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Thema > Domainrecht - Domaingrabbing
Wenn jemand eine erfolgreiche Domain auf sich registriert _ .

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Frage:

Die Frage ist nicht eingestellt. Dafür wurde die inhaltliche Aussage verständlich umformuliert!

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Es ging darum, dass eine in Deutschland ansässige, in Deutschland sehr erfolgreiche Firma, die auch bereits im Ausland vertreten war Expansionspläne hatte. U. a. nach Russland.

Die Firma tritt weltweit unter ihrem Markennamen auf. Dabei handelt es sich um eine originäre Marke, d. h., ein Kunstname wie er in keiner Sprache umgangssprachlich benutzt wird.

Die Marke ist insgesamt acht mal, auch in Variationen, auf die Firma registriert.

Die Firma hat ihre Firmennamen und somit auch ihre Marke mit fas allen denkbaren Topleveldomains auf sich selbst registriert. 

Es fehlen nur die Toplevels RU und EU. Diese waren auf eine Person in Russland registriert.

Die Domains standen bei SEDO zum Verkauf. Bei Aufruf der Domain wurde eine Verkaufsseite gezeigt, auf der Werbung geschaltet war. Bei dieser Werbung handelte es sich um genau die Produkte, welche die Markeninhaber vertrieben.

Die Markeninhaber hatten, über einen Strohmann, den in Russland ansässigen Inhaber der Domains angeschrieben und um eine Preisvorstellung nachgefragt. Diese Preisvorstellung des Domaininhabers war utopisch hoch.

Dies war ein deutlicher Hinweis darauf, dass die Domains nur registriert wurden, um sie den Inhaber der Marken zu verkaufen.

Nach einer ersten rechtlichen Einschätzung hatten die Markeninhaber den beratenden Rechtsanwalt beauftragt bei SEDO zu intervenieren.

SEDO zeigte sich, nach Nachweis der Markenrechte, erfreulich kooperativ und entfernte die Domains umgehend aus dem Angebot.

Damit dürften die Domains für den Domaininhaber in Russland nun nicht mehr viel wert sein.

                             Zur Antwort: Markenrecht - Markengrabbing >

 
jusdi120 2008.02.19  

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