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Muss gegenüber einem Gläubiger Auskunft über einen Schuldner gegeben werden?

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  Fragestellung: Muss ein Drittschuldner Auskunft geben und eine Pfändung ermäglichen?
  Datum: Februar 2006 - Ort: Recklinghausen
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Frage:
   

Mir ist vor einigen Tagen eine Verfügung ins Haus geflattert, nach der ich Drittschuldner sein soll und nun Auskünfte über eine Person erteilen soll, die mir sehr freundschaftlich verbunden ist.

Ich verspüre aber keinerlei Lust, diesem Auskunftsverlangen nachzukommen. Notfalls werde ich in dieser Angelegenheit einen hiesigen Rechtsanwalt einschalten. 

Vorab wollte ich aber wissen, was genau ein Drittschuldner ist. Diese Bezeichnung hatte ich vorher nie gehört. Auch wollte ich wissen, was passieren kann, wenn ich ganz einfach darauf nicht reagiere.

Ich habe ganz einfach keinen Bock, jemandem den ich nicht kenne und dem ich zu nichts verpflichtet bin, einfach mal so Auskunft zu geben. Ausserdem würde das mir unnötige Arbeit verursachen.

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Antwort:
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Aus Ihrer Anfrage geht jetzt nicht hervor, aus welcher Konstellation Sie Drittschuldner sind.

Es muss aber da jemanden geben, der von Ihnen geldwerte Zahlungen erhält oder dem Sie etwas schulden. Dieser Anspruch den diese Person gegen Sie hat wurde anscheinend gepfändet.

Ist diese Person, um die es geht, möglicherweise bei Ihnen angestellt und erhält von Ihnen Lohn?

Auf alle Fälle muss jemand gegen die Person mit der Sie freundschaftlich verbunden sind einen Titel haben aus dem vollstreckt werden kann.

Sie müssen keine Auskunft erteilen. Dazu kann Sie niemand zwingen. Man kann Sie auch nicht darauf verklagen Auskunft zu erteilen.

Was jedoch passieren könnte ist, dass man Sie auf Leistung verklagt und Ihnen vorher den Streit verkündet. Auf Leistung verklagen heisst, dass man von Ihnen den Betrag fordert, den der Ihnen freundschaftlich Verbundene dem Fordernden schuldet.

Der Fordernde müsste Sie im Gerichtsberzirk verklagen in dem Sie wohnen.

Sind Sie deswegen Drittschuldner, weil es um jemanden geht, der von Ihnen Gehalt oder Lohn erhält, wäre für diesen Fall das Arbeitsgericht zuständig. weil es um eine Forderung ginge, die ein Arbeitnehmer gegenüber einem Arbeitgeber hätte und die durch eine Pfändung auf den Gläubiger übergegangen ist.

Sollte man Sie verklagen und sollte sich dann herausstellen, dass die Klage unbegründet war, wären Sie trotzdem zum Schadensersatz, genaugenommen zum Ersatz des durch die Klage entstandenen Schadens verpflichtet. So hat es jedenfalls der Bundesgerichtshof einmal beurteilt.

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JD

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Thema: Schuldrecht - Zwangsvollstreckung - Schuldner - Gläubiger - Pfändung beim Drittschuldner  -  @

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