Es
ist ein unangenehmes Thema. Niemand denkt gerne daran und
deshalb wird es immer wieder weg- und rausgeschoben.
Wir sind alle endlich und wie
dieses mögliche Ende aussehen könnte, kann jeder selbst
mitbestimmen.
Das geht aber nur solange wir
gesund an Körper und Geist sind und fähig zu artikulieren.
Fallen Sie morgen um und haben
keine Vorsorge für diesen Fall getroffen, treffen andere
Entscheidungen für Sie mit denen Sie möglicherweise nie
einverstanden gewesen wären.
Erstaunlicherweise haben die
wenigsten Menschen Probleme damit ein normales Testament
aufzusetzen, in dem Sie alles regeln, was sie im Todesfall
wünschen, dass mit ihrem Vermögen geschieht. Geht es jedoch
darum was zu geschehen hat, wenn wir nicht mehr in der Lage sein
sollten Entscheidungen zu treffen, ist sehr viel Zurückhaltung
zu beobachten, obwohl die meisten Menschen auch hier sehr genaue
Vorstellungen haben, was in allen denkbaren Konstellationen des
Krankheitsfalls zu geschehen hat oder geschehen sollte.
Diese Zurückhaltung ist
möglicherweise damit erklärbar, dass wir uns, um ein
Patiententestament, auch Patientenverfügung,
Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht genannt, zu
erstellen mit allen nur denkbaren unangenehmen Situationen
auseinander setzen und uns vorstellen müssen, was in den
einzelnen Konstellationen zu geschehen hat.
Vom Berufsverständnis her sind
Ärzte gehalten, z. B. Leben zu erhalten. Kennen Sie den Willen
eines Patienten nicht, muss auch nach dieser Maxime verfahren
werden, d. h., es wird jemand so lange als möglich - mit den
nicht immer angenehmen Nebenerscheinungen - am Leben gehalten.
Wer das nicht will, muss es
formulieren solange er geistig dazu in der Lage ist. Er muss
festlegen, was zu geschehen hat, wenn diese bewusste
Willensbildung nicht mehr möglich sein sollte.
Im Patiententestament, der
Patientenverfügung wird der Wille schriftlich niedergelegt, wie
z. B. im Falle einer zum Tode führenden Erkrankung die
medizinischen Massnahmen begrenzt werden sollen.
Es kann im Wege einer
Betreuungsverfügung eine Person benannt werden, welche diese
Entscheidungen trifft. Diese wird dann als Betreuer eingesetzt.
Denkbar ist auch eine
Vorsorgevollmacht zu erstellen. Diese ist umfassender und
weitreichender als eine Betreuungsverfügung, die damit betraute
Person musss jedoch nicht erst vom Vormundschaftsgericht zum
Betreuer bestellt werden. Sie kann sofort und ummittelbar den
Willen des Vollmachtgebers umsetzen.
.......... jusdi102
Wenn es um die
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht geht, ist manchmal
jedes Wort, jede Formulierung wichtig, damit es später nicht zu
Problemen mit der Interpretation kommt. Ein
"Patiententestament" ohne Hilfe eines
"Rechtskundigen" aufzusetzen kann wirklich nur mit
rechtlichen Angelegenheiten Versierten geraten werden. Ansonsten
sollte man auf den Rat eines Rechtsanwalts nicht verzichten. Oft
genügt es, wenn man eine selbst erstellte Verfügung von einem
Rechtsanwalt gegenlesen und überprüfen lässt.
Auch hier müssen Sie nicht
aufwendig einen Termin mit einem Rechtsanwalt in dessen
Büroräumen vereinbaren.
Die bei unserer Anwaltshotline
angeschlossenen Anwälte helfen Ihnen auch hier gerne zu
moderaten Preisen weiter.
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