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Rechtsrat Rente - Rentenversicherung - Spanien

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Rentenversicherung _

Frage: Habe ich Nachteile bei meiner Rentenversicherung, wenn ich dauerhaft in Spanien

lebe?

Antwort: Nein! Ihre Rente wird wie bisher von der Deutschen Rentenversicherung auf ein

Konto Ihrer Wahl in Deutschland oder Spanien überwiesen. Es gibt grundsätzlich keine

Rentenkürzungen. Ausnahme: sog. Fremdrenten und Renten für Zeiten aus dem ehemaligen

Reichsgebiet. Diese Renten werden nicht ins Ausland exportiert, weil sie den Zweck haben,

die Rentenempfänger besser in Deutschland zu integrieren. Hiergegen laufen allerdings z.Zt.

Verfahren vor dem EuGH.

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Frage: Werden unsere Renten durch die Reformmaßnahmen in Deutschland gekürzt?

Antwort: Die Bundesregierung hat beschlossen, dass es in dieser Legislaturperiode keine

Rentenkürzung geben wird. Vor allem aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung und der

Rentenlaufzeiten, die sich seit 1960 verdoppelt haben, sind allerdings die Maßnahmen zur

nachhaltigen Sicherung der Rentenfinanzen unabweisbar. Dadurch wird das Rentenniveau

mittel- und langfristig deutlich absinken. Vor allem die heute aktive Generation muss deshalb

zusätzlich privat oder betrieblich Altersvorsorge treffen.

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Frage: Wie wird meine Rente besteuert?

Antwort: Die gesetzliche Rente von Altersresidenten wird nach dem deutsch-spanischen

Doppelbesteuerungsabkommen (BGBl. II 1968, S. 9 ff.) in Spanien versteuert. Eine

Steuererklärung ist ab einer Rente von 8.000 € jährlich abzugeben. Es gibt Freibeträge, die

von den persönlichen Verhältnissen abhängen. Die spanischen Steuerbeamten helfen bei der

Ausfüllung der Formulare (Termin vereinbaren!). Übrigens: Auch in Deutschland werden

Renten versteuert. Bisher ist dies bereits in Höhe des sog. Ertragsanteils der Fall, und seit

2005 beginnt der stufenweise Übergang von 50 % der Rente bis zur vollen

Rentenbesteuerung, die bis 2040 erreicht sein wird. Deutsche Beamtenpensionen werden

schon bisher voll versteuert, und zwar unabhängig vom Wohnort stets in Deutschland.

 

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