| Sie
wurden wettbewerbsrechtlich abgemahnt? Einer
Ihrer Mitbewerber verhält sich
wettbewerbswidrig und Sie wollen etwas dagegen
tun?
Kein Problem!
Das Internet ist
voll mit Rechtsanwälten, die sich erbieten Ihr
wettbewerbsrechtliches Verfahren zu führen. Die
Sucheingabe „Rechtsanwälte Wettbewerbsrecht“
bei Google ergibt satte 1,6 Millionen
Ergebnisse. Beim Durchklicken dieser Ergebnisse
werden Sie schnell feststellen, dass es viele,
viele Rechtsanwälte gibt, die sich Ihnen als
Experten im Wettbewerbsrecht andienen.
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Worum geht es?
Es geht um das
sog. Suchmaschinenspamming, das systematische
Überfluten der Suchmaschinen mit einer Vielzahl
von Webseiten, die lediglich den Zweck haben,
unter jeder nur möglichen Sucheingabe gefunden
zu werden. Diese Webseiten werden jeweils für
die jeweiligen Suchbegriffe „optimiert“, d.
h., für jeden Suchbegriff, den ein Suchender
eingeben könnte, wird jeweils explizit eine auf
diesen Suchbegriff „optimierte“ Webseite bei
den Suchmaschinen eingestellt. Statt eingestellt
könnte man auch den Begriff „untergejubelt“
benutzen, die Betreiber der Suchmaschinen sind
von einer solchen Vorgehensweise natürgemäss
wenig begeistert und versuchen durch gezielte
Aktionen die Seiten wieder zu eliminieren, was
jedoch leider nicht immer gelingt.
Dieses
systematische Überfluten der Suchmaschinen
dient dem Zweck, die eigenen Seiten in den
Suchergebnissen nach vorne zu bringen und die
Konkurrenz nach hinten durchzuschieben. Dieser
Behinderungswettbewerb oder
Verdrängungswettbewerb ist ganz eindeutig
wettbewerbswidrig und rechtfertigt
Unterlassungsansprüche Betroffener.
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Wildwest im
Internet.
Spamcowboys nennt
sich eine Webseite, die sich mit dem Thema
Suchmaschinenspamming humoristisch, aber
kompetent und kritisch auseinandersetzt.
Klicken Sie > Wettbewerbswidriges
Suchmaschinenspaming und erfahren Sie mehr!
Zu den Nachteilen
des Internet gehört, dass sich hier seit Jahren
eine Spezi Mensch breit macht, die sich einen
Scheiss (wir bitten die Ausdrucksweise zu
entschuldigen, aber anders lässt sich diese
Einstellung nicht bezeichnen!) um Gesetzgebung
und Rechtssprechung und somit um so etwas wie
Fairness im Wettbewerb schert.
Suchmaschinenbetreiber
kämpfen einen Kampf, den sie immer wieder
verlieren werden.
Zur Zeit ist bei
allen Suchmaschinen eine besorgniserregende
Entwicklung zu beobachten.
Die Schwächen
der Suchmaschinen konsequent ausnutzend
versuchen Anbieter mit Spamseiten ganze Segmente
zu übernehmen. Das geschieht, indem eine
Vielzahl von Webseiten (in manchen Segmenten
hunderttausende!) mit Nonsenskontent bei den
Suchmaschinen eingestellt werden, die nach und
nach bei allen nur denkbaren Einzelsuchbegriffen
und kombinierten Suchbegriffen die ersten
Positionen einnehmen. Wie man aus Untersuchungen
weiss, stellen Suchmaschinennutzer die Suche
ein, sobald sie glauben fündig geworden zu
sein. Ist dies schon beim ersten Suchergebnis
der Fall, hat der zweitplatzierte bereits Pech
gehabt.
Die Suchmaschinen
scheinen machtlos zu sein.
Sollten Sie also
in Ihrem Marktsegment betroffen sein und hilflos
zusehen müssen, wie Ihre Umsätze von Tag zu
Tag weniger werden, werden Sie sicherlich im
Internet ganz schnell einen „Experten im
Wettbewerbsrecht“ finden, der Sie mit Freuden
vertritt.
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jusdi101
Da es ja im
Internet von Rechtsanwälten, die von sich
behaupten Ihr Experte in wettbewerbsrechtlichen
Angelegenheiten sein zu können, nur so wimmelt,
sollte man annehmen, dass die bedrohlichen
Entwicklungen in vielen Branchen so in der
Branche der Rechtsanwälte nicht zu finden ist.
Auch
Rechtsanwälte stehen mit anderen Anbietern im
Wettbewerb und logischerweise kommt es auch hier
zu wettbewerbswidrigem Verhaltensweisen.
Hier ergibt eine
Nachschau im Segment Recht bei den Suchmaschinen
Erstaunliches.
Eine Handvoll
Anbieter, von denen einige nicht einmal
Rechtsanwälte oder Juristen sind, nimmt den im
Internet vertretenen Anwälten - mit recht
zweifelhaftem Geschäftsgebahren - grossflächig
die Butter vom Brot, ohne dass dies irgendwelche
wettbewerbsrechtlichen Folgen hätte.
Wenn eigenes Geld
riskiert werden muss, scheinen viele Experten im
Wettbewerbsrecht, die für Sie gerne jeden noch
so riskanten Prozess führen, doch recht
zurückhaltend.
Einige Beispiele,
die sehr wohl in die Kategorie Suchmaschinenspam
eingeordnet werden könnten.
So hat ein sich
seit Jahren stinkseriös gebender Anbieter des
Bereichs „Anwaltsuchdienst“, der selbst oft
und gerne abmahnt und sich allzu oft als
Bewahrer der guten Sitten gibt, bei der
Suchmaschine Google mittlerweile mehr als 500
000 Webseiten unter verschiedenen Domains
untergebracht. Damit hat er bei Google ca. vier
mal so viele Webseiten eingestellt, als es in
Deutschland zugelassene Rechtsanwälte gibt,
obwohl nur ein Bruchteil der in Deutschland
zugelassenen Rechtsanwälte in diesem
Suchservice gelistet sind.
Jede Seite
besteht nur aus einer Eingabe und Suchmaske,
unter dieser Suchmaske sind jeweils z. T.
ellenlange Linklisten eingestellt, die wiederum
mit anderen Unterseiten der Domain verlinkt
sind. Der Zweck ist klar; alle denkbaren
Begriffskombinationen sollen abgedeckt werden.
Nach den Urteilen
des Bundesgerichtshofs im September 2002, mit
denen der Betrieb einer Anwaltshotline, der
Rechtsberatung via 0190er Mehrwertnummern für
zulässig erklärte wurde, kamen Anbieter
(Nichtjuristen) in den rechtsberatenden Markt,
die von Beginn an mit Suchmaschinenspam (Doorwaypages,
Cloaking etc) arbeiteten und Webseiten
einstellten, deren Anzahl teilweise im hohen
sechsstelligen Bereich lag.
Das ist bis heute
in modifizierter Form so geblieben. Die
Suchmaschinen werden weiterhin mit 10 000en, 100
000en auf Suchworte „optimierte“
Einzelseiten überschwemmt. Auf jeden dort
zeitweilig mitarbeitenden und beratenden
Rechtsanwalt kommen bis zu 5000 Webseiten.
Dieser
Verdrängungswettbewerb ist ganz klar
wettbewerbswidrig und es darf auch vorausgesetzt
werden, dass dies von grossen Teilen der
Anwaltschaft erkannt wird, trotzdem schauen die
Anwälte seit Jahren tatenlos zu.
Die Eingabe „Rechtsanwalt
Augsburg“ oder „Rechtsanwälte Augsburg“
(willkürlich herausgesucht!) sollte nach dem
gesunden Menschenverstand normalerweise
Webseiten von Rechtsanwälten aus Augsburg
finden. Tatsächlich findet die Sucheingabe „Rechtsanwalt
Augsburg“ bei Google am 20.09.2005 die erste
Homepage eines Augsburger Anwalts erst an der
fünften Position, die Eingabe „Rechtsanwälte
Augsburg“ findet die erste Homepage eines
Augsburger Rechtsanwalts erst an Position vier.
Die Sucheingabe
„Rechtsberatung Augsburg“ findet unter den
ersten zehn Ergebnissen keine Homepage eines
Augsburger Anwalts. An erster Position findet
sich die Homepage einer Detektei.
Ein in etwa
gleiches Ergebnis findet sich bei den
Sucheingaben „Rechtsanwalt Kaiserslautern“,
„Rechtsanwälte Kaiserlautern“,
Rechtsberatung Kaiserslautern“.
Unter „Rechtsanwalt“
findet sich keine Homepage eines Anwalts aus
Kaiserslautern unter den ersten 10 Ergebnissen.
Gleiches gilt für „Rechtsberatung“. Erst
unter der Eingabe „Rechtsanwälte
Kaiserslautern“ findet sich eine Homepage
einer dort ansässigen Anwalts an Position drei.
Diese Vergleiche
lassen sich mit anderen Begriffen und
Begriffskombinationen nahezu unendlich
wiederholen, ohne dass sich gravierende
Unterschiede zeigen.
Es zeigt sich
auch, dass es bei vielen Ergebnissen immer
dieselben Anbieter sind, welche die vorderen
Positionen besetzen.
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Juristen, die
allgemein gerne bereit sind, zu allem und jedem
eine Meinung und Regelung parat zu haben, halten
sich erstaunlich bedeckt, wenn es um die
Bereiche geht in denen Sie selbst betroffen
sind.
Tatenlos wird
zugeschaut, wie „Cowboys des Internet“ dem
eigenen Berufsstand jährlich Millionenschäden
zufügen, wobei sich unter diesen „Cowboys“
auch einige Rechtsanwälte (und Organe der
Rechtspflege!) finden, die sich ihres
wettbewerbswidrigen Tuns durchaus bewusst sein
dürften.
Juristen, die
noch in den Jahren von 1998 bis 2002 mit Serien
von Abmahnungen selbst auf Angehörige des
eigenen Berufsstandes, die es wagten eine
Anwaltshotline zu betreiben, losgingen, zeigen
sich heute erstaunlich zurückhaltend und
schauen seit Jahren tatenlos zu wie Dritte sich
in Ihrem Segment „Recht“ mit unlauterem und
vorsätzlich wettbewerbswidrigen Verhalten die
Taschen füllen.
Anzumerken ist,
dass es in der Vergangenheit beim Thema
Abmahnungen für Betreiber von Anwaltshotlines
erst einige wenige waren, die
wettbewerbsrechtlich gegen die Anwaltshotlines
vorgingen. Der Abmahnrun ging erst richtig los,
nachdem klar war, dass eine erstmalige
Entscheidung, dass der Betrieb einer
Anwaltshotline gegen Berufsrecht der
Rechtsanwälte verstösst, dann von sämtlichen
Gerichten übernommen wurde.
Abmahnen, wenn
man weiss wie die Gerichte urteilen, mag
lukrativ sein, besonders mutig ist es nicht.
Die Frage muss an
dieser Stelle gestellt werden: Worauf wartet die
Anwaltschaft, wenn es um die Pestbeule „Suchmaschinenspamming“
geht?
Wartet man
möglicherweise darauf, dass andere vorpreschen?
Dass andere das
finanzielle Risiko erstmaliger
Entscheidungssuche tragen?
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Zwangsläufig
wird ein bis hierher Durchlesender nun die
berechtigte Frage stellen, was denn die
Betreiber dieser Hotline und deren
angeschlossenen Rechtsanwälte tun und bisher
getan haben, wettbewerbswidriges Verhalten in
ihrem Segment zu bekämpfen.
Die Antwort ist
ganz einfach: Es wurde viel getan. Es mussten
ein Reihe unbequemer und riskanter Prozesse
geführt werden. Sehr viele wurden gewonnen, es
wurden aber auch Prozesse verloren.
Von jedem
gewonnenen Prozess profitierten stets alle
Mitbewerber des Marktsegments, weil ein sich
wettbewerbswidrig Verhaltender sein Auftreten im
Markt ändern musste.
Ging ein Prozess
verloren, blieben die Kosten an den Betreibern
hier hängen.
Wenn sich sonst
niemand traut, weil er das Kostenrisiko scheut,
ist dies auf Dauer ein mehr als unbefriedigender
Zustand. Hinzu kommt auch, dass Mitprofiteure
gewonnener Prozesse, keinerlei Probleme haben
den Betreibern hier wiederum Schwierigkeiten zu
bereiten, wenn Ihnen dies opportun erscheint.
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Ob ein
Rechtsanwalt, der sich in eigener Sache nicht
trauen würde, für sie möglicherweise der
Richtige ist, muss Ihrer Entscheidung
überlassen bleiben.
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Sollte sich ein
Rechtsanwalt auf diese Seiten verirren, der
bereit ist z. B. in der juristischen
Aufarbeitung des alle betreffenden
Suchmaschinenspammings aktiv tätig zu werden,
sind wir gerne bereit diesen mit dem nötigen
Hintergrundwissen zu versorgen.
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RODI |