Familienrecht - Unterhaltsberechnung

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Ich habe eine rechtliche Frage betreffend Kinderunterhalt:

Herr A ist Schweizer und lebt und arbeitet seit Geburt an in der Schweiz....

 

Vaterschaft - Unterhalt - Sorgerecht - Aufenthaltsrecht

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Ich habe eine rechtliche Frage betreffend Kinderunterhalt:

Herr A ist Schweizer und lebt und arbeitet seit Geburt an in der Schweiz.

Seine Ex-Freundin ist Deutsche und lebt in Deutschland.

Aus dieser Beziehung entstand ein unehelicher Sohn (4- jährig), für diesen zahlt Herr Graf einen Kindes-Unterhalt von EUR 339 pro Monat = Fr. 546.00 (Kurs 1.611).

Dieser Betrag wurde aus der Düsseldorfer Tabelle genommen. Sein Nettolohn betrug Fr. 5300.00. = EUR 3289.00.

Untenstehender Text, kopiert aus der Düsseldorfer Tabelle.

Besuchrecht: Er durfte seit der Trennung vor ca. 1.5 Jahren, den Bub 3-4 mal besuchen gehen, für 2-3 Stunden am Nachmittag, während die Ex.Freundin dabei war.

Sie gibt ihm den Jungen kein Wochenende, da Sie meint: Er könnte ja den Sohn in der CH behalten und nicht mehr zurück bringen.

Herr A hängt sehr an seinem Sohn und vermisst in. Gibt es keine Möglichkeiten für ein Besuchsrecht? Zahlen muss er aber sehen darf er das Kind nicht?

Leider sind die beiden nicht gut aufeinander zu sprechen. Was das ganze verschlimmert.

Die Ex-Freundin hat ihn terrorisiert mit dem Handy. Sie hat ihn auch an seinem damaligen Arbeitsplatz aufgesucht, das ist einer der Gründe, warum er den Job gewechselt hat.

Aus diesem Grund will er der Ex-Freundin, weder den neuen Arbeitgeber noch seine Wohnadresse noch seine jetztige Handynummer geben. Sie hat lediglich eine Postadresse, damit man brieflich in Kontakt bleiben kann.

In einigen Briefen wird er von ihr sogar bedroht. Ehrlich gesagt macht das einem schon Angst. Ihr Umzug nach Hamburg ist auf Anfang Dezember geplant. Stundenweise oder sogar Wochendbesuche fallen vom Weg her dann weg. Verlängerte Wochenenden oder Ferien würden da mehr Sinn machen.

Wie sieht in diesem Fall die deutsche Rechtssprechung aus für Herrn A?

Wieviel muss Herr A nun bezahlen? Was wird ihm angerechnet und was nicht?

Wird der Sohn aus der Schweiz bei dieser DüDO-Berechnung angerechnet?

Beim Netto-Lohn in Deutschland ist doch die Steuer und div. anderen Abzüge bereits abgezogen, oder?

In der CH muss man die Steuern separat bezahlen, wie auch die Krankenkassen und vieles andere. Der Lebensunterhalt in der CH ist viel teurer als in Deutschland.

Wird der CH-Netto-Lohn mit dem Deutschen Netto-Lohn gleichgestellt?

Gibt es ein Besuchsrecht für schweizer Väter?

 

Antwort zur Rechtsfrage
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Thema: Unterhalt, Unterhaltsrecht, Berechnung Unterhalt, Kindesunterhalt, Deutschland, Schweiz, Österreich _d  @
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