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Krankenversicherung _
Frage: Wie sieht es
aus mit der Krankenversicherung, wenn ich dauerhaft in Spanien
lebe?
Antwort: Sie werden
nach europäischem Recht (Verordnung 1408/71) so behandelt, als
wären sie in Spanien
versichert. Mit der Bescheinigung E 121 Ihrer deutschen
Krankenkasse
gehen sie zur
spanischen Krankenkasse Ihres Wohnortes. Dort erhalten sie die
spanische
Versicherungskarte.
Damit können Sie alle Ansprüche in Spanien geltend machen, die
auch
Spaniern zustehen,
z.B. ggf. auch Zuzahlungsbefreiungen für Medikamente. Sie müssen
sich
aber - wie ein Spanier
- an die spanischen Regeln halten, also zu den Vertragsärzten und
Vertragseinrichtungen
der spanischen gesetzlichen Krankenversicherung gehen.
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Frage: Kann ich
mich weiterhin in Deutschland behandeln lassen?
Antwort: Ja! Obwohl
dies nach den europäischen Regeln nicht vorgesehen ist, hat das
Bundessozialgericht
entschieden, dass Rentnern, die in der deutschen gesetzlichen
Krankenversicherung
versichert sind, auch bei Wohnsitz im Ausland alle Ansprüche in
Deutschland erhalten
bleiben. Ihre gesetzliche Krankenkasse stellt Ihnen daher auf
Antrag die
neue elektronische
Gesundheitskarte auch dann aus, wenn sie dauerhaft in Spanien
wohnen.
Frage: Kann ich auch
zu einem deutschen Privatarzt gehen, der seine Praxis in Spanien
hat,
aber nicht dem
spanischen Gesundheitssystem angehört?
Antwort:
Grundsätzlich können Sie das. Ihnen werden aber von Ihrer
deutschen
Krankenkasse
höchstens die Kosten erstattet, die der Krankenkasse auch beim
Vertragsarzt
entstanden wären.
Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben, sollten Sie sich
vorher mit
Ihrer Krankenkasse in
Verbindung setzen.
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Frage: Was hat es
auf sich mit der neuen EHIC-Karte?
Antwort: Die
EHIC-Karte ist die europäische Krankenversicherungskarte, die das
alte
Formular E 111 ersetzt
und bei nur vorübergehendem Aufenthalt im EU-Ausland das Recht
nachweist, auch dort
Leistungen zu Lasten der deutschen Krankenversicherung zu
erhalten.
Sie wird in der Regel
auf die Rückseite der neuen elektronischen Karte gedruckt.
Frage: Gibt es
Besonderheiten, wenn ich freiwillig in der gesetzlichen
Krankenversicherung
versichert bin?
Antwort: Nein. Sie
sind dann in der Regel übrigens auch in der gesetzlichen
Pflegeversicherung
versichert. Sie genießen die gleichen Rechte wie ein
Pflichtversicherter,
über die
Formalitäten unterrichtet Sie Ihre Krankenversicherung.
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