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Wohnsitz in Spanien:
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Frage: Soll ich mich
offiziell als Dauerresident in Spanien melden?
Antwort: Abgesehen davon, dass
Sie dazu gesetzlich verpflichtet sind, sollten Sie das im eigenen Interesse unbedingt
tun! Viele spanische Vergünstigungen sind daran geknüpft, dass Sie Ihren Wohnsitz im Land
nachweisen können, und Sie helfen damit auch den spanischen Gemeinden, notwendige
Hilfsstrukturen aufzubauen. Nachteile brauchen Sie im Hinblick auf
Ihre deutschen Rechte nicht zu
befürchten.
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Frage: Wie melde ich mich
an?
Antwort: Hierzu müssen Sie
sich an das Rathaus (ayuntamiento) Ihres Wohnortes in Spanien
wenden. Für die Anmeldung (empadronamiento)
benötigen Sie in der Regel einen Reisepass und einen Nachweis über die
Wohnung (Mietvertrag oder Nachweis von Grundeigentum).
Einen Nebenwohnsitz in Spanien
können Sie nicht anmelden. In Deutschland melden Sie sich entsprechend in der Gemeinde
Ihres letzten Wohnsitzes ab.
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Frage: Was ist mit der „Tarjeta
de Residencia"?
Antwort: Die „Residencia"
ist die EU-Aufenthaltsgenehmigung für Altersresidenten, die das
Ausländeramt erteilt. Nach
europäischen Rechtsvorschriften (RL 2004/38/EG) kann eine
solche Genehmigung seit dem 1.
Mai 2006 aber von EU-Senioren nicht mehr verlangt werden. Es ist aber oft
gleichwohl vorteilhaft, neben dem deutschen Reisepass auch einen
spanischen Ausweis zu besitzen.
Auf Antrag wird EU-Staatsangehörigen die „tarjeta en régimen comunitario"
weiterhin ausgestellt. Es sind dazu neue spanische Regelungen in
Vorbereitung. Voraussichtlich
müssen Sie sich künftig innerhalb von drei Monaten nach der
Einreise im „Registro Central
de Extranjeros" (bei der Ausländerbehörde geführt)
eintragen lassen; dazu genügt die
Vorlage Ihres Reisepasses.
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Noch Fragen?
Frage: An wen kann ich mich
wenden, wenn ich weitere Fragen habe?
Antwort: Die Botschaften und
Konsulate sind als erste Anlaufstelle selbstverständlich für Sie
da. In Angelegenheiten Ihrer
Sozialversicherung können Sie aber in der Regel nur auf andere
Stellen verwiesen werden, die
über die nötige Fachkompetenz verfügen. Am besten ist es
daher, wenn Sie sich selbst
unmittelbar an die zuständigen Stellen wenden. Achten Sie auch
auf Hinweise in der örtlichen
deutschsprachigen Presse auf Sprechtage der deutschen Renten-
und Krankenversicherung.
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