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So blöd das klingen mag, Ihr Bürge
hat schon schlechte Karten einen Kredit zu erhalten, weil er
Gastronom ist. Als Gastronom ist "man" schon per se
nicht sehr kreditwürdig, auch wenn man im Jahr damit sechstellige
Summen verdient. Rechtsanwälte sind, warum auch immer, sehr
kreditwürdig.
Zur Aufklärung: So etwas wie ein
Bankrecht existiert nicht. Bankrecht ist eine Fantasiebezeichnung
unter der man alle Gesetze und alle Rechtsprechung versteht die
sich auf Banken umlegen lassen.
Die Schufa wurde hier nur genannt,
weil sie die bekannteste Auskunftei ist.
Die "Geldwirtschaft" hat
sich bereits vor vielen Jahren Gedanken darüber gemacht, wie das
Risiko der Kreditvergabe sicherer gemacht werden könnte.
Herausgekommen ist der sogenannte
Score und ein Regelwerk der unter Basel II bekannt wurde.
Beiden ist eins gemein: Um die
Kriterien wird weitestgehend ein Geheimnis gemacht.
Nachvollziehbar ist das Ganze nicht wirklich.
Man hat z. T. sowas wie ein Raster
über Deutschland gelegt und unser schönes Land in gute und
schlechte Zonen aufgeteilt. Gute Zone heisst: dort bezahlen die
Menschen in der Vielzahl ihre Schulden. Schlechte Zonen heisst:
Hier bleiben viele die Zahlung Ihrer Verbindlichkeiten schuldig.
Wohnen Sie jetzt z. B. in einer
"schlechten Zone", können Sie gut und sehr gut
verdienen und es kann Ihnen trotzdem passieren, dass der
schlechtbezahlte Bankkaufmann Sie schief ansieht, wenn Sie um
einen Kredit nachfragen.
Wie dieser Score sich
zusammenstellt, können wir Ihnen nicht sagen. Was wir dazu sagen
können ist, dass es eigentlich nur ziemlicher Stuss sein kann.
Was soll schon dabei rauskommen, wenn man statistische Daten in
einen Topf wirft und sich daraus ein Bild über einen Einzelnen
machen will?
Wenn in einer Gegend
überproportional viele Italiener leben, wird dann dort
zwangläufig mehr Pasta verzehrt, als in anderen Gegenden?
Was Ihre Anfrage angeht; Sie haben
mit der Bank einen Vertrag geschlossen. Wenn in diesem Vertrag
nichts über die Stellung eines Nachbürgen oder Ersatzbürgen
vereinbart ist, wovon auszugehen ist, kommen Sie juristisch nicht
weiter.
Die Bank muss Ihren ehemaligen
Lebensgeführten nicht aus der Bürgschaft entlassen, Sie können
dies nicht verlangen.
Was Sie machen können ist, dass
Ihr Bürge seine Einkommensverhältnisse, z. B. durch Vorlage
seiner Einkommenssteuererklärung bei der Bank, offen legt und
darauf hoffen, dass die Bank sich darauf einlässt.
Wie ich aus Ihrer Adresse ersehe,
wohnen Sie nahe der französischen Grenze. Vielleicht sollten Sie
erwägen - wenn Ihnen das möglich ist - nach Frankreich
umzuziehen. Das hat viele Vorteile. Sie sparen Steuern und die
Banken in Frankreich sind wesentlich weniger "stur" und
"pflichtverliebt" als die deutschen Banken. Dort wird
noch wesentlich mehr nach Gefühl, gesundem Menschenverstand und
Sympathie beurteilt.
Dort gibt es auch keine Schufa und
trotzdem gibt es dort immer noch viele gesunde Banken.
Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben.
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