.. Ich habe in Juni diesen
Jahres geheiratet und mich vorschriftsmäßig bei der Agentur für
Arbeit umgemeldet, habe auch die ganzen Unterlagen dort
eingereicht, die die Herrschaften haben wollten und habe dann die
Antwort bekommen, dass ich aus der Hilfsbedürftigkeit raus
falle.
Als Begründung habe ich den Auszug aus dem
II. Sozialgesetzbuch bekommen.
Ich bin natürlich in Widerspruch gegangen,
da wir im Minusbereich agieren und ich der Meinung bin, dass uns
da etwas zu steht. Ich habe mir sogar die Mühe gemacht und habe
eine Rechnung aus meiner Sicht mit den Unterlagen erstellt, die
die Herrschaften von uns haben wollten.
Das war am -- -- 2007. Bis heute habe ich
aber noch keine Meldung bekommen, wie es nun weiter gehen soll,
außer der Zwischenmeldung, dass ich von Rückfragen absehen soll
und mein Widerspruch bearbeitet wird.
Wie lange hat die Agentur für Arbeit Zeit
um diesen Widerspruch zu bearbeiten?
Ich denke mal nicht, dass die Herrschaften
alle Zeit der Welt haben mit der Antwort. Es wäre nett, wenn Sie
mir da eine Auskunft geben könnten, denn so langsam weiß ich mir
da keinen Rat mehr.
Vielen Dank im Voraus.