Rechtsauskunft z. Auswandern _

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Wie sieht es in Portugal aus?

 
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Anfrage zu den arbeitsrechtlichen Bedingungen bei der Auswanderung nach Portugal _
Sie sind EU-Bürger? Dann brauchen Sie in Portugal einen Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie sich länger als drei Monate dort aufhalten.

Diese Aufenthaltserlaubnis erhalten Sie beim Dienst Servico de Estrangeiros e Fronteiras, dem regionalen Dienst des Büros für Ausländer und Grenzen des Staates.

Sie benötigen die normalen Unterlagen wie Personalausweis, bzw. Reisepass, Passfoto.

Sind Sie Arbeitnehmer brauchen Sie zusätzlich eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers über die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses.

Ihre Familie und Ihre Angehörigen erhalten das gleiche Aufenthaltsrecht wie Sie. Deren Aufenthaltsgenehmigung muss ebenso beantragt werden.

Sind Sie selbstständig benötigen Sie einen formlosen Nachweis darüber, dass Ihr Unternehmen, Ihre Firma in Portugal ansässig ist.

Sind Sie auf Arbeitssuche, benötigen Sie eventuell einen Nachweis, dass Sie über genügend Mittel verfügen, Ihre Existenz zu sichern.

Die Aufenthaltserlaubnis wird für fünf Jahre erteilt. Sie wird verlängert, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung weiterhin vorliegen.

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Die Sozialversicherung in Portugal _

Sie unterliegen immer der Sozialversicherungspflicht, egal ob Sie angestellt oder selbstständig sind. Es ist zu unterscheiden zwischen einer beitragsgebundenen und einer beitragsfreien Sozialversicherung.

Sind Sie angestellt übernimmt normalerweise der Arbeitgeber. Sie können Sich auch selbst beim Centro Regional de Seguranca Social, der Sozialversicherungsanstalt anmelden. Dazu brauchen Sie Ihren Pass, Ihre Personalpapiere und die Daten Ihres Arbeitgebers.

Selbstständig müssen sich selbstverständlich selbst anmelden.

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Cartão de Contribuinte

Die Steuerkarte bekommen Sie beim jeweiligen für den Wohnsitz zuständigen Finanzamt - Repartição das Finanças.

Sie benötigen lediglich Ihren Pass.

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Arbeitsvertrag

Arbeitsverträge bedürfen nicht der Schriftform. Ausgenommen ist davon der befristete Arbeitsvertrag.

Kündigungen eines Arbeitnehmers sind in Portugal nur mit einen trifftigen Grund möglich.

 

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Thema: Rechtsauskunft Auswanderung, Portugal, Arbeitsvertrag, Sozialversicherung, Aufenthalterlaubnis @
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