Der Ehevertrag
regelt den sogenannten Güterstand, in dem die Ehepartner leben
wollen.
Existiert kein
Ehevertrag lebt Sie automatisch im Güterstand der
Zugewinngemeinschaft, d. h., dass alles was Ihnen zum Zeitpunkt
der Heirat gehört auch weiterhin allein gehört. Sie können
damit machen was Sie wollen.
Für Schulden
Ihres Freundes und Ehemann in spe brauchen Sie also nicht
aufzukommen. Die Eheleute haften nur für Verträge die Dinge des
täglichen Lebens betreffen. Kauft Ihr zukünftiger Ehemann sich
z. B. in der Ehe einen Porsche auf Pump und kann dann nicht mehr
bezahlen, haften Sie dafür nicht.
Im Güterstand
der Zugewinngemeinschaft wird beim Beenden der Ehegemeinschaft
zusammengezählt, was jeder während der Ehe hinzugewonnen hat
(wenn es einen solchen Zugewinn geben sollte) und dann
geteilt.
Ein einfaches
Beispiel: A hat während der Ehe 100 000 Euro hinzugewonnen und B
nichts. Dann werden die 100 000 geteilt und A muss B die Hälfte
abgeben.
Wenn es jetzt
also darum geht, dass Sie für den Fall, dass Ihr jetziger Freund
und späterer Ehemann während der Ehe Schulden haben könnte,
brauchen Sie keinen Ehevertrag. Sie haften für diese Schulden
nicht.
Nur müssen in
diesem Fall damit rechnen, dass gegen Ihren Freund
Vollstreckungsmassnahmen eingeleitet werden und dann irgendwann
möglicherweise der Gerichtsvollzieher in Haus steht und eine
Pfändung durchführen will.
Sie sollten also
darauf achten, dass nachzuweisen ist, was in Ihrer Wohnung oder
Ihrem Haus wem gehört. Gehört Ihrem Ehemann nichts, kann ein
Gerichtsvollzieher auch nichts pfänden.
--
Heiraten Sie nun
ohne einen Ehevertrag oder eine sonstiger Vereinbarung zu treffen,
leben Sie - wie oben schon beschrieben im Güterstand der
Zugewinngemeinschaft.
Per Ehevertrag
können Sie auch die Gütertrennung vereinbaren. Gütertrennung
heisst, jeder hat was er hat, behält es auch während der Ehe und
auch bei der Scheidung. Dinge, die z. B. in diesen Güterstand
Ihnen und Ihrem Ehepartner zusammen gehören, werden bei Trennung
geteilt.
Das Gegenteil
von der Gütertrennung ist die Gütergemeinschaft. Diese gestaltet
sich in Ihren rechtlichen Normen jedoch etwas komplizierter als
die vorgenannten Situationen der möglichen Güterstände und
Güterständevereinbarungen.
Aus Ihrem
Schreiben glaube ich jedoch erkennen zu können, dass dies für
Sie nicht in Frage kommt, sodass ich hier nicht weiter darauf
eingehen will.
Sollten Sie zum
Güterstand der Gütergemeinschaft trotzdem Informationen
benötigen, bitte ich um Rückantwort. Sie werden diese
Informationen dann umgehend erhalten.
----
|