Da Sie mir die
Domains und Markennamen um die es geht offensichtlich nicht nennen
wollen, machen Sie es mir nicht leicht Ihre Frage zu beantworten. Hätte
ich die Domains, könnte ich Ihnen zu den einzelnen Domains
sicherlich sofort etwas sagen. So
muss ich halt versuchen, Ihre Frage allgemein zu beantworten. ..... Mit
"BMW-online" oder "Sony-Vertrieb" würden Sie
wahrscheinlich über kurz oder lang Schwierigkeiten kriegen. Es
gibt Gerichte, die in der Vergangenheit die private Haltung von
Domains in denen Markennamen vorkommen nicht als markenmässige
Nutzung sehen. Ich bin jedoch nicht davon überzeugt, dass diese
Rechtsauffassung bestehen bleiben wird. Es gab auch schon
Gerichte, die das blosse Registrieren einer Domain als
beanstandungswürdig sahen. Es
ist also schon per se ein zweischneidiges Schwert eine Domain zu
registrieren, in der eine Marke oder ein Firmenname enthalten ist. Wenn
Sie aber eine Marke in einer Domain benutzen und auf dieser Domain
z. B. so etwas wie Bannertausch betreiben oder irgendwelche
Werbung einblenden, wird es schon eng. Ganz
allgemein kommt es jedoch darauf an, was Sie mit unter einem
Domainnamen einstellen wollen. Auch wenn Markeninhaber es am
liebsten sähen, wenn sie jegliche Nutzung ihrer Marke unterbinden
könnten, bzw. jegliche Nutzung ihrer Marke von ihrer Zustimmung
abhängig machen können, so gibt es auch Nutzungen, denen sie
wohl oder übel hinnehmen müssen. So
ein Fall war z. B. SCHUFA. Hier sahen die Gerichte in der Nutzung
des Begriffs Schufafrei keine markenmässige Nutzung und erteilten
der Schufa für ihr Verlangen auf Unterlassung der Marke SCHUFA
eine Abfuhr, die auch - nach meinem Dafürhalten - völlig
gerechtfertigt war. Die
meisten Banken in Deutschland holen nun einmal vor Zusage eines
Kredits die Schufaauskunft ein. Einige Banken in Deutschland tun
das nicht und die Banken im Ausland tun dies auch nicht. Es gibt
also nicht-schufafreie Kreditgewährungen und es gibt schufafreie
Kreditgewährungen und hier haben die Gericht dies zu Recht so
gesehen, dass ein Kredit der ohne Einholung der Schufa gewährt
wird auch als schufafreier Kredit bezeichnet werden darf. Also
darf auch jemand eine Domain wie "Schufafreier Kredit"
oder "Kredit-schufafrei" nutzen. Es
kommt also ganz entscheidend darauf an, wie eine Marke in einer
Domain genutzt wird und welche Inhalte unter der einer Domain
eingestellt sind. Das
kann man aber im Prinzip nur im Einzelfall beurteilen. Allgemein
kann man sagen, dass keine markenmässige Nutzung gegeben sein
darf. Ein
Beispiel für eine nicht markenmässige Nutzung wäre z. B. eine
Domain wie www.markenname-service.de, wenn die Webseite das Thema
Service (guter oder schlechter) eines bestimmten Herstellers zum
Thema hat. Eine Domain wie www.markenname-service.de auf der nur
Pseudoinhalte eingestellt sind und ansonsten Werbung angeboten
wird, wäre sicherlich angreifbar und ein Angriff des
Markeninhabers wäre - mit an Sicherheit grenzenden
Wahrscheinlichkeit - erfolgreich.
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