Rechtsauskunft Arbeitsrecht - Minijobs -

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Änderung bei den Minijobs zum 01.07.2006

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  Fragestellung: Neue Regeln zu Minijobs zum 1. Juli 2006 -
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  Und schon wieder eine Änderung der Normen. 

Minijobber dürfen im Monat nicht mehr als 400 Euro verdienen. Das bedeutet jedoch nicht, dass diese Summe nicht überschritten werden darf. Als Berechnungsgrundlage wird das Jahr hergenommen. 

Man könnte also sagen, dass jemand in 12 Monaten nicht mehr als 4800 Euro verdienen darf, wenn er als Minijobber durchgehen soll. Werden diese Beträge überschritten, werden die Beschäftigungsverhältnise sozialversicherungspflichtig.

Für den Minijob muss der Arbeitende keine Abgaben zahlen.

Die werden von Arbeitgeber pauschal abgeführt.

Die Abgaben betrugen bisher 25%, ab 1.07.2006 steigen die Abgaben auf 30%.

Diese Abgaben werden an die Zentrale für Minijobs entrichtet.

Ansonsten legt der Arbeitgeber gegenüber einem normalen Arbeitnehmer in Grunde drauf, sodass sich für Arbeitgeber die Schaffung von Minijobs eigentlich nicht lohnt.

Der Vorteil ist, dass er seinen Arbeitnehmern ein grösseres Netto auszahlen und so einen Anreiz schaffen kann.

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Die Vorteile für Minijobber ab dem 1.07.2006:

Sie können die Abgaben, die der Arbeitgeber zahlt freiwillig ergänzen. Das ist deshalb wichtig, weil Minijobber nach zwei Jahren ihren Anspruch auf Rehabilitation und Erwerbsminderungsrente verlieren.

Bis zum 30. Juni 2006 betrugen diese Abgaben 7,5% des monatlichen Gehalts, jetzt sind es noch 4.5%, um die vollen Beitragszeiten zu erreichen.

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Zum Abschluss die Beantwortung einer - an die bei unserer Anwaltshotline angeschlossenen Rechtsanwälte - oft gestellte Frage:

Ein Arbeitnehmer kann auch bei verschiedenen Arbeitgebern seinen Minijob, seine Minijobs ausüben. Für die Gesamtheit der Anzahl der Jobs gelten die obengenannten Zahlen zu Monatsverdienst und Verdienst auch 12 Monate adäquat.

 

 

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Thema: Arbeit - Arbeitsrecht - Minijobs - Sozialabgaben - Sozialversicherungspflicht - -  @

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