......Bisher habe ich noch
keinerlei Tätigkeiten, die eine Rechtsanwaltsfachangestellte (wie
z. B. Zwangsvollstreckung, Mahnbescheide, Kostenrechnungen, usw.)
in der Arbeit gemacht, da meine Chefs sagen bei Ihnen war das
immer schon so das Azubis nur für den Empfang tätig sind.
Das heißt meine Kollegin, die ebenfalls im
3. Lehrjahr ist und ich, sind tagtäglich nur am Empfang
beschäftigt. Wir telefonieren, machen Termine aus, räumen Akten
hin und her, machen Botengänge, müssen Kaffee, Klopapier und
sonstiges kaufen, aber sonst dürfen wir nichts machen.
Wir haben mittlerweile auch schon mit
unserem Chef geredet und er meinte er versteht unser Problem und
wir könnten Montag und Freitag (da das die beiden einzigen Tage
sind, an der wir gemeinsam in der Arbeit sind, wegen Schule)
schreiben. Leider durften wir das trotz des Versprechens bis heute
nicht..
Meine Mutter ist mittlerweile so sauer, dass
sie heute bei der Rechtsanwaltskammer angerufen hat, um unseren
Ausbildungsplan anzufordern. Nach langem hin und her haben sie
zugestimmt und werden ihn uns schicken.
Meine Mutter beabsichtigt einen Rechtsstreit
gegen meine Arbeitgeber zu führen, denn sie meint, diese müssen
mir einen Hilfsarbeiterlohn (sehr sehr viel mehr als ich jetzt
verdiene) nachzahlen, da ich bei ihnen nur
Hilfsarbeitertätigkeiten gemacht habe. Wird dieser Rechtsstreit
Erfolg haben? Was können wir tun?