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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Rat als Privatkäufer bei einer Auktion bei ebay ...

Vertragsrecht - Mängel und Schäden an der Ware _

 
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... bei dem es um eine nicht ordnungsgemäße Abwicklung des Verkaufsgegenstandes kam.

Folgendes hat sich zugetragen.

Ich habe am --.--.2007 eine Grafikkarte für insgesamt 41€ (einschl. 3,50€ Versandkosten für unversicherten Versand) ersteigert, die nach einem Test nicht einwandfrei funktioniert und schon die Art der Verpackung ist mangelhaft. 

Der Luftpolsterumschlag, in dem die Karte transportiert wurde, war beschädigt und Bauteile auf der Karte verbogen. Für mich ist daraus zu sehen, daß der Artikel nicht ausreichend verpackt wurde und den Transportweg somit nicht sicher überstanden hat. 

Ich habe den Verkäufer, der privat tätig ist bei ebay, sofort nach Eintreffen der Ware über die beschädigte Verpackung informiert und darüber, daß Bauteile beim Eintreffen verbogen waren und außerdem die Karte nach dem Einbau nur fehlerhaft, mit Grafikstörungen, funktioniert. 

Diese Grafikstörungen habe ich als Anhang sichtbar gemacht, um dies zu beweisen. Ich habe den Verkäufer aufgefordert, den Artikel zurückzunehmen und mir das Geld zu überweisen. Dazu ist der Verkäufer nicht bereit, er argumentiert damit, daß die Ware unversichert versendet wurde und ich deshalb keinen Anspruch auf Schadensersatz habe.

Meine Frage: Muß ich das hinnehmen? Was kann ich unternehmen, um mein Widerrufsrecht durchzusetzen und die mangelhafte Ware zurückzuschicken? Ebay kann mir in diesem Fall nur geringe Hilfe leisten. Ich denke, ich bleibe nach einer negativen Bewertung, die ich höchstens abgeben kann, auf dem Schaden sitzen.

Das kann ich mir aber einfach nicht leisten zumal ich den Verkäufer sofort auf den Mangel aufmerksam gemacht habe und ihn wiederholt aufgefordert habe, die Ware zurückzunehmen, denn bei einem unversicherten Versand muß die Ware doch auch sicher verpackt werden? Ich habe doch als Verkäufer auch Pflichten, daß die Ware ordnungsgemäß ankommt, oder?

Mit freundl. Grüßen

 

Antwort zur Rechtsfrage
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Thema: Ebay - Versteigerung - Versand - Mängel an der Ware - Rückgaberecht - Schadensersatz - Umwandlung _  @
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