseher
"geortet" werden könnten. Früher fuhren gelbe Autos
mit Antennen auf den Dächern durch die Gegend, von denen
"gemunkelt" wurde, dass diese Schwarzhörer und
Schwarzseher aufspüren könnten. Dem
ist nicht so und dem war auch noch nie so. Radio
und Fernseher sind Empfänger und strahlen nichts aus, was
Voraussetzung wäre durch eine Kreuzpeilung einen nichtgemeldeten
Fernseher zu finden. Es
dürfte wohl eher so sein, dass die Daten der Einwohner zur Suche
genutzt werden. Beispiel: sechs Wohnparteien in einem Haus, aber
unter der Adresse zahlen nur vier Rundfundgebühren. Zwei haben
also weder Radio noch Fernsehen oder sie hören und sehen schwarz. Die
GEZ ist keine Behörde und hat auch nicht die Befugnisse einer
Behörde. Die meist freiberuflichen Mitarbeiter, die auf
Erfolgsbasis Erfolgsprovisionen kassieren müssen Sie nicht in
Ihre Wohnung oder Büroräume lassen. Lassen
Sie ihn klingeln oder sagen Sie ihm, dass Sie ihn keineswegs in
die Räume lassen werden. Wie
die bei uns angeschlossenen Rechtsanwälte auf vielen Beratungen
wissen, drohen GEZ-Mitarbeiter in solchen Fällen schon mal damit
mit der Polizei wiederzukommen. Aber
auch mit der Polizei hat der GEZ-Mitarbeiter kein Recht Ihre
Räume zu betreten und die Polizei ist kein Erfüllungsgehilfe
für die GEZ, die dann mal kurz reingeht und nachsieht. Sie
haben der GEZ bereits mehrfach geantwortet. Das genügt. Den
Mitarbeiter der GEZ können Sie wieder wegschicken, wenn er
klingeln sollte. Sie
sollten jedoch im Auge behalten, dass die GEZ bereits eine neue
Einnahmequelle erschlossen hat. Den Computer und das
Multimedia-Handy. Dafür
sollen ab Januar nun ebenfalls Rundfunkgebühren erhoben werden. Wie
Sie sehen, sind der Fantasie der GEZ scheinbar keine Grenzen
gesetzt. Es
bleibt zu hoffen, dass die Gegner dieser Regelung sich diesmal
durchsetzen werden und BGH und Bundesverfassungsgericht diesmal
nicht mitziehen.
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