| Das
ist schon so eine Sache mit dem Datenschutz.
Wir haben ein Datenschutzgesetz,
von dem man annehmen sollte, dass es bekannt ist, verstanden und auch befolgt wird. Firmen brauchen ab einer bestimmten
Grösse einen Datenschutzbeauftragten, im Internet muss vielfach
auf datenschutzrechtliche Bestimmungen hingewiesen werden und
vor Erhebung von Daten das Einverständnis des die Daten
Liefernden eingeholt werden.
Trotz allem herrscht in
Deutschland geradezu eine Sammelwut, wenn es um Daten geht. In
anderen europäischen Ländern kennt man das so (noch) nicht.
Was eigentlich zum Schutz der
Verbraucher gedacht ist, wird vielfach dazu genutzt es gegen den
Einzelnen zu verwenden. Der Datenschutz dient als
Deckmäntelchen für eine Vielzahl von zweifelhaften
Aktivitäten.
Ein Beispiel aus der Gegenwart.
Bis 31.12.2006 galten die 0190er Sondernummern, die dann durch
die 0900er Nummern ersetzt wurden. Schon bei den 0190er Nummern
und jetzt auch den 0900er Nummern wurden den Betreibern der
Sondernummern die Anrufer auf diesen Nummern nicht
bekanntgemacht. Die Betreiber erhalten lediglich die
Telefonnummer der Anrufer, wobei die letzten drei Zahlen der
Telefonnummer unkenntlich gemacht sind.
Das wurde von Beginn an von der
Telekom so gehandhabt. Das ist auch bei den 0900er Nummern so
geblieben, obwohl mittlerweile weitere Provider in dieses
Marktsegment gekommen sind. Der gesamte Markt der Sondernummern
läuft nach wie vor über die Telekom.
Es ist aus
datenschutzrechtlichen Gründen jedoch völliger Unsinn, dass
ein Dienstleister nicht wissen darf, wer seine Dienstleistung in
Anspruch genommen hat. Das Inkasso wird von Firmen betrieben,
die von den Betreibern der 0900er Nummern nicht beauftragt sind.
Diese haben die erforderlichen Daten.
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Inkassofirmen, Detekteien,
Auskunfteien sammeln, sammeln und sammeln und viele geben die
Daten an jeden heraus, der entweder bei ihnen Mitglied ist oder
bereit ist für die Auskunft zu zahlen.
Den zahlenden Kunden macht man es
relativ leicht über jedermann Auskünfte einzuholen, den
Betroffenen selbst, mit deren Daten ein reger Handel betrieben
wird, erteilt man zwar ebenfalls (wenn oft auch widerwillig)
Auskunft, nur geht das vielfach nicht so einfach. Hier beruft
man sich wieder gerne auf den Datenschutz.
Vielfach wird auch ganz einfach
gelogen. Das darf zumindest unterstellt werde. Es wird einfach
behauptet, dass keine Daten gespeichert sind.
Viele Geschäftsführer von GmbHs
erhalten jedes Jahr Post vom Registergericht in denen sie
aufgefordert werden die Bilanzen einzureichen. Grund:
Auskunfteien und Datensammler brauchen Nachschub und fragen bei
den Registergerichten nach den Bilanzen der Gesellschaften.
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Viele der gesammelten und
gespeicherten Daten sind falsch oder verfälscht. Einmal
eingetragen werden sie jedoch so weitergeben, wie sie
eingetragen sind. Natürlich hat jeder Betroffene die
Möglichkeit seine Daten abzufragen und gegebenenfalls
korrigieren zu lassen. Was sich einfach anhört scheitert in der
Realität jedoch meist an ganz einfachen Dingen.
Woher soll jemand z. B. wissen,
wo was über ihn gespeichert sein könnte?
Die Anzahl der
Datensammler steigt ständig. Ein vollständiges Verzeichnis der
Datensammler ist nicht bekannt. Die Datensammler erheben von den
Menschen, die wissen wollen was über sie gespeichert meist
Gebühren dafür, dass diese sich vergewissern wollen, das das
Eingetragene auch den Tatsachen entspricht.
Die grösste deutsche Auskunftei
die SCHUFA erteilt diese Auskünfte auch kostenlos. Dies jedoch
nur mündlich, nicht jedoch fernmündlich, d. h., man muss sich
schon zu einer der Niederlassungen aufmachen. Die sind jedoch
nur in grösseren Städten zu finden. Wer also nur schon von der
SCHUFA wissen will, was dort über seine Person eingetragen ist
und irgendwo fernab auf dem Land wohnt, muss schon einiges an
Aufwand und damit verbundener Kosten in Kauf nehmen. Unnötiger Aufwand, wie wir meinen.
Wir befinden uns im Zeitalter des
Computers und nicht mehr im Jahr 1980, als vieles noch von Hand
gemacht werden musste, was ein Rechner heute in kürzester Zeit
erledigt, sodass es heute fast keinen
Aufwand mehr macht, jeden, über den Daten gespeichert sind, darüber
in Kenntnis zu setzen und z. B. per Post einmal im Jahr zu
benachrichtigen. Mit den Daten wird schliesslich gutes Geld
verdient.
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Jeder bei unserer Anwaltshotline
angeschlossene Rechtsanwalt kann davon ein Lied singen.
Verstösse gegen den Datenschutz sind an der Tagesordnung. Die
Rechtsanwälte selbst sind manchmal mehr als erstaunt, wie
redselig viele Menschen werden, wenn sie wissen oder glauben z.
B. mit einem Rechtsanwalt zu sprechen. Selbst Menschen, die es
eigentlich wissen müssten (Finanzbeamte, Gerichtsvollzieher,
Behördenangestellte etc) geben bereitwillig Auskunft über
Dinge, die niemanden etwas angehen.
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Verstösse gegen den Datenschutz
sind oft schwer zu fassen. Niemand weiss so genau, was erlaubt
ist und was nicht. Als "Privatperson" kommt man selten
weiter. Nachfragen bei "Tätern" werden meist lapidar,
mit Floskeln wie "Ich habe nichts weitergegeben, was ich
nicht weitergeben durfte" abgetan.
Ohne rechtlichen Beistand geht
selten etwas.
Der Gesetzgeber hat sich bei den
Normen zum Datenschutz etwas gedacht. Es ist an der Zeit, dass
zuende gedacht wird. Der Datenhandel ist ein lukratives
Geschäft und es tut not, dass die Lieferanten der Daten sich
zumindest darauf verlassen können, dass Daten nicht verfälscht
weitergegeben werden. Dass kann nur funktionieren, wenn jeder,
mit dessen Daten irgendeine Transaktion durchgeführt wird über
diese informiert wird.
Beispiel: Mitteilung bei
Speicherung: "Wir haben heute folgende Daten ...........
über Sie gespeichert Bitte überprüfen Sie!"
Beispiel: Mitteilung bei
Weitergabe: "Wir haben heute folgende Daten an Herrn, Frau
Firma ........ weitergegeben".
Datenschutz soll Schutz vor
Missbrauch sein und keineswegs Schutz der Firmen, die mit diesen
Daten handeln. Dieses Ziel wurde nicht erreicht.
Die Gruppe, welche mit dem Handel
mit Daten sehr viel Geld verdient, braucht einen Gegenpol der
die Interessen der Datenproduzenten vertritt. Daran fehl es
leider bis heute.
------ jusdi102
Links zum Thema:
Das
Datenschutzgesetz -
.....
Lt. einem Heise-Artikel vertritt
auch der Hamburger Datenschutzbeauftragte Hartmut Lubomierski
die Meinung, dass der gläserne Mensch längst Realität sei und
Datenschutz kaum noch eine Rolle spielt.
Zum
Artikel -
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