Rechtsberatung: die Abfindung und der Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht -

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  Fragestellung: Arbeitsrecht - Aufhebungsvertrag und Zahlung von Abfindungen -
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  Das es im Arbeitsrecht ein Recht auf Abfindung gibt ist auch einer der rechtlichen Irrtümer, die nicht totzukriegen sind.

Richtig ist, dass es vielfach üblich ist ein Arbeitsverhältnis per Aufhebungsvertrag zu beenden in dem dann eine Abfindungszahlung vereinbart ist.

Möglich ist, dass die Zahlung einer Abfindung bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in Tarifverträgen festgelegt ist, die Abfindung den Ausgleich eines Nachteils sein kann, in einem Sozialplan festgeschrieben sein kann etc.

Die Mehrzahl der Abfindungsvereinbarungen und Abfindungszahlungen sind freiwillige Vertragsangebote von Arbeitgebern die in einen Aufhebungsvertrag festgeschrieben werden sollen.

Dies geschieht häufig unter dem gedanklichen Aspekt eine Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht zu vermeiden, eine Kündigungsklage auszuschliessen.

Das Aushandeln einer Abfindung hat also oft den Charakter eines Pokers. Wer gute Nerven hat erzielt bessere Ergebnisse.

Ein Aufhebungsvertrag, der den geschlossenen Arbeitsvertrag ablösen soll bedarf der Schriftform.

Abfindungen die gezahlt werden bewegen sich meist so im Bereich von einem halben Monatslohn für jedes Jahr der Beschäftigung.

Es ist jedoch zu beachten, dass ein Aufhebungsvertrag Nachteile mit sich bringen kann.

Das Arbeitsamt wertet einen Aufhebungsvertrag in der Regel als freiwillige Auflösung des Arbeitsverhältnisses und reagiert mit Sperrzeiten bei der Berechnung von Arbeitslosengeld.

Das nutzt es meist auch wenig, wenn Sie dem Arbeitsamt erzählen, dass Sie sowieso eine Kündigung erhalten hätten, wenn Sie sich auf einen Aufhebungsvertrag nicht eingelassen hätten.

Sie können in dieser Minute einen Vertrag abschliessen und in der nächsten Minute totumfallen, deshalb sollten Sie auch eine solche Überlegung in einen Aufhebungsvertrag mit Vereinbarung einer Abfindungszahlung miteinbeziehen.

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Für die meisten Fälle ist es - zur Stärkung Ihrer Position - angezeigt einen Rechtsanwalt zu konsultieren. 

 

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Thema: Arbeitsrecht - Kündigung - Aufhebungsvertrag - Auflösungsvertrag - Abfindung - Sperrzeit -  @

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