...habe ich ein technisches
Produkt entwickelt. Dieses ist noch )nicht patentiert und soll
aber kurzfristig einem Geschäftspartner, einer Firma in
Österreich vorgestellt werden.
Dazu wird ein Geheimhaltungsvertrag
abgeschlossen.
Darin war ursprünglich Schweizer Recht und
Gerichtstand Schweiz (mein Wohnsitz) vorgesehen. Der Partner
möchte aber Schweizer Recht mit Gerichtsstand an seinem
Firmensitz.
Welches Risiko gehe ich dabei ein?
Kann man auch einen Vertrag ohne
Rechtsbestimmung und Gerichtsstand abschließen und wo und unter
welchem Recht muß ich dann ggf. eine Vertragsverletzung des Partners
einklagen?
Vielleicht sehen Sie auch eine andere
Möglichkeit durch einen Vertrag zu verhindern, dass Daten und
Fakten, die ich zwangsläufig offenlegen muss nicht durch Dritte
verwendet werden können.
Ich bin da ehrlich gesagt ziemlich
unerfahren und benötige professionellen Beistand.
Antwort bitte per E-Mail. Danke