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Widerrufsrecht - Gebrauchtwagenkauf bei Ebay -

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  Fragestellung: Autokauf über das Internet -
  Datum: April 2006 - Ort: Berlin
Frage:
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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe vor einigen Wochen bei Ebay einen gebrauchten deutschen Sportwagen gekauft / ersteigert.

Das Auto habe ich zu einem guten Preis erhalten.

Nachdem die Auktion zu Ende war, hat der Verkäufer mich angerufen und mich gefragt, ob sie das Auto liefern sollten oder ob ich es abhole. Man sagte mir, wenn ich das Auto abholen wolle könnte ich auch Samstags oder Sonntags kommen, das wäre kein Problem

Nachdem man mir mir den Preis fürs Bringen genannt habe, habe ich mich entschlossen selbst mit einer zweiten Person hinzufahren und den Wagen abzuholen. 

Bei einer Werkstatt hier im Ort habe ich mir eine rote Nummer geliehen und bin dann samstags hingefahren.

Der Wagen stand bei einem grossen Autohändler und war das Fahrzeug, dass bei Ebay zum Kauf angeboten worden war. Das erkannte ich sofort an den Alufelgen, die sehr auffällig sind.

Bei dem Autohändler ging es recht betriebsam zu. Man war nett und zuvorkommend. Man füllte in meiner Gegenwart den Kaufvertrag aus und legte mir diesen dann zur Unterschrift vor. Ich unterschrieb und erhielt ein Doppel.

Dann machten wir uns auf den Heimweg.

Drei oder vier Taqe später liess ich den Wagen zu und bemerkte nun, dass im neuausgestellten KFZ-Brief ein falsches Zulassungsdatum stand. Nach diesem Datum war das Auto zwei Jahre älter als der Wagen, den ich ersteigert hatte.

Der Mann von der Zulassung hatte jedoch nichts falsch gemacht, lt. der vorgelegten Papiere war das Auto Baujahr 2003. Bei der Versteigerung bei eBay war jedoch als Baujahr 2005 angegeben. Den Kaufvertrag hatte ich bei der Zulassung des Wagens nicht dabei.

Zuhause angekommen, schaute ich mir den Vertrag genau an, alle Daten stimmten soweit mit den Daten der Versteigerung überein. Im Vertrag war aber ebenfalls als Baujahr 2003 angegeben.

Mit diesem Baujahr war das Auto kein Schnäppchen mehr, sondern reichlich überbezahlt.

Ich rief bei der Firma an und teilte dort mit, dass ich von meinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen würde und vom Vertrag zurücktreten wolle.

Die Dame am Telefon sagte mir, dass sie mit der Angelegenheit nicht befasst wäre und den Grund meines Anrufs so an die Geschäftsleitung weitergeben würde.

Am gleichen Tag schickte ich den Widerruf auch noch per Einschreiben an die Firma raus.

Wochenlang habe ich dann von der Firma nichts gehört und rief deshalb dort noch einmal an.

Ich erhielt die Auskunft, dass ich nicht vom Vertrag zurücktreten könne, da ich den Wagen ganz normal in vor Ort in der Firma gekauft hätte. Auf meinen Einwand hin, dass ich das Auto ja bei Ebay gekauft hätte, erwiderte man mir, dass man von einer solchen Versteigerung nichts wisse und auch nicht bei Ebay anbiete.

Was soll ich jetzt machen?

 

............... jusdi102
Antwort:
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Sie haben natürlich ein Widerrufsrecht, dass Sie ja auch wahrgenommen haben.

So wie Sie mir die Angelegenheit jedoch schildern befürchte ich, dass man auf Verkäuferseite sowohl Ihren Anruf, wie auch den Erhalt des Einschreibens bestreiten könnte. 

Das Problem, dass sich Ihnen stellt ist, dass Sie das mir Geschilderte im Falle des Bestreitens auch beweisen müssten.

Sie müssten die Versteigerung bei Ebay beweisen, Sie müssten beweisen, dass Versteigerer und Verkäufer identisch sind und und und, wenn Sie für ein zivilrechtliches Verfahren - Geld zurück, Auto zurück - tendieren.

Was Sie mir hier schildern ist ganz klar Betrug und hat somit eine Relevanz nach dem Strafrecht. Damit ist die getroffene Vereinbarung sowieso nichtig.

Sie könnten versuchen dem Verkäufer derart Druck zu machen, dass Sie ihm eine Strafanzeige ankündigen, wenn er das Auto nicht zurücknimmt und Ihnen ihr Geld zurückgibt.

Wenn das Ganze System hat und kein Einzelfall ist, wird das dem Verkäufer jedoch wenig imponieren.

Kommt auch Ihre "Ankündigung" nichts, sollten Sie sofort Strafanzeige bei Staatsanwaltschaft erstatten.

Wenden Sie sich direkt an die Staatsanwaltschaft. Eine Strafanzeige können Sie jedoch auch direkt bei der Polizei erstatten. Ich empfehle in derartigen Fällen jedoch immer, sich sofort mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung zu setzen.

Nach unseren Erfahrungen ist Ebay "auskunftfreudiger", wenn die Anfrage direkt von den Ermittlungsbehörden kommt. Bei Anfragen von Privatpersonen kann es schon mal etwas länger dauern, bis eine Reaktion erfolgt.

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