Rechtsauskunft Autokauf _

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Am -- -- 07 haben wir unseren VW Golf IV, Baujahr -- --, Laufleistung ca. 100000 km verkauft...

Gewährleistung - Gebrauchtwagen _

 
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---- Wir wohnen in Sachsen, der Käufer war auf Durchreise und kommt von der Nordsee, wo er laut seiner Aussage einen Autohandel betreibt. Unseren Pkw haben wir in die Zeitung gesetzt, wo der Käufer ihn dann auch gefunden hat. Er hat an diesem Tag eine Probefahrt gemacht und sich das Auto angesehen. 

Dabei hat er nichts an dem Pkw bemängelt. Wir haben einen Kaufpreis von ---- € vereinbart und einen handschriftlichen Kaufvertrag aufgesetzt. Da alles ziemlich schnell ging, hatten wir nicht die Zeit einen Kaufvertrag vorzubereiten. Das Auto hatten wir gerade erst ausgelöst und mit dem Käufer vereinbart, das wir das Auto abmelden und dann den Fahrzeugbrief, sobald er von der Bank zugesendet wird, zuzuschicken.

Leider haben wir die Gewährleistung im Kaufvertrag nicht ausgeschlossen. Zwischenzeitlich hatte er sich nach dem Fahrzeugbrief erkundigt, da er das Auto laut seiner Aussage bereits verkauft hat und der Käufer den Fahrzeugbrief möchte. Den Fahrzeugbrief haben wir erst am - -- erhalten und das Auto konnte erst am - -- abgemeldet werden. Den Brief haben wir sofort abgeschickt. 

Einige Tage später haben wir ein Schreiben, mit dem - -- datiert, von seinem Rechtsanwalt erhalten. Der Käufer möchte sein Recht der Gewährleistung in Anspruch nehmen, da die Laufflächen am Schaltgetriebe defekt wären. Wir sind uns aber sicher, dass das Auto in einem einwandfreiem Zustand übergeben wurde. Wir sind selbst an dem Tag der Übergabe noch mit dem Auto gefahren. Am ---. war das Auto noch zur Inspektion, wo auch keine Mängel festgestellt worden sind. Einen Anwalt haben wir uns auch schon genommen. Aber dieser hat in solchen Angelegenheiten nicht so die Erfahrung. Wir mußten aber schnell einen nehmen, da unsere 1. Frist bis zum -- -- war. Wir hätten gern nun eine 2. Meinung. Unser Anwalt ist auch der Meinung, dass das nicht mit rechten Dingen zugeht. Nur wie beweisen?!

Der Käufer hat uns ein Angebot gemacht, ein gebrauchtes Getriebe für ca. --- € einzubauen. Wir haben aber das Geld nicht, da wir auch einen kleinen Sohn haben. Außerdem sind wir der Überzeugung, dass das Auto bei Übergabe in Ordnung war. Der Anwalt der Gegenseite behauptet, das der Schaden bei Gefahrenübergabe schon vorhanden war. Weiterhin befinde sich das Auto sehr wohl noch im Besitz des Mandanten und nicht wie der Käufer mir gesagt hatte, das Auto wäre schon verkauft. Wie sollen wir uns nun verhalten? Bitte kontaktieren Sie uns per e-mail.

 

Antwort zur Rechtsfrage
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Thema: Rechtsauskunft Autokauf - Gebrauchtwagenkauf - Kaufvertrag - Gewährleistung - Mängel -    @
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