Es handelt sich
hierbei um folgenden Sachverhalt:
Ich mietete vorübergehend ein möbliertes
Appartement an, dass ich in Kürze wieder aufgeben werde.
Vereinbart war, dass ich eine Katze in den zwei Zimmer halten
darf. Nun hat leiser unser "Stubentiger" - völlig
unerwartet und ungewohnter Weise - die Couch und den Sessel an
drei Stellen "angekratzt" und die Oberfläche damit
leicht beschädigt.
Die Funktionstüchtigkeit ist noch voll
gewährleistet, auch ist dies nicht auf den ersten Blick sichtbar.
Es handelt sich hier um eine Couch (einschl. Sessel) in schwarzer
Kunstlederoptik.
Laut Verbraucherzentrale (ebenfalls
kostenpflichtige Auskunft) und Aussage meiner
Haftpflichtversicherung greift hier die Versicherung nicht. Die
Couch und der Sessel sind ca. 3-4 Jahre alt. Ich kann den Neuwert
nicht schätzen, vermute nach heutigen Preisen einen Preis von ca.
1000,00 EURO.
Muss ich hier den Neuwert ersetzten bzw. in welcher
Höhe kann mich der Vermieter verpflichten? Oder ist dies gar ein
Fall normaler Abnutzung zumal der Vermieter der Katze zustimmte?
Ich bin schon sehr gespannt auf Ihre
Antwort.