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---- Wir wohnen in Sachsen,
der Käufer war auf Durchreise und kommt von der Nordsee, wo er
laut seiner Aussage einen Autohandel betreibt. Unseren Pkw haben
wir in die Zeitung gesetzt, wo der Käufer ihn dann auch gefunden
hat. Er hat an diesem Tag eine Probefahrt gemacht und sich das
Auto angesehen.
Dabei hat er nichts an dem Pkw bemängelt. Wir
haben einen Kaufpreis von ---- € vereinbart und einen
handschriftlichen Kaufvertrag aufgesetzt. Da alles ziemlich
schnell ging, hatten wir nicht die Zeit einen Kaufvertrag
vorzubereiten. Das Auto hatten wir gerade erst ausgelöst und mit
dem Käufer vereinbart, das wir das Auto abmelden und dann den
Fahrzeugbrief, sobald er von der Bank zugesendet wird,
zuzuschicken.
Leider haben wir die Gewährleistung im Kaufvertrag
nicht ausgeschlossen. Zwischenzeitlich hatte er sich nach dem
Fahrzeugbrief erkundigt, da er das Auto laut seiner Aussage bereits verkauft hat und der Käufer den
Fahrzeugbrief möchte. Den Fahrzeugbrief haben wir erst am - -- erhalten und das Auto konnte erst am
- -- abgemeldet werden. Den
Brief haben wir sofort abgeschickt.
Einige Tage später haben wir
ein Schreiben, mit dem - -- datiert, von seinem Rechtsanwalt erhalten.
Der Käufer möchte sein Recht der Gewährleistung in Anspruch
nehmen, da die Laufflächen am Schaltgetriebe defekt wären. Wir
sind uns aber sicher, dass das Auto in einem einwandfreiem Zustand
übergeben wurde. Wir sind selbst an dem Tag der Übergabe noch
mit dem Auto gefahren. Am ---. war das Auto noch zur Inspektion,
wo auch keine Mängel festgestellt worden sind. Einen Anwalt haben
wir uns auch schon genommen. Aber dieser hat in solchen
Angelegenheiten nicht so die Erfahrung. Wir mußten aber schnell
einen nehmen, da unsere 1. Frist bis zum -- -- war. Wir hätten
gern nun eine 2. Meinung. Unser Anwalt ist auch der Meinung, dass
das nicht mit rechten Dingen zugeht. Nur wie beweisen?!
Der Käufer hat uns ein Angebot gemacht, ein
gebrauchtes Getriebe für
ca. --- € einzubauen. Wir haben aber das
Geld nicht, da wir auch einen kleinen Sohn haben.
Außerdem sind wir der Überzeugung, dass das Auto bei Übergabe
in Ordnung war. Der Anwalt der Gegenseite behauptet, das der
Schaden bei Gefahrenübergabe schon vorhanden war. Weiterhin
befinde sich das Auto sehr wohl noch im Besitz des Mandanten und
nicht wie der Käufer mir gesagt hatte, das Auto wäre schon
verkauft. Wie sollen wir uns nun verhalten? Bitte kontaktieren Sie
uns per e-mail.
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