Aus Ihrer
Anfrage geht jetzt nicht hervor, aus welcher Konstellation Sie
Drittschuldner sind. Es
muss aber da jemanden geben, der von Ihnen geldwerte Zahlungen
erhält oder dem Sie etwas schulden. Dieser Anspruch den diese
Person gegen Sie hat wurde anscheinend gepfändet. Ist
diese Person, um die es geht, möglicherweise bei Ihnen angestellt
und erhält von Ihnen Lohn? Auf
alle Fälle muss jemand gegen die Person mit der Sie
freundschaftlich verbunden sind einen Titel haben aus dem
vollstreckt werden kann. Sie
müssen keine Auskunft erteilen. Dazu kann Sie niemand zwingen.
Man kann Sie auch nicht darauf verklagen Auskunft zu erteilen. Was
jedoch passieren könnte ist, dass man Sie auf Leistung verklagt
und Ihnen vorher den Streit verkündet. Auf Leistung verklagen
heisst, dass man von Ihnen den Betrag fordert, den der Ihnen
freundschaftlich Verbundene dem Fordernden schuldet. Der
Fordernde müsste Sie im Gerichtsberzirk verklagen in dem Sie
wohnen. Sind
Sie deswegen Drittschuldner, weil es um jemanden geht, der von
Ihnen Gehalt oder Lohn erhält, wäre für diesen Fall das
Arbeitsgericht zuständig. weil es um eine Forderung ginge, die
ein Arbeitnehmer gegenüber einem Arbeitgeber hätte und die durch
eine Pfändung auf den Gläubiger übergegangen ist. Sollte
man Sie verklagen und sollte sich dann herausstellen, dass die
Klage unbegründet war, wären Sie trotzdem zum Schadensersatz,
genaugenommen zum Ersatz des durch die Klage entstandenen Schadens
verpflichtet. So hat es jedenfalls der Bundesgerichtshof einmal
beurteilt.
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