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Der Fall:
Ein Kunde hatte bei einer
Sonderaktion, bei der jeder Artikel zu jedem Preis eingestellt
werden konnte und jede Einstellung lediglich 10 Cent kostete,
mehrere Verkäufe gestartet. Es wurde nur auf einen Artikel
geboten, der Verkauf kam jedoch nicht zustande.
Dies teilte der Ebay-Kunde Ebay
mit.
Ebay schickte eine
Gesamtrechnung, buchte vom Konto ab und buchte auch den Anteil
vom nicht zustande gekommenen Verkauf so ab, als wäre dieser
Verkauf tatsächlich zustande gekommen.
Der Kunde liess darauf die
Abbuchung rückgängig machen und bat Ebay eine aufgeteilte
Rechnung zu erstellen und die Rechnung zu korrigieren, damit der
Ebay zustehende Betrag überwiesen werden könne.
Von Ebay erfolgte keine Reaktion.
Stattdessen wurde gemahnt.
Natürlich kann auf diese Mails nicht geantwortet werden, weil
es sich um NoReplay Emailadressen handelt und natürlich war in
diesen Mahnung auch nur wieder der Gesamtbetrag als fälliger
Betrag genannt.
Dann drohte Ebay damit, das Konto
in einen Status zu stellen, aus dem ersichtlich ist, dass der
Kunde bei Ebay gesperrt ist. Eine derartige Handhabung könnte
juristisch durchaus als ein Verstoss gegen den Datenschutz und
versuchte Nötigung gesehen werden, weil der - in dem Account
dargestellte Status - so etwas wie ein "öffentlicher
Pranger ist, der den Ebay-Kunden als säumigen Zahler erscheinen
lässt.
Der Kunde zahlte nicht, Ebay
sperrte den Account des Kunden.
Dann meldete sich ein von Ebay
beauftragtes Inkassobüro per eMail, forderte den Kunden auf
mitzuteilen, ob seine Adresse noch stimme und kündigte an, dass
man sich vorbehalte eine kostenpflichtige Adressrecherche zu
beauftragen. Die Mail enthielt als Unterschrift mehrere
unlesbare Kringel.
Der Kunde antwortete dem
Inkassobüro, dass seine Adresse sich geändert hätte und er
die neue Adresse mitteilen würde, wenn ein Schreiben des
Inkassobüros von einer identifizierbaren Person unterschrieben
wäre.
Hintergrund: Ohne eine namentlich
kenntlich gemachte Person, könnte das Inkassobüro jederzeit
bestreiten, die eMail versandt zu haben und es wäre niemand
namentlich zu benennen.
Von dem Inkassobüro erfolgte
keinerlei Reaktion.
Dafür mahnte Ebay zum
wiederholten Male per eMail.
Der Ebaykunde schrieb Ebay
wiederum an, schilderte wiederum den Sachverhalt und erhielt
nach mehreren Tagen Antwort von Ebay.
Die Antwort von Ebay liess
vermuten, das sich niemand bei Ebay die Mühe gemacht hatte,
sein Schreiben auch nur zu lesen. Es handelte sich um eine aus
Textbausteinen zusammengesetzte Standardantwort.
Die Mails finden Sie am Ende
dieser Seite!
...... jusdi102
Es ist in diesem Fall schwer
einschätzbar ob Ebay ganz einfach nicht über die Logistik
verfügt individuelle Sachverhalte zu bearbeiten oder ob es ich
um eine im Internet durchaus übliche Handhabung der Ignoranz
und somit Geringschätzung der Kundschaft handelt.
Fakt ist jedoch, dass Ebay die
Anliegen der Kundschaft nicht mit dem gebührenden Respekt
behandelt und eine Strategie des Aussitzens zum Nachteil des
Kunden praktiziert. Der Kunde ist von Handel ausgeschlossen und
sein Account in einen Status gestellt, der anderen
Ebaymitgliedern und Kunden den Eindruck vermittelt, dass mit der
Seriösität des Kunden irgendwas nicht so sein kann, wie es
sein soll.
Der Ebay-Kunde ist auf alle
Fälle der Dumme, bleibt vom Handel ausgeschlossen und muss
darüberhinaus darauf achten, dass er so handelt, dass er am
Ende - im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung - nicht
der Dumme ist.
......
Die Email an Ebay:
Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Ihnen
dies bereits wiederholt geschrieben und um Zusendung
einer
detaillierten Rechnung gebeten.
Die von Ihnen
angemahnte Rechnung ist so nur zum Teil richtig. Der
Rechnungsbetrag
setzt sich auch verschiedenen Beträgen für verschiedene
Aktionen
zusammen. Dabei ist der grösste Posten nicht von mir zu
begleichen, da
ein Verkauf nicht zustandekam. Da ich aber die Höhe des
grössten
Postens nicht kenne, kann ich diese Summe auch nicht von der
Gesamtsumme in
Abzug bringen.
Die Differenz
steht Ihnen selbstverständlich zu, nur begleichen kann ich
den Betrag
erst, wenn ich ihn berechnen kann.
Sie haben bis
jetzt nichts dazu beigetragen, dass dieser Umstand sich
ändern
könnte. Ich darf Sie also noch einmal bitten, die
Gesamtrechnung
aufzuschlüsseln.
Nach Erhalt dieser Aufschlüsselung werden Sie das Ihnen
zustehende
Geld sofort erhalten.
Vom Zusenden
weiterer Mahnungen und Rechnungen bitte ich bis dahin
abzusehen.
Mit
freundlichen Grüssen -
-----
Die Antwort von Ebay -
Ebay schreibt, was es
mit jeder Mahnung schrieb und was auch so in Kundenmenu
eingestellt ist. Auf den konkreten Sachverhalt, der sich
stellenden Porblematik in der an Ebay geschickten Mail wird mit
keinem Wort eingegangen. Es wird nicht darauf darauf
eingegangen, ob Ebay z. B. bereit ist, den dargestellten
Sachverhalt, das sie Rechnung zu hoch ist zu überprüfen und
gegebenenfalls zu korrigieren.
Im Klartext steht in
der Mail: Gehen Sie ins Menu, ersehen sie die Einzelbeträge und
überweisen Sie ALLES!
Was sich in unter
kopiert eingestellter Ebayantwort logisch und leicht machbar
darstellt, funktioniert leider nicht, denn bei Einloggen erfolgt
folgende Meldung:
"Benutzername"
wurde von eBay ausgeschlossen.
Sie wurden unbefristet von
eBay ausgeschlossen, da uns Informationen vorliegen, dass Ihr
Konto in Aktivitäten verwickelt war, die gegen unsere
Richtlinien (payment of eBay fees) verstoßen
Wie Hohn klingt das
Ende des Schreibens, in dem es heisst:
Fuer
weitere Fragen steht Ihnen Ihr eBay Konto-Team jederzeit gern
zur Verfuegung.
---
Antwortmail von Ebay:
Hallo,
vielen Dank fuer Ihre
Anfrage zu Ihrem eBay-Verkaeuferkonto.
Sie koennen Ihre
Gebuehren, Informationen zur Rechnungsstellung und die
von Ihnen hinterlegte
Zahlungsmethode in Ihrem eBay-Verkaeuferkonto
einsehen.
Gern erklaere ich
Ihnen, wie Sie diese Informationen am schnellsten und
bequemsten finden:
1. Rufen Sie auf der
eBay-Startseite Ihr "Mein eBay" auf und loggen Sie
sich ein.
2. Klicken Sie danach
in der linken Spalte ganz unten unter "Meine
Mitgliedschaft"
auf "Verkaeuferkonto".
3. Klicken Sie bitte
auf den Link "Kontostand aufrufen".
Ihren eBay-Kontostand
koennen Sie circa vier Monate zurueckverfolgen und
nach Datum,
Gebuehrentyp und Artikelnummer sortieren, ausdrucken oder in
ein bequemes
Excel-Format herunterladen.
Ihre eBay-Rechnungen
koennen Sie ueber einen Zeitraum von 18 Monate
einsehen.
1. Rufen Sie auf der
eBay-Startseite Ihr "Mein eBay" auf und loggen Sie
sich ein.
2. Klicken Sie danach
in der linken Spalte ganz unten unter "Meine
Mitgliedschaft"
auf "Verkaeuferkonto".
3. Klicken Sie bitte
auf den Link "Rechnungen anzeigen".
4. Waehlen Sie den
betreffenden Monat.
Belastungen:
- Unter Belastungen
fallen saemtliche angefallenen Gebuehren, z.B.
Angebotsgebuehren,
Gebuehren fuer Zusatzoptionen, Verkaufsprovisionen
oder
Abonnement-Gebuehren fuer eBay-Shops oder Verkaufsmanager.
Gutschriften:
Diese werden in Ihrem
eBay-Verkaeuferkonto und in Ihrer monatlichen
Rechnung als negative
Zahlen aufgefuehrt (z.B. Zahlungseingaenge).
Fuehrt Ihr Kontostand
ein negatives Vorzeichen, dann haben Sie ein
Guthaben bei eBay.
Artikelbezeichnungen:
Die
Artikelbezeichnungen Ihrer Angebote, finden Sie in Ihrem
eBay-Verkaeuferkonto.
Sie sind verlinkt, so dass Sie Ihre Angebote
innerhalb von 90 Tagen
leicht aufrufen koennen.
Gebuehrentyp:
In dieser Spalte
koennen Sie sich vergewissern, welche Gebuehr wir fuer
welchen Artikel erhoben
haben.
Ich wuensche Ihnen
weiterhin viel Spass und Erfolg bei eBay. Fuer
weitere Fragen steht
Ihnen Ihr eBay Konto-Team jederzeit gern zur
Verfuegung.
Mit freundlichen
Gruessen
Sandra Z.
eBay International AG
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DREI - ZWEI - einmal
und nie wieder?
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