Es
gibt manchmal die unglaublichsten
Konstellationen und Situationen und schnell kann
jemand in einen Verdacht und Kreislauf geraten
aus dem es nur noch schwer ein Entrinnen gibt. |
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Das
ist immer dann der Fall, wenn eine Konstellation
derart gestaltet ist, dass jemand der die
Fallgestaltung dann erklären soll in arge
Erklärungsnot gerät. |
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Vielfach
ist es notwendig irgendetwas zu beweisen.
Gelingt dieser Beweis nicht, bleibt es meist an
der Person hängen, die scheinbar irgendetwas
gemacht hat, auch wenn dies bestritten wird. |
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Das
kann in in einem Zivilverfahren der Fall sein,
dass kann in einem Strafverfahren der Fall
sein. |
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Ganz
besonders gilt dies, wenn es irgendetwas mit dem
Internet zu tun hat. Hier sind die
Möglichkeiten der Manipulation fast unbegrenzt. |
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Jedem
der im Internet unterwegs ist und über eine
Emailadresse verfügt wird das Problem des
unverlangt zugesandten Spams und der unverlangt
zugesandten Werbung bekannt sein. Was vielen
jedoch nicht bekannt ist, dass die
Absenderadressen dieses Spams oft gefälscht
sind. Das ist schon mit relativ leichten Mitteln
zu berwerkstelligen. Auch die Domain hier
www.e-juristen.de ist seit langer Zeit
davon betroffen. Wir erhalten selbst Werbung,
die als Absenderadresse eine eMailadresse
enthält in der die unsere Domain verwendet
wird. Wir sahen uns deshalb schon vor langer
Zeit gezwungen auf der Indexseite hier einen
Hinweis einzustellen. |
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Das
Problem ist jedoch, dass unverlangt zugesandte
Werbung nach dem deutschen Wettbewerbsrecht
unzulässig ist und wettbewerbsrechtlich
geahndet werden kann. |
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Erhält
jetzt jemand eine Werbemail mit einer
Absenderadresse in der Ihre Domain verwandt wird
und nimmt Sie auf Unterlassung in Anspruch haben
Sie ein möglicherweise ein Beweisproblem. |
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Glück
haben Sie, wenn Sie an einen Richter geraten,
der das Problem kennt. Pech haben Sie
möglicherweise, wenn Sie an einen Richter
geraten, der mit dem Internet nichts am Hut hat. |
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Was
ein Jurist nicht versteht und was ihm nicht
einleuchtet wird ihn kaum überzeugen. |
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Das
oben geschilderte Problem des eMail-Spam mit den
gefälschten Absenderadressen gehört noch zu
den kleineren und verständlichen Übeln. Ganz
unangenehm wird es, wenn jemand es z. B. ganz
bewusst auf Sie abgesehen hat und Ihnen etwas
"unterjubelt". |
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Im
Arbeitsrecht wird bekanntlich gerne und oft
gemoppt und gerade Mobber bedienen sich gerne
der IT-Technik. Das Mobbing wird immer dann sehr
leicht gemacht, wenn Rechner in einer Firma an
einem Netzwerk hängen. |
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Sind
die Gegebenheiten bekannt, stellt es auch kein
grosses Problem dar, von aussen auf bestimmte
Rechner zuzugreifen. |
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Stellen
Sie sich ganz einfach mal die Extremsituation
vor, dass Ihnen jemand 100 Megabit
pornografisches Material, das auch noch mit
Kindern zu tun hat, auf den Rechner spielt und
am nächsten Tag Ihren Chef oder die Polizei
informiert. Dann haben Sie ganz sicher ein
Erklärungs- und Beweisproblem. |
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Dann
stellt man Ihnen ganz schnell eine Frage wie:
"OK, wenn Sie es nicht waren, dann
erklären Sie uns mal wer so etwas gemacht haben
könnte und erklären Sie uns bitte mal, wie
jemand das gemacht haben sollte." |
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jusdi101 |
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Aber
auch ausserhalt des Internet kann man ganz
schnell in Beweisnot geraten. Wir hatten einmal
die Konstellation, dass einen Professor der
Juristik eine DIN-A4 Seite Werbung mit unserer
Faxkennung zugefaxt wurde. Es kam eine
Abmahnung, es wurde eine einstweilige Verfügung
beantragt, die auch bestätigt wurde. Dem
Gericht hatte es genügt, dass der Professor dem
Gericht das Werbefax und den Sendebericht
vorgelegt hatte. |
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Auch
in der Berufung sah es nicht allzu gut aus. Das
Gericht "klammerte" sich an den
Sendebericht und anscheinend konnte (oder
wollte) sich niemand so recht vorstellen, dass
es ein Leichtes ist die Absenderkennung eines
Faxes zu manipulieren und zu fälschen. |
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Erst
als sich ein James Bond in das Verfahren
einschaltete und dem Gericht per Fax mitteilte,
dass er sich als Zeuge zur Verfügung stellen
wolle, änderte sich die Anschauung. James Bond
hatte in seiner Absenderkennung die Faxnummer
0681/007007 angebeben und der Sendebericht des
Landgerichts hatte diese Absenderkennung brav
ausgedruckt. Natürlich erklärte James Bond im
Fax sofort das Grund des Faxes lediglich der
greifbare Beweis sein solle, dass eine
Fälschung der Absenderangaben nicht allzu
schwer ist. Das Verfahren wurde dann in der
Berufung gewonnen. Der Professor hatte das
Nachsehen. |
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In
eine Beweisnot wie oben beschrieben, kann jeder
sehr schnell kommen. |
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Im
Gegensatz zu dem normal am Ort seiner
Niederlassung arbeitenden Einzel-Rechtsanwalt
führen die bei Justitia Direct angeschlossen
Anwälte jährlich tausende Beratungen per
Telefon oder eMail durch und verfügen so auch
über die Erfahrung aus vielen tausenden
Einzelberatungen, deren Fallkonstellationen sich
erheblich voneinander unterscheiden. Trotzdem
lernen die angeschlossenen Rechtsanwälte nie
aus und immer wieder staunen Sie darüber, was
alles möglich ist und in welche unmöglichen
Situationen jeder ganz schnell geraten kann. |
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Aus
der Erfahrung von 10 000en Beratungen
resultierend verfügen unsere Rechtsanwälte
mittlerweile über einen reichen
Erfahrungsschatz wenn es darum geht,
Erklärungen und Beweise zu finden. |
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Auch
verfügen die bei Justitia Direct
angeschlossenen Rechtsanwälte mittlerweile
über ein Netzwert von Experten und Spezialisten
deren Rat bei Bedarf angefordert werden kann. |
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Das
funktioniert in etwa so: |
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Hat
ein Ratsuchender in einem bestimmten Bereich ein
Problem mit einem Beweis, wird nachgefragt worin
dieses Problem besteht und sodann aus dem
Netzwerk von "Informanten" derjenige
herangezogen, der sich in der spezifischen
Materie auskennt. |
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Auf
vorheriges Befragen und auf Ihren Wunsch machen
wir Sie gerne mit dem Experten für Ihre
Beweisproblem bekannt. |
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Im
deutschen Recht gibt es einige Konstellationen,
die man auch mit "paradox" nur
unzureichend beschreiben kann. Das ist immer
dann der Fall wenn jemand beweisen soll, dass
ein Vorgang nicht stattgefunden
hat. |
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Beispiel: |
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Ihr
Briefträger wirft ein amtliches Schriftstück
(Vorladung, Bussgeldbescheid etc) bei einem
Ihrer Nachbarn in den Briefkasten oder lässt
ein Einschreiben an Sie von einem Hausbewohner
unterschreiben. Diese Schriftstück geht Ihnen
also aus irgendwelchen Gründen nicht zu, Sie
verpassen eine Frist oder schlimmer einen Termin
und kassieren z. B. ein Versäumnisurteil. |
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In
vielen Fällen bleibt Ihnen dann die
Möglichkeit der "Wiedereinsetzung in den
vorherigen Stand." Damit diese
Wiedereinsetzung jedoch durchgeht sollen Sie nun
beweisen, dass Sie es nicht schuldhaft versäumt
haben Kenntnis zu erhalten. |
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Wenn
Sie nichts wussten und wissen und dies nun auch
wahrheitsgemäss so angeben, haben Sie meist
schlechte Karten, dass eine Wiedereinsetzung in
den vorigen Stand auch durchgehen wird. |
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Es
sollte nicht so sein, aber in der Realität ist
es nun leider so, dass Sie hier fast immer nur
erfolgreich argumentieren können, wenn Sie sich
einer Lüge bedienen und jemanden finden, der
bereit ist, sich für diese Lüge als Zeuge zur
Verfügung zu stellen. |
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Im
Zivilrecht wie auch im Strafrecht, im
Zivilverfahren wie auch im Strafverfahren ist
der Beweis das A und O überhaupt. Wer beweisen
und belegen kann hat meist eine sehr gute
Position, dabei ist es völlig unerheblich ob es
nun um eine Kündigung im Arbeitsrecht oder
Mietrecht geht, ob es bei der Scheidung im
Scheidungsverfahren darum geht wer in der Ehe
wieviel hinzugewonnen hat (Zugewinngemeinschaft)
oder wem das Sorgerecht für die Kinder zustehen
soll, ob es um Beweise im Vertragsrecht zu einem
wie auch immer gearteten Vertrag geht oder die
beweistaugliche Darlegung von Mängel die Ihnen
die Laune im Urlaub vermiesen. |
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Erstaunlich
ist aber immer wieder, dass viele Menschen einen
sich möglicherweise in der Zukunft ergebenden
Streit als Vakanz völlig ausschliessen
und mehr oder weniger blauäugig ihr eigenes
Unheil selbst vorbereiten. |
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Auch
hier kann es nicht deutlich genug wiederholt
werden: |
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Informationen
im Vorfeld verhindern oft unnötigen Streit,
Kosten und Ärger. |
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