Sie sind EU-Bürger?
Dann brauchen Sie in Portugal einen Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie
sich länger als drei Monate dort aufhalten.
Diese
Aufenthaltserlaubnis erhalten Sie beim Dienst Servico de
Estrangeiros e Fronteiras, dem regionalen Dienst des Büros für
Ausländer und Grenzen des Staates.
Sie benötigen die
normalen Unterlagen wie Personalausweis, bzw. Reisepass, Passfoto.
Sind Sie
Arbeitnehmer brauchen Sie zusätzlich eine Bestätigung Ihres
Arbeitgebers über die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses.
Ihre Familie und
Ihre Angehörigen erhalten das gleiche Aufenthaltsrecht wie Sie.
Deren Aufenthaltsgenehmigung muss ebenso beantragt werden.
Sind Sie
selbstständig benötigen Sie einen formlosen Nachweis darüber,
dass Ihr Unternehmen, Ihre Firma in Portugal ansässig ist.
Sind Sie auf
Arbeitssuche, benötigen Sie eventuell einen Nachweis, dass Sie
über genügend Mittel verfügen, Ihre Existenz zu sichern.
Die
Aufenthaltserlaubnis wird für fünf Jahre erteilt. Sie wird
verlängert, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung weiterhin
vorliegen.
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Die
Sozialversicherung in Portugal _
Sie unterliegen
immer der Sozialversicherungspflicht, egal ob Sie angestellt oder
selbstständig sind. Es ist zu unterscheiden zwischen einer
beitragsgebundenen und einer beitragsfreien Sozialversicherung.
Sind Sie angestellt
übernimmt normalerweise der Arbeitgeber. Sie können Sich auch
selbst beim Centro Regional de Seguranca Social, der
Sozialversicherungsanstalt anmelden. Dazu brauchen Sie Ihren Pass,
Ihre Personalpapiere und die Daten Ihres Arbeitgebers.
Selbstständig
müssen sich selbstverständlich selbst anmelden.
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Cartão de
Contribuinte
Die Steuerkarte
bekommen Sie beim jeweiligen für den Wohnsitz zuständigen
Finanzamt - Repartição das Finanças.
Sie benötigen
lediglich Ihren Pass.
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Arbeitsvertrag
Arbeitsverträge
bedürfen nicht der Schriftform. Ausgenommen ist davon der
befristete Arbeitsvertrag.
Kündigungen eines
Arbeitnehmers sind in Portugal nur mit einen trifftigen Grund
möglich.
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