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.... ich
Ihr Angebot kurzfristig per E-Mail.
Den dazu gehörigen Sachverhalt
habe ich nach dem Fragenkatalog versucht ausreichend genau und
dennoch übersichtlich darzustellen.
Die zu klärenden Punkte wären:
Welche Möglichkeiten haben die
Kinder ihres verstorbenen Vaters (Anzeige gegen mich?) und was
für eine Strafe wird eventuell gegen mich verhängt?
Hilft mir es eine Selbstanzeige
vorzunehmen?
Diese Kinder haben gedroht
durch den „neuen“ Sachverhalt den Erbschein anzufechten.
Ist dies möglich?
Anschließend wollen Sie das
Testament anfechten, da dies sehr unklar und widersprüchlich
formuliert ist. Haben die Kinder wirklich die Möglichkeit
hierzu und wie groß schätzen Sie die Möglichkeit ein, dass
das Testament dann für ungültig erklärt wird (hierfür kann
ich Ihnen das Schriftstück per Fax zusenden)?
Nach Beantragung des Erbscheins
war ich stationär in psychologischer Behandlung. Kann ich
daraus eine „gewisse“ Unzurechenbarkeit meiner Person in
Bezug auf den versuchten Betrug herleiten?
Welchen Anzeigen könnten zudem
noch gegen mich verhängt werden (die Meldung über das
Erbvermögen ans Finanzamt habe ich noch nicht abgeschickt)?
Sachverhalt:
Mein Lebenspartner mit dem ich
nicht verheiratet war ist im Januar 2007 verstorben.
Das beim Amtsgericht hinterlegte
Testament war sehr ungenau und teils widersprüchlich geschrieben.
Aus diesem Grund haben wir zu viert
(die drei Kinder und ich) einen Erbschein beantragt (Vorschlag der
zuständigen Richterin: Erbengemeinschaft, die Kinder je ein
Drittel von 50% und ich 50%).
Es gibt ein Konto in Österreich
mit 30 000 Euro von denen ich den Kindern nichts erzählt habe.
Auch bei der Beantragung des Erbscheines beim Amtsgericht habe ich
dieses Konto nicht erwähnt.
2 Wochen nach dem Tod meines
Lebenspartners habe ich, ohne Wissen der Kinder, 20 .000 Euro
abgehoben. Eine entsprechende Kontovollmacht hat mit der Erblasser
zu Lebzeiten gegeben.
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