Rentenversicherung
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Frage: Habe ich Nachteile bei
meiner Rentenversicherung, wenn ich dauerhaft in Spanien
lebe?
Antwort: Nein! Ihre Rente wird wie
bisher von der Deutschen Rentenversicherung auf ein
Konto Ihrer Wahl in Deutschland
oder Spanien überwiesen. Es gibt grundsätzlich keine
Rentenkürzungen. Ausnahme: sog.
Fremdrenten und Renten für Zeiten aus dem ehemaligen
Reichsgebiet. Diese Renten werden
nicht ins Ausland exportiert, weil sie den Zweck haben,
die Rentenempfänger besser in
Deutschland zu integrieren. Hiergegen laufen allerdings z.Zt.
Verfahren vor dem EuGH.
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Frage: Werden unsere Renten durch
die Reformmaßnahmen in Deutschland gekürzt?
Antwort: Die Bundesregierung hat
beschlossen, dass es in dieser Legislaturperiode keine
Rentenkürzung geben wird. Vor
allem aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung und der
Rentenlaufzeiten, die sich seit
1960 verdoppelt haben, sind allerdings die Maßnahmen zur
nachhaltigen Sicherung der
Rentenfinanzen unabweisbar. Dadurch wird das Rentenniveau
mittel- und langfristig deutlich
absinken. Vor allem die heute aktive Generation muss deshalb
zusätzlich privat oder betrieblich
Altersvorsorge treffen.
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Frage: Wie wird meine Rente
besteuert?
Antwort: Die gesetzliche Rente von
Altersresidenten wird nach dem deutsch-spanischen
Doppelbesteuerungsabkommen (BGBl.
II 1968, S. 9 ff.) in Spanien versteuert. Eine
Steuererklärung ist ab einer Rente
von 8.000 € jährlich abzugeben. Es gibt Freibeträge, die
von den persönlichen
Verhältnissen abhängen. Die spanischen Steuerbeamten helfen bei
der
Ausfüllung der Formulare (Termin
vereinbaren!). Übrigens: Auch in Deutschland werden
Renten versteuert. Bisher ist dies
bereits in Höhe des sog. Ertragsanteils der Fall, und seit
2005 beginnt der stufenweise
Übergang von 50 % der Rente bis zur vollen
Rentenbesteuerung, die bis 2040
erreicht sein wird. Deutsche Beamtenpensionen werden
schon bisher voll versteuert, und
zwar unabhängig vom Wohnort stets in Deutschland.
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