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Ist Bereitschaftsdienst auch Arbeitszeit?

Online-Rechtsberatung vom Rechtsanwalt
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Telefonischer Rechtsrat v. Rechtsanwalt
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  Fragestellung Arbeitsrecht: Bereitschaftsdienst in den Räumlichkeiten der Arbeitgeber -
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  In anderen europäischen Ländern ist der Bereitschaftsdienst schon lange kein Streitthema mehr.

Bereitschaftsdienst ist abgeleistete Arbeitszeit.

Der europäische Gerichtshof sieht es so und auch viele deutsche Gerichte sehen es ebenso.

Festgestellt hat es der EuGH bereits im Jahr 2000.

Irgendwie ist es auch logisch und nachvollziehbar. Niemand will wohl gerne in einem Notfall von einen Arzt versorgt werden, der möglicherweise schon viele Stunden in Bereitschaft war, aber nicht nachhause gehen kann, weil sich das "Bereithalten" nicht als abgeleistete Arbeitszeit angesehen wird.

Dem menschlichen Körper sind Gesetzgebung und die Meinung von Arbeitgebern völlig gleichgültig. Nach einer bestimmten Anzahl von Stunden des Wachseins oder "schlecht Schlafens" fordert er seinen Tribut in Form einer Auszeit.

Wie so oft, wenn es um die Umsetzung europäischer Richtlinien geht, hinkt der deutsche Gesetzgeber wieder hinterher und das wird auch vom Bundesarbeitsgericht (BAG) gerügt.

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Diese Seite zum Thema Arbeitsrecht - Arbeitszeit - Bereitschaftsdienst wurde Ende des Jahres 2004 eingestellt. Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren - bei der Änderung, Renovierung, Reform von Gesetzen - ein flottes Tempo vorgelegt.

Was heute aktuell ist, kann schon morgen ganz anders sein.

Das gilt auch für die hier eingestellten Inhalte.

Die bei JustitiaDirect angeschlossenen Rechtsanwälte können Ihnen jedoch jederzeit zu den einzelnen Rechtsgebieten die neuesten Entwicklungen bekannt machen.

Was für das deutsche Arbeitrecht gilt, gilt natürlich auch für andere Rechtsgebiete, arbeitsrechtliche Diskussionen werden naturgemäss jedoch eher in der Öffentlichkeit ausgetragen und erhalten so mehr Aufmerksamkeit.

Man erinnere sich: Der Kündigungsschutz, die Kündigungsfristen sind seit langer Zeit immer wieder in der Diskussion und Anlass für hitzige Debatten.

 

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JD

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