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... Ich möchte den Vertrag jetzt
aber kündigen, da ich mit diesem Vertrag minus einfahre. Im
Kündigungsabsatz des Vertrages steht aber nichts von einer
Kündigung meinerseits und deren Folgen, er beruft sich nur aufs
BGB.
Wortlaut: Sollte sich einer der
Vertragspartner nicht an den im Vertrag festgelegten Bedingungen
halten, so ist der andere Vertragspartner verpflichtet,
schriftlich zur Einhaltung der Vertragsbedingungen aufzufordern.
Erfüllt der aufgeforderte Partner nicht innerhalb von 8 Tagen nach
erhalt des Schreibens die vereinbarten Bedingungen, hat der andere
Partner das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
Im Falle der
Terminverzug ist durch den AN zu verantworten, hat der AG das
Recht die Arbeiten selbst auszuführen oder ein anderes
Unternehmen mit den Arbeiten zu beauftragen. Alle durch den
Terminverzug entstandenen Kosten, Schäden oder sonstige Nachteile
hat der AN zu vertreten.
Wird der Vertrag gekündigt, so hat der
AN nur Anspruch auf die Abrechnung der bereits ausgeführten
Arbeiten. Dem AN erwächst kein Anspruch auf Gewährung eines
etwaigen Erfüllungsschadens. Im
übrigen gelten die entsprechenden Bestimmungen des BGB.
Meine Frage ist nun kann ich diesen
Vertrag, welcher am 20.11.07 unterzeichnet wurde nun kündigen?
Welche rechtliche Grundlage aus dem BGB hätte ich?
Ich bitte Sie hiermit um eine
Antwort, da meine Exisistenz davon abhängt.
Mit freundlichen Grüßen
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