Ich habe eine rechtliche Frage
betreffend Kinderunterhalt:
Herr A ist Schweizer und lebt und arbeitet
seit Geburt an in der Schweiz.
Seine Ex-Freundin ist Deutsche und lebt in
Deutschland.
Aus dieser Beziehung entstand ein
unehelicher Sohn (4- jährig), für diesen zahlt Herr Graf einen
Kindes-Unterhalt von EUR 339 pro Monat = Fr. 546.00 (Kurs 1.611).
Dieser Betrag wurde aus der Düsseldorfer
Tabelle genommen. Sein Nettolohn betrug Fr. 5300.00. = EUR
3289.00.
Untenstehender Text, kopiert aus der
Düsseldorfer Tabelle.
Besuchrecht: Er durfte seit der Trennung vor
ca. 1.5 Jahren, den Bub 3-4 mal besuchen gehen, für 2-3 Stunden
am Nachmittag, während die Ex.Freundin dabei war.
Sie gibt ihm den Jungen kein Wochenende, da
Sie meint: Er könnte ja den Sohn in der CH behalten und nicht
mehr zurück bringen.
Herr A hängt sehr an seinem Sohn und
vermisst in. Gibt es keine Möglichkeiten für ein Besuchsrecht?
Zahlen muss er aber sehen darf er das Kind nicht?
Leider sind die beiden nicht gut aufeinander
zu sprechen. Was das ganze verschlimmert.
Die Ex-Freundin hat ihn terrorisiert mit dem
Handy. Sie hat ihn auch an seinem damaligen Arbeitsplatz
aufgesucht, das ist einer der Gründe, warum er den Job gewechselt
hat.
Aus diesem Grund will er der Ex-Freundin,
weder den neuen Arbeitgeber noch seine Wohnadresse noch seine
jetztige Handynummer geben. Sie hat lediglich eine Postadresse,
damit man brieflich in Kontakt bleiben kann.
In einigen Briefen wird er von ihr sogar
bedroht. Ehrlich gesagt macht das einem schon Angst. Ihr Umzug
nach Hamburg ist auf Anfang Dezember geplant. Stundenweise oder
sogar Wochendbesuche fallen vom Weg her dann weg. Verlängerte
Wochenenden oder Ferien würden da mehr Sinn machen.
Wie sieht in diesem Fall die deutsche
Rechtssprechung aus für Herrn A?
Wieviel muss Herr A nun bezahlen? Was wird
ihm angerechnet und was nicht?
Wird der Sohn aus der Schweiz bei dieser
DüDO-Berechnung angerechnet?
Beim Netto-Lohn
in Deutschland ist doch die Steuer und div. anderen Abzüge
bereits abgezogen, oder?
In der CH muss man die Steuern
separat bezahlen, wie auch die Krankenkassen und vieles andere.
Der Lebensunterhalt in der CH ist viel teurer als in Deutschland.
Wird der CH-Netto-Lohn mit dem Deutschen
Netto-Lohn gleichgestellt?
Gibt es ein Besuchsrecht für schweizer
Väter?
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