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Thema > Das deutsche Wettbewerbsrecht
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Immer wieder ereichen die uns angeschlossenen Rechtsanwälte Anfragen von Menschen, die sich öffentlich machen müssen, weil sie davon leben z. B. im Internet gefunden zu werden.

Viele dieser Ratsuchenden sind bereits mehrfach mit dem Wettbewerbsrecht unangenehm in Berührung gekommen.

Wobei in "Berührung" gekommen meist dafür steht, dass sie wegen irgendwelcher "Ungereimtheiten" abgemahnt wurden.

Es darf an dieser Stelle einmal ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht werden, dass viele unserer angeschlossenen Rechtsanwälte feststellten, dass so bekannt gewordene Abmahnungen keinerlei Rechtsgrundlage hatten.

Jeder juristische Laie zuckt natürlich sofort zusammen, wenn er ein forsch aufgemachtes Schreiben von einem Rechtsanwalt erhält. Irgendwie scheint fast generell so etwas wie eine Meinung vorzuherrschen, dass, kommt eine Abmahnung von einem Anwalt ja "irgendwas" dran sein muss.

Das aber soll hier nicht Thema sein. Es geht um die Klage vieler, dass dies so wohl nur in Deutschland möglich ist.

Und damit haben diese Menschen nicht mal unrecht.

Eine immer wieder geäusserte Meinung:

> Die hiesigen Gesetze machen mit Ihrer bewegungshemmenden Wirkung die deutsche Wirtschaft kaputt.

Kann man so sehen, man muss es jedoch nicht unbedingt. Teilweise ist es sicher richtig. Andere Länder haben auch Ihre Regelungen und wenn man dort genau hinschaut bemerkt man schnell, dass die grossen Werber sich ähnlich wie in Deutschland sehr disipliniert verhalten und auf herausstellende Superlative verzichten.  

Insgesamt wirbt man z. B. in Frankreich, Spanien und Holland sehr viel innovativer als in Deutschland. 

Dort werden Möglichkeiten genutzt, die man in Deutschland auch hat, jedoch nicht nutzt. 

Das grosse Manko im deutschen Recht ist halt, dass gerade das Wettbewerbsrecht als Waffe im Wettbewerb eingesetzt werden kann, es geht weniger darum den Wettbewerb zu regulieren, als vielmehr darum den Mitbewerber finanziell zu schwächen oder aufzuhalten.   

In anderen Ländern ist das so nicht möglich. Dort kümmern sich, wie z. B. in Frankreich u. a. so etwas wie halbstaatliche Schiedsstellen um wettbewerbswidriges Verhalten.

Für Anwälte ist es tatsächlich so etwas wie eine kleine Geldmaschine, dies ist jedoch in der Natur der Sache begründet und keinesfalls eine Verschwörung der Juristen. 

Abmahnungen etc gehören deshalb mittlerweile in vielen Firmen zum normalen Marketingkonzept. 

Die Grossen bekämpfen sich gegenseitig, die Grossen bekämpfen die Kleinen, auf der Strecke bleiben die Kleinen, die nicht können oder nicht wollen, weil ihnen das Risiko zu gross ist. 

Wenn es unserem Gesetzgeber gelingen würde den „legalen“ Missbrauch einzudämmen, würde es auch hierzulande ruhiger werden.

Viel Hoffnung besteht da jedoch nicht, dass dies in nächster Zeit geschehen könnte. Aber vielleicht wird sich die EU mal irgendwann der Sache annehmen und eine entsprechende Richtlinie wird wahrscheinlich mit der deutschen Handhabung nicht sehr viel gemeinsam haben. < 

 
jusdi120 2009.02.20
Thema: Rechtsberatung - Wettbewerbsrecht - Missbrauch in Deutschland  
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