In
anderen europäischen Ländern ist der Bereitschaftsdienst schon
lange kein Streitthema mehr.
Bereitschaftsdienst ist
abgeleistete Arbeitszeit.
Der europäische Gerichtshof
sieht es so und auch viele deutsche Gerichte sehen es ebenso.
Festgestellt hat es der EuGH
bereits im Jahr 2000.
Irgendwie ist es auch logisch und
nachvollziehbar. Niemand will wohl gerne in einem Notfall von
einen Arzt versorgt werden, der möglicherweise schon viele
Stunden in Bereitschaft war, aber nicht nachhause gehen kann,
weil sich das "Bereithalten" nicht als abgeleistete
Arbeitszeit angesehen wird.
Dem menschlichen Körper sind
Gesetzgebung und die Meinung von Arbeitgebern völlig
gleichgültig. Nach einer bestimmten Anzahl von Stunden des
Wachseins oder "schlecht Schlafens" fordert er seinen
Tribut in Form einer Auszeit.
Wie so oft, wenn es um die
Umsetzung europäischer Richtlinien geht, hinkt der deutsche
Gesetzgeber wieder hinterher und das wird auch vom
Bundesarbeitsgericht (BAG) gerügt.
....................... jusdi102
Diese Seite zum Thema
Arbeitsrecht - Arbeitszeit - Bereitschaftsdienst wurde Ende des
Jahres 2004 eingestellt. Der Gesetzgeber hat in den letzten
Jahren - bei der Änderung, Renovierung, Reform von Gesetzen -
ein flottes Tempo vorgelegt.
Was heute aktuell ist, kann schon
morgen ganz anders sein.
Das gilt auch für die hier
eingestellten Inhalte.
Die bei JustitiaDirect
angeschlossenen Rechtsanwälte können Ihnen jedoch jederzeit zu
den einzelnen Rechtsgebieten die neuesten Entwicklungen bekannt
machen.
Was für das deutsche Arbeitrecht
gilt, gilt natürlich auch für andere Rechtsgebiete,
arbeitsrechtliche Diskussionen werden naturgemäss jedoch eher
in der Öffentlichkeit ausgetragen und erhalten so mehr
Aufmerksamkeit.
Man erinnere sich: Der
Kündigungsschutz, die Kündigungsfristen sind seit langer Zeit
immer wieder in der Diskussion und Anlass für hitzige Debatten.
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