Rechtsberatung Ehe - Ehevertrag -

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Fallstellung: Familienrecht - Der Ehevertrag als Schutz vor Pfändung und Streitereien bei der Scheidung?

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  Fragestellung: Familienrecht - Eherecht - Ehevertrag -
  Datum: Oktober 2005 - Ort: Osnabrück -
Frage:
   
Mein Freund und ich stehen kurz vor der Heirat. Nun ist es so, dass mein Freund Probleme hat, die eventuell dazu führen könnten, dass er irgendwann Schulden mit den üblichen Folgen wie Pfändung, Lohnpfändung, Zwangsvollstrecken usw. haben könnte Die Summe dieser möglicherweise entstehenden Schulden könnte eine nicht unerhebliche Höhe erreichen.

Er hat schon darüber nachgedacht, in diesem Fall in die private Insolvenz zu gehen.

Das sind natürlich keine Idealen Voraussetzungen für eine einzugehende Ehe.

Ich werde wohl in nächster Zeit etwas Geld hinzuerhalten und so haben wir uns überlegt, dass wir einen zwecks Absicherung vor der Hochzeit einen Ehevertrag machen könnten.

Nun habe weder ich, noch mein Freund irgendeine Ahnung, wie ein solcher Vertrag aussehen könnte.

Wir haben uns bereits längere Zeit im Internet umgesehen, jedoch ausser einigen allgemeinen Informationen dazu nichts gefunden.

Es geht ganz einfach darum, dass - sollte bei meinem Freund etwas schiefgehen - wir deswegen nicht in eine finanzielle Notlage geraten.

Nun hat mir auch eine Freundin gesagt, dass, wenn ich einen Ehevertrag abschliesse, ich auch gleich dabei berücksichtigen soll, dass so eine Ehe auch schiefgehen kann.

Mein Freundin ist so etwas wie eine "gebranntes Kind", sie wurde erst vor kurzem geschieden, hat einen regelrechten Ehekrieg hinter sich und musste deswegen einen im Familienrecht versierten Rechtsanwalt einschalten.

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Antwort:
Der Ehevertrag regelt den sogenannten Güterstand, in dem die Ehepartner leben wollen.

Existiert kein Ehevertrag lebt Sie automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, d. h., dass alles was Ihnen zum Zeitpunkt der Heirat gehört auch weiterhin allein gehört. Sie können damit machen was Sie wollen.

Für Schulden Ihres Freundes und Ehemann in spe brauchen Sie also nicht aufzukommen. Die Eheleute haften nur für Verträge die Dinge des täglichen Lebens betreffen. Kauft Ihr zukünftiger Ehemann sich z. B. in der Ehe einen Porsche auf Pump und kann dann nicht mehr bezahlen, haften Sie dafür nicht.

Im Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird beim Beenden der Ehegemeinschaft zusammengezählt, was jeder während der Ehe hinzugewonnen hat (wenn es einen solchen Zugewinn geben sollte) und dann geteilt. 

Ein einfaches Beispiel: A hat während der Ehe 100 000 Euro hinzugewonnen und B nichts. Dann werden die 100 000 geteilt und A muss B die Hälfte abgeben.

Wenn es jetzt also darum geht, dass Sie für den Fall, dass Ihr jetziger Freund und späterer Ehemann während der Ehe Schulden haben könnte, brauchen Sie keinen Ehevertrag. Sie haften für diese Schulden nicht.

Nur müssen in diesem Fall damit rechnen, dass gegen Ihren Freund Vollstreckungsmassnahmen eingeleitet werden und dann irgendwann möglicherweise der Gerichtsvollzieher in Haus steht und eine Pfändung durchführen will.

Sie sollten also darauf achten, dass nachzuweisen ist, was in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus wem gehört. Gehört Ihrem Ehemann nichts, kann ein Gerichtsvollzieher auch nichts pfänden.

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Heiraten Sie nun ohne einen Ehevertrag oder eine sonstiger Vereinbarung zu treffen, leben Sie - wie oben schon beschrieben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Per Ehevertrag können Sie auch die Gütertrennung vereinbaren. Gütertrennung heisst, jeder hat was er hat, behält es auch während der Ehe und auch bei der Scheidung. Dinge, die z. B. in diesen Güterstand Ihnen und Ihrem Ehepartner zusammen gehören, werden bei Trennung geteilt.

Das Gegenteil von der Gütertrennung ist die Gütergemeinschaft. Diese gestaltet sich in Ihren rechtlichen Normen jedoch etwas komplizierter als die vorgenannten Situationen der möglichen Güterstände und Güterständevereinbarungen.

Aus Ihrem Schreiben glaube ich jedoch erkennen zu können, dass dies für Sie nicht in Frage kommt, sodass ich hier nicht weiter darauf eingehen will.

Sollten Sie zum Güterstand der Gütergemeinschaft trotzdem Informationen benötigen, bitte ich um Rückantwort. Sie werden diese Informationen dann umgehend erhalten.

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jusdi102
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Thema: Familienrecht - Eherecht - Güterstandsvereinbarung - Ehevertrag - Zugewinngemeinschaft etc @

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