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Deutsch-Spanische Rente:
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Frage: Welche Folgen hat es, wenn ich
eine deutsche und eine spanische Rente beziehe?
Antwort: Die Folgen können erheblich sein.
Wer mindestens 1 Jahr Versicherungszeiten in
Spanien hat, gilt nicht mehr als
Versicherter des Herkunftsstaates, sondern fällt ganz in die
Zuständigkeit des Wohnstaates. Er erhält
also alle spanischen Leistungen wie ein Spanier. Die
Regelung, dass er neben den spanischen
Leistungen auch die deutschen Leistungen in vollem
Umfange geltend machen kann, findet dann
keine Anwendung mehr. Auch der Anspruch auf
deutsches Pflegegeld entfällt, dafür kann
aber ggf. spanisches Pflegegeld gezahlt werden.
Diese auf den ersten Blick befremdlichen
Konsequenzen sind darauf zurückzuführen, dass bei
einer Zuständigkeit mehrerer Staaten die
Regeln eines Staates gelten müssen, und dabei
wurde sinnvollerweise der Wohnsitzstaat
festgelegt.
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Kindergeld:
Frage: Kann ich als Rentner in Spanien
auch deutsches Kindergeld erhalten?
Antwort: Ja! Für das Kindergeld gilt das
Land der Beschäftigung, so dass deutsche
Arbeitnehmer in Spanien kein deutsches
Kindergeld erhalten. Die Rente gilt aber als
Beschäftigung in Deutschland, so dass
Kindergeld auch nach Spanien ausgezahlt werden
kann. Wenn zugleich ein Anspruch nach
spanischem Recht besteht, wird allerdings nur der
Unterschiedsbetrag zum deutschen Kindergeld
gezahlt.
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Sozialhilfe:
Frage: Kann ich deutsche Sozialhilfe in
Spanien erhalten?
Antwort: Nein, deutsche Sozialhilfe wird
grundsätzlich nur in Deutschland gezahlt. Wenn
Altersresidenten in Not geraten, können sie
entweder die bekannten spanischen Hilfen in
Anspruch nehmen, oder sie müssen nach
Deutschland zurückkehren. Ausnahmen gibt es nur
unter sehr engen Voraussetzungen (z.B.
außergewöhnliche Notlage und zugleich stationäre
Betreuung oder schwere Pflegebedürftigkeit,
so dass eine Heimkehr nicht möglich ist).
Rentner mit Wohnsitz in Deutschland erhalten
statt der Sozialhilfe die sogenannte
Grundsicherung. Sie wird nicht ins Ausland
gezahlt.
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