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Es gibt manchmal die unglaublichsten Konstellationen und Situationen und schnell kann jemand in einen Verdacht und Kreislauf geraten aus dem es nur noch schwer ein Entrinnen gibt.
Das ist immer dann der Fall, wenn eine Konstellation derart gestaltet ist, dass jemand der die Fallgestaltung dann erklären soll in arge Erklärungsnot gerät.
Vielfach ist es notwendig irgendetwas zu beweisen. Gelingt dieser Beweis nicht, bleibt es meist an der Person hängen, die scheinbar irgendetwas gemacht hat, auch wenn dies bestritten wird.
Das kann in in einem Zivilverfahren der Fall sein, dass kann in einem Strafverfahren der Fall sein. 
Ganz besonders gilt dies, wenn es irgendetwas mit dem Internet zu tun hat. Hier sind die Möglichkeiten der Manipulation fast unbegrenzt.
Jedem der im Internet unterwegs ist und über eine Emailadresse verfügt wird das Problem des unverlangt zugesandten Spams und der unverlangt zugesandten Werbung bekannt sein. Was vielen jedoch nicht bekannt ist, dass die Absenderadressen dieses Spams oft gefälscht sind. Das ist schon mit relativ leichten Mitteln zu berwerkstelligen. Auch die Domain hier www.e-juristen.de  ist seit langer Zeit davon betroffen. Wir erhalten selbst Werbung, die als Absenderadresse eine eMailadresse enthält in der die unsere Domain verwendet wird. Wir sahen uns deshalb schon vor langer Zeit gezwungen auf der Indexseite hier einen Hinweis einzustellen.
Das Problem ist jedoch, dass unverlangt zugesandte Werbung nach dem deutschen Wettbewerbsrecht unzulässig ist und wettbewerbsrechtlich geahndet werden kann.
Erhält jetzt jemand eine Werbemail mit einer Absenderadresse in der Ihre Domain verwandt wird und nimmt Sie auf Unterlassung in Anspruch haben Sie ein möglicherweise ein Beweisproblem.
Glück haben Sie, wenn Sie an einen Richter geraten, der das Problem kennt. Pech haben Sie möglicherweise, wenn Sie an einen Richter geraten, der mit dem Internet nichts am Hut hat.
Was ein Jurist nicht versteht und was ihm nicht einleuchtet wird ihn kaum überzeugen.
Das oben geschilderte Problem des eMail-Spam mit den gefälschten Absenderadressen gehört noch zu den kleineren und verständlichen Übeln. Ganz unangenehm wird es, wenn jemand es z. B. ganz bewusst auf Sie abgesehen hat und Ihnen etwas "unterjubelt".
Im Arbeitsrecht wird bekanntlich gerne und oft gemoppt und gerade Mobber bedienen sich gerne der IT-Technik. Das Mobbing wird immer dann sehr leicht gemacht, wenn Rechner in einer Firma an einem Netzwerk hängen.
Sind die Gegebenheiten bekannt, stellt es auch kein grosses Problem dar, von aussen auf bestimmte Rechner zuzugreifen.
Stellen Sie sich ganz einfach mal die Extremsituation vor, dass Ihnen jemand 100 Megabit pornografisches Material, das auch noch mit Kindern zu tun hat, auf den Rechner spielt und am nächsten Tag Ihren Chef oder die Polizei informiert. Dann haben Sie ganz sicher ein Erklärungs- und Beweisproblem.
Dann stellt man Ihnen ganz schnell eine Frage wie: "OK, wenn Sie es nicht waren, dann erklären Sie uns mal wer so etwas gemacht haben könnte und erklären Sie uns bitte mal, wie jemand das gemacht haben sollte."
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Aber auch ausserhalt des Internet kann man ganz schnell in Beweisnot geraten. Wir hatten einmal die Konstellation, dass einen Professor der Juristik eine DIN-A4 Seite Werbung mit unserer Faxkennung zugefaxt wurde. Es kam eine Abmahnung, es wurde eine einstweilige Verfügung beantragt, die auch bestätigt wurde. Dem Gericht hatte es genügt, dass der Professor dem Gericht das Werbefax und den Sendebericht vorgelegt hatte.
Auch in der Berufung sah es nicht allzu gut aus. Das Gericht "klammerte" sich an den Sendebericht und anscheinend konnte (oder wollte) sich niemand so recht vorstellen, dass es ein Leichtes ist die Absenderkennung eines Faxes zu manipulieren und zu fälschen.
Erst als sich ein James Bond in das Verfahren einschaltete und dem Gericht per Fax mitteilte, dass er sich als Zeuge zur Verfügung stellen wolle, änderte sich die Anschauung. James Bond hatte in seiner Absenderkennung die Faxnummer 0681/007007 angebeben und der Sendebericht des Landgerichts hatte diese Absenderkennung brav ausgedruckt. Natürlich erklärte James Bond im Fax sofort das Grund des Faxes lediglich der greifbare Beweis sein solle, dass eine Fälschung der Absenderangaben nicht allzu schwer ist. Das Verfahren wurde dann in der Berufung gewonnen. Der Professor hatte das Nachsehen.
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In eine Beweisnot wie oben beschrieben, kann jeder sehr schnell kommen. 
Im Gegensatz zu dem normal am Ort seiner Niederlassung arbeitenden Einzel-Rechtsanwalt führen die bei Justitia Direct angeschlossen Anwälte jährlich tausende Beratungen per Telefon oder eMail durch und verfügen so auch über die Erfahrung aus vielen tausenden Einzelberatungen, deren Fallkonstellationen sich erheblich voneinander unterscheiden. Trotzdem lernen die angeschlossenen Rechtsanwälte nie aus und immer wieder staunen Sie darüber, was alles möglich ist und in welche unmöglichen Situationen jeder ganz schnell geraten kann.
Aus der Erfahrung von 10 000en Beratungen resultierend verfügen unsere Rechtsanwälte mittlerweile über einen reichen Erfahrungsschatz wenn es darum geht, Erklärungen und Beweise zu finden.
Auch verfügen die bei Justitia Direct angeschlossenen Rechtsanwälte mittlerweile über ein Netzwert von Experten und Spezialisten deren Rat bei Bedarf angefordert werden kann.
Das funktioniert in etwa so:
Hat ein Ratsuchender in einem bestimmten Bereich ein Problem mit einem Beweis, wird nachgefragt worin dieses Problem besteht und sodann aus dem Netzwerk von "Informanten" derjenige herangezogen, der sich in der spezifischen Materie auskennt.
Auf vorheriges Befragen und auf Ihren Wunsch machen wir Sie gerne mit dem Experten für Ihre Beweisproblem bekannt.
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Im deutschen Recht gibt es einige Konstellationen, die man auch mit "paradox" nur unzureichend beschreiben kann. Das ist immer dann der Fall wenn jemand beweisen soll, dass ein Vorgang nicht stattgefunden hat. 
Beispiel:
Ihr Briefträger wirft ein amtliches Schriftstück (Vorladung, Bussgeldbescheid etc) bei einem Ihrer Nachbarn in den Briefkasten oder lässt ein Einschreiben an Sie von einem Hausbewohner unterschreiben. Diese Schriftstück geht Ihnen also aus irgendwelchen Gründen nicht zu, Sie verpassen eine Frist oder schlimmer einen Termin und kassieren z. B. ein Versäumnisurteil.
In vielen Fällen bleibt Ihnen dann die Möglichkeit der "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand." Damit diese Wiedereinsetzung jedoch durchgeht sollen Sie nun beweisen, dass Sie es nicht schuldhaft versäumt haben Kenntnis zu erhalten.
Wenn Sie nichts wussten und wissen und dies nun auch wahrheitsgemäss so angeben, haben Sie meist schlechte Karten, dass eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch durchgehen wird.
Es sollte nicht so sein, aber in der Realität ist es nun leider so, dass Sie hier fast immer nur erfolgreich argumentieren können, wenn Sie sich einer Lüge bedienen und jemanden finden, der bereit ist, sich für diese Lüge als Zeuge zur Verfügung zu stellen.
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Im Zivilrecht wie auch im Strafrecht, im Zivilverfahren wie auch im Strafverfahren ist der Beweis das A und O überhaupt. Wer beweisen und belegen kann hat meist eine sehr gute Position, dabei ist es völlig unerheblich ob es nun um eine Kündigung im Arbeitsrecht oder Mietrecht geht, ob es bei der Scheidung im Scheidungsverfahren darum geht wer in der Ehe wieviel hinzugewonnen hat (Zugewinngemeinschaft) oder wem das Sorgerecht für die Kinder zustehen soll, ob es um Beweise im Vertragsrecht zu einem wie auch immer gearteten Vertrag geht oder die beweistaugliche Darlegung von Mängel die Ihnen die Laune im Urlaub vermiesen.
Erstaunlich ist aber immer wieder, dass viele Menschen einen sich möglicherweise in der Zukunft ergebenden Streit als Vakanz völlig  ausschliessen und mehr oder weniger blauäugig ihr eigenes Unheil selbst  vorbereiten.
Auch hier kann es nicht deutlich genug wiederholt werden:
Informationen im Vorfeld verhindern oft unnötigen Streit, Kosten und Ärger.
RoDi
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