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Zur Frage zum Thema Arbeitslosengeld - Harz4 | . | |||
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Antwort: Da
das Arbeitslosengeld 2 und damit die
hiermit zusammenhängenden Bezüglich
der Verwertung von Vermögen oder
Altersvorsorgeanwartschaften kann Wie
Sie schon richtig ausführen, ist Vermögen
nicht verwertbar, sofern eine Nach
der bisher zur Arbeitslosenhilfe
ergangenen Rechtsprechung ist eine
Ein Verlust von mehr als Das Vermögen ist dabei mit seinem Verkehrswert anzusetzen. Für
diese Bewertung Würde
sich bei der Verwertung des Vermögens
zu diesem Zeitpunkt ein Bei
den Rentenanwartschaften verhält es
sich wie folgt: Hier
ist eine Verwertung offensichtlich
unwirtschaftlich, wenn dadurch die Es
kommt also zunächst darauf an, welche
Rentenanwartschaften Sie ausserhalb Würden
Sie - gemessen an diesen - bei Hier ist also
zuerst
einmal ein Antrag auf Kontenklärung Stellt
sich hier heraus, dass diese derart
niedrig sind, dass Sie Ihre private Rentenversicherung
zur Sicherung des Alters brauchen, können
Sie diese ruhig .......... |
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jusdi120 2008.01.15 | ||||
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