Und
schon wieder eine Änderung der Normen.
Minijobber
dürfen im Monat nicht mehr als 400 Euro verdienen. Das bedeutet
jedoch nicht, dass diese Summe nicht überschritten werden darf.
Als Berechnungsgrundlage wird das Jahr hergenommen.
Man könnte
also sagen, dass jemand in 12 Monaten nicht mehr als 4800 Euro
verdienen darf, wenn er als Minijobber durchgehen soll. Werden
diese Beträge überschritten, werden die
Beschäftigungsverhältnise sozialversicherungspflichtig.
Für den
Minijob muss der Arbeitende keine Abgaben zahlen.
Die werden von
Arbeitgeber pauschal abgeführt.
Die Abgaben
betrugen bisher 25%, ab 1.07.2006 steigen die Abgaben auf 30%.
Diese Abgaben
werden an die Zentrale für Minijobs entrichtet.
Ansonsten legt
der Arbeitgeber gegenüber einem normalen Arbeitnehmer in Grunde
drauf, sodass sich für Arbeitgeber die Schaffung von Minijobs
eigentlich nicht lohnt.
Der Vorteil
ist, dass er seinen Arbeitnehmern ein grösseres Netto auszahlen
und so einen Anreiz schaffen kann.
......
Die Vorteile
für Minijobber ab dem 1.07.2006:
Sie können
die Abgaben, die der Arbeitgeber zahlt freiwillig ergänzen. Das
ist deshalb wichtig, weil Minijobber nach zwei Jahren ihren
Anspruch auf Rehabilitation und Erwerbsminderungsrente
verlieren.
Bis zum 30.
Juni 2006 betrugen diese Abgaben 7,5% des monatlichen Gehalts,
jetzt sind es noch 4.5%, um die vollen Beitragszeiten zu
erreichen.
.....
Zum Abschluss
die Beantwortung einer - an die bei unserer Anwaltshotline
angeschlossenen Rechtsanwälte - oft gestellte Frage:
Ein
Arbeitnehmer kann auch bei verschiedenen Arbeitgebern seinen
Minijob, seine Minijobs ausüben. Für die Gesamtheit der Anzahl
der Jobs gelten die obengenannten Zahlen zu Monatsverdienst und
Verdienst auch 12 Monate adäquat.
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