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Sehr geehrte Damen und Herren,
über eine Internetrecherche bin
ich auf Ihre Adresse gestoßen.
Nachfolgend möchte ich Ihnen zwei
Probleme in der NK-Abrechnung zur Kenntnis geben und dazu ein paar
Fragen stellen:
Seit August 1989 bewohnen meine
Frau und ich eine 72m² - 3-Zimmer-Wohnung mit obiger Anschrift.
Die Wohnung liegt in einem Haus
eines Doppelhauses, bei dem beide Häuser identisch und die
Wohnungen eben nur seitenverkehrt angeordnet sind.
Während im Nachbarhaus sich in
jedem Geschoss 2 Wohnungen, insgesamt 8 , befinden, sind in
unserem Haus nur 7 Wohnungen, und zwar deshalb, da das gesamte
Erdgeschoss mit einer Wohnfläche von insgesamt 226 m² nur eine
Wohnung bildet, die nach dem Bau der Häuser 1965 einige Jahre
danach von der Familie des Besitzers bewohnt wurde.
Zu dieser ebenfalls vermieteten
EG-Wohnung gehört eine große Terrasse mit Garten, ein
innen-liegendes Schwimmbad und eine Sauna , wobei das gesamte
Erdgeschoss mit einem separaten Öl-Heizkessel versorgt wird,
während in allen anderen Wohnungen für Heizung und Warmwasser
Einzel – Gaskombithermen eingesetzt sind.
Bis zum Wechsel zu einem anderen
Verwalter im Jahre 1997 hatte es weder Miet – noch
Mietabrechnungsprobleme gegeben und die Höhe der spezifischen
Nebenkosten der Wohnungen waren in beiden Häusern in etwa gleich.
In der NK-Abrechnung für 1997 gab
es plötzlich einen Anstieg der Kosten für Gebäudeversicherungen
von etwa 1300,- auf über 2000,- DM, was damals von mir schon
angezweifelt, jedoch mit insgesamt angehobener Versicherungskosten
abgetan wurde.
Erst jetzt habe ich in Erfahrung
bringen können, dass zu diesem Zeitpunkt beim Versicherer ein
Nachtrag gestellt wurde und die zusätzlichen Risiken der
EG-Wohnung, wie z.B. Ölheizkessel, im Erdreich liegender Öltank,
Schwimmbad, Sauna, Terrasse, Doppelgarage etc. in die Police mit
aufgenommen und danach diese zusätzlichen Kosten auch wieder
gleichmäßig entsprechend belegtem Wohnraum auf alle Mieter
umgelegt worden sind.
Aus der erst jetzt gewonnenen
Erkenntnis heraus habe ich den Verwalter angeschrieben und ihn
gebeten, die Versicherungskosten der zusätzlichen Risiken für
nur das EG aus der Umlage für die übrigen Mieter heraus zu
rechnen ( pro Mieter ca 70,€/ Jahr ) , jedoch trotz erneuter
Erinnerungen bisher ohne Reaktion.
Frage:
Ist der Vermieter berechtigt, die Versicherungskosten für
besonderen Risiken nur dieser
Einzelwohnung auf alle übrigen
Mieter umzulegen und ist eine Rückforderung zu viel gezahlter
Nebenkosten ab 1997 möglich und
wie ?
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Auf Grund auch anderer
aufgetretener Differenzen in der Abrechnung und in der
Nichtbeseitigung von Mängeln in der Wohnung kam es 1999 mit dem
Vermieter zu einem Rechtsstreit, der in einem „ Prozessvergleich
" u.a. mit nachstehenden Festlegungen endete:
1.
Zum Ausgleich aller wechselseitigen
Ansprüche aus dem streitgegenständlichen Mietverhältnis per
31.12.1998 zahlen die Beklagten an die Kläger einen Betrag von
690,00 DM.
2.
Die Parteien vereinbaren weiter,
das hinsichtlich der zukünftigen Nebenkostenabrechnungen ab dem
Abrechnungszeitraum 01.01.1999 Kopien der jeweiligen der
Nebenkostenabrechnung zugrundeliegenden Belege beilegen, wobei die
Beklagten den Klägern pro gezogener Kopie einen Erstattungsbetrag
von 50 Pfennige zukommen lassen.
Erst nach einer erfolgreichen
Zwangsvollstreckungsklage ging das danach auch einigermaßen gut
so, bis auf die jetzt erfolgte Ankündigung, entspr. der neuesten
Rechtsprechung des BGH keine Kopien mehr schicken zu müssen.
Ich bin der Auffassung, dass das
BGH-Urteil nicht die Festlegungen aus dem Prozessvergleich
aufhebt.
Sollte die damals eingegangene
Verpflichtung des Vermieters hinfällig werden, müsste im
Gegenzug auch unsere – nur unter dieser Bedingung eingegangene
Verpflichtung zur Zahlung o.g. Betrages -gegenstandslos und das
Geld zurück gezahlt werden.
Ich habe dem Verwalter eine solch
gegenseitige ,außergerichtliche Einigung angeboten, da ich nicht
mehr berufstätig bin und somit auch jetzt die Zeit aufbringen
kann, Belege vor Ort einzusehen.
Reaktion des Verwalters- keine !
Frage:
Wie ist die Rechtslage ?
Selbstverständlich trage ich Ihre
Bearbeitungskosten nach dem von Ihnen gewünschten Modus,
vorausgesetzt, sie stehen zu Ihrer Auskunft in einer vernünftigen
Relation.
Leider konnte ich in Ihrer
Veröffentlichung keine Aussage zu den auf mich zukommenden Kosten
finden, weshalb ich Sie bitte, mir vor einer Bearbeitung den
von mir zu zahlenden Betrag zu nennen.
Abhängig von der Höhe des
Betrages werde ich dann meine Entscheidung treffen.
Da die Angelegenheit inzwischen
eilbedürftig geworden ist – wir waren zwischenzeitlich 2 Wochen
verreist - , wäre ich Ihnen für eine kurze Antwort zu den Kosten
und zum Bearbeitungstermin per
mail oder Fax dankbar.
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